Die Geschäftsprüfungskommission des Ständerates (GPK-S) beschloss an ihrer Sitzung vom 5. November 2013 unter anderem, sich mit einem Prüfungsauftrag an den Bundesrat zu wenden. Der Bundesrat soll prüfen, inwiefern die bestehenden gesetzlichen Regelungen über Nebenbeschäftigungen des obersten Kaders und anderer Mitglieder leitender Organe von verselbstständigen Einheiten des Bundes, auf welche die Kaderlohnverordnung Anwendung findet, präzisiert oder ergänzt werden können. Diese Präzisierung soll sicherstellen, dass in Zukunft sämtliche Nebenbeschäftigungen der zuständigen Stelle gemeldet werden.
Hintergrund dieser Empfehlung der GPK-S waren die Umstände des Wechsels des ehemaligen Postchefs in den Verwaltungsrat einer Bank per 1. September 2012. Der ehemalige Postchef erbrachte bereits vor seinem Ausscheiden bei der Post geldwerte Vorleistungen für seinen neuen Arbeitsgeber. Die Kommission stellte fest, dass sowohl der Verwaltungsrat der Schweizerischen Post wie auch das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) zwar frühzeitig über die Wahl des Postchefs in den Verwaltungsrat der Bank informiert gewesen waren, nicht aber über seine entgeltlichen Vorleistungen gegenüber der Bank in Kenntnis gesetzt wurden.
Die Kommission misst der in der Kaderlohnverordnung vorgesehenen Meldepflicht von Nebenbeschäftigungen eine hohe Bedeutung zu, um Interessenskonflikte sowie eine Minderung der Leistungsfähigkeit von Kaderangehörigen zu verhindern. Deshalb muss aus Sicht der Kommission für zukünftige Fälle eine Präzisierung der Bestimmungen über die Nebenbeschäftigungen des obersten Kaders geprüft werden.
Die GPK-S hat am 5. November 2013 unter dem Vorsitz von Ständerat Paul Niederberger (CVP, NW) in Bern getagt.
Bern, 6. November 2013 Parlamentsdienste