Regelung betreffend die Raumplanung
Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates ist einstimmig der Ansicht, dass für die saisonale Betreibung eines Strassencafés durch einen bestehenden Restaurationsbetrieb neben einer Betriebsbewilligung nicht auch noch eine Baubewilligung nötig sein soll.

Die Motion „Weg mit der überflüssigen Bürokratie im Gastgewerbe“ (08.3512; Amstutz) beauftragt den Bundesrat, eine Revision des Raumplanungsgesetzes vorzulegen, wonach die Errichtung eines saisonal betriebenen Strassencafés durch einen bestehenden Gastwirtschaftsbetrieb, der über eine gewerbepolizeiliche Bewilligung verfügt, keiner Baubewilligung bedarf. Die Motion reagiert damit auf ein Bundesgerichtsurteil vom 8. August 2008, das festhält, dass eine solche Baubewilligung nötig ist. Die Kommission teilt das Anliegen der Motion grundsätzlich. Sie ist der Meinung, dass den Interessen der Öffentlichkeit und der Anwohnerinnen und Anwohner mit der Betriebsbewilligung und der Bewilligung zur Nutzung des öffentlichen Grundes bereits genügend Rechnung getragen wird. Die Kommission möchte jedoch offen lassen, ob das Anliegen über eine Revision der Verordnung oder des Gesetzes erreicht werden soll.

 

Ablehnung der Vorlage zum Fluglärm

Die Kommission beantragt ihrem Rat mit 11 zu 2 Stimmen, definitiv nicht auf den Gesetzesentwurf des Nationalrates einzutreten, der im Rahmen der parlamentarischen Initiative 02.418 (Fluglärm. Verfahrensgarantien; Hegetschweiler) ausgearbeitet wurde. Da die Vorlage für die Kommission zu weit geht – sie betrifft sämtliche vom Bund bewilligten Infrastrukturanlagen und sämtliche Immissionen – bevorzugte sie im Jahr 2008 eine Motion, die auf eine Verbesserung der Rechtslage bei Entschädigungen wegen Fluglärmimmissionen, d.h. auch auf Verbesserungen im materiellen Recht abzielt (08.3240). Die Motion ist seither von beiden Räten überwiesen worden, und die Kommission hat sich regelmässig nach dem Stand der Arbeiten und den von der interdepartementalen Ad-hoc-Arbeitsgruppe verfolgten Optionen erkundigt. Ihrer Auffassung nach ist es angebracht, die umstrittene Vorlage des Nationalrates nicht mehr weiterzuverfolgen und die Mitte 2012 vorliegenden Ergebnisse der Arbeitsgruppe sowie die Stellungnahme des Bundesrates abzuwarten.

 

 Nein zur Volksinitiative «Für ein gesundes Klima»

Die Kommission beantragt mit 9 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Volksinitiative «Für ein gesundes Klima» abzulehnen. Die Initiative verlangt, die Treibhausgasemissionen bis 2020 um 30 Prozent zu reduzieren (09.067). Die Kommission weist darauf hin, dass das Parlament im Dezember 2011 als Gegenentwurf eine Totalrevision des CO2-Gesetzes angenommen hat, die eine Reihe von Massnahmen vorsieht, mit denen die CO2-Emissionen in der Schweiz bis 2020 um 20 Prozent verringert werden sollen. Eine Minderheit beantragt, die Initiative zu unterstützen.

Weiter empfiehlt die Kommission die Motion „Die umweltfreundlichsten Fahrzeuge für den Bund“ (09.3944; Barthassat) zur Ablehnung, weil die Massnahmen, die der Bund diesbezüglich ergriffen hat, dem Anliegen des Vorstosses bereits Rechnung tragen.

Schliesslich diskutierten die Kommissionsmitglieder mit Bundesrätin Doris Leuthard die wichtigsten Geschäfte, die im UVEK ausgearbeitet werden. Darüber hinaus wurde unter dem Gesichtspunkt der Schweizer Energieversorgungssicherheit die derzeit noch provisorische Schliessung der Raffinerie in Cressier thematisiert.

Die Kommission hat am 16. und 17. Januar 2012 unter dem Vorsitz von Ständerat Didier Berberat (S/NE) und teils in Anwesenheit von Bundesrätin Doris Leuthard und Bundesrat Ueli Maurer in Bern getagt.

 

Bern, 17. Januar 2012 Parlamentsdienste