Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Ständerates folgt weitgehend den Beschlüssen des Nationalrates über die Dringlicherklärung von Teilen der Änderung des Asylgesetzes.

Der Nationalrat hatte in der Sommersession 2012 einige Bestimmungen der Änderung des Asylgesetzes (10.052 s Asylgesetz. Änderung) dringlich erklärt. Die Dringlicherklärung eines Gesetzes bedeutet, dass es unmittelbar nach dem Abschluss der parlamentarischen Beratungen in Kraft treten kann; die Anwendung der Volksrechte wird suspendiert, indem ein allfälliges Referendum anders als im normalen Gesetzgebungsverfahren erst nachträglich ergriffen werden kann.

In der SPK des Ständerates war umstritten, ob die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Dringlicherklärung (Art. 165 BV: „Ein Bundesgesetz, dessen Inkrafttreten keinen Aufschub duldet“) bei einigen vom Nationalrat dringlich erklärten Bestimmungen erfüllt sind oder nicht. Teilweise mit knapper Mehrheit anerkennt die Kommission die Notwendigkeit der Dringlicherklärung des Ausschlusses von Desertion als Asylgrund (6 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung) und die Aufhebung der Möglichkeit von Asylgesuchen aus dem Ausland (8 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung).
Unbestritten blieb die Dringlichkeit der Schaffung von besonderen Zentren für renitente Asylsuchende und der bewilligungsfreien Umnutzung von Bauten des Bundes zur Unterbringung Asylsuchender.

Zusätzlich in die dringliche Gesetzesänderung eingefügt wurde mit 6 zu 3 Stimmen und 3 Enthaltungen eine Ermächtigung des Bundesrates, im Rahmen von Testphasen für die Entwicklung von neuen Verfahrensabläufen von geltenden Gesetzesbestimmungen abzuweichen.

Die Gültigkeitsdauer eines dringlichen Bundesgesetzes muss befristet werden; sollen die Bestimmungen länger gelten, so müssen sie vor Ablauf der Gültigkeitsdauer ins ordentliche Recht überführt werden. Die Kommission will die vom Nationalrat beschlossene Befristung von zwei auf drei Jahre verlängern.

Über die Ergebnisse der Beratung der Differenzen bei der ordentlichen Änderung des Asylgesetzes (Vorlage 1), insb. über die Frage eines Wechsels von der Sozialhilfe zur Nothilfe für alle Asylsuchenden, wurde bereits nach der Sitzung der Kommission vom 27. August 2012 informiert. Die Schlussabstimmungen der eidg. Räte über die Vorlage 3 (dringliche Gesetzesänderungen) werden voraussichtlich am Ende der Herbstsession 2012, diejenigen über die Vorlage 1 voraussichtlich am Ende der Wintersession 2012 stattfinden.

 

Die Kommission tagte am 4. September 2012 unter dem Vorsitz von Ständerat Robert Cramer (GE).

Bern, 4. September 2012 Parlamentsdienste