Vorsorgeausgleich bei Scheidung
Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates stellt bei der heutigen gesetzlichen Regelung des Vorsorgeausgleichs bei der Scheidung deutliche Mängel fest. Sie unterstützt daher die vom Bundesrat initiierte Revision.

Ohne Gegenstimmen beantragt die Kommission ihrem Rat, auf die vom Bundesrat dem Parlament unterbreitete Vorlage zur Änderung des Zivilgesetzbuchs im Bereich des Vorsorgeausgleichs bei Scheidung (13.049) einzutreten. Als eine wesentliche Neuerung sieht der Bundesrat mit der Gesetzesrevision vor, dass die während der Ehe geäufneten Vorsorgemittel in Zukunft auch dann geteilt werden, wenn bei einem Ehegatten im Zeitpunkt der Einleitung des Scheidungsverfahrens bereits ein Vorsorgefall eingetreten ist. Die Kommission wird Anhörungen durchführen, bevor sie die Detailberatung des Entwurfs vornimmt.

 

Schutz vor pädophilen Sexualstraftätern
Nachdem der Ständerat die Kommission mit der Ausarbeitung eines direkten Gegenentwurfs zur Volksinitiative „Pädophile sollen nicht mehr mit Kinder arbeiten dürfen“ (12.076) beauftragt hatte, hat diese verschiedene Varianten geprüft. Sie wird an ihrer nächsten Sitzung darüber Beschluss fassen. Weiter hat sich die Kommission mit der Vorlage des Bundesrates zur Änderung des Strafrechts zwecks Ausdehnung des geltenden Berufsverbots sowie Einführung eines Kontakt- und Rayonverbots befasst. Sie spricht sich ohne Gegenstimmen dagegen aus, die eng mit der Volksinitiative zusammenhängenden Bestimmungen in einen separaten Entwurf zu verschieben, wie dies der Nationalrat beschlossen hatte. Die Gesamtabstimmung zur Vorlage wird die Kommission an ihrer nächsten Sitzung vornehmen.

 

Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs
Die Kommission hat ihre Arbeit zum revidierten Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (13.025) fortgesetzt. Nach einem Besuch der für die Überwachung zuständigen Dienststelle führte sie Anhörungen zum Schutz der Grundrechte und zu technischen Fragen durch. Sie wird sich an einer nächsten Sitzung wieder mit dieser Vorlage befassen.

 

Strafprozess. Untersuchungshaft
Die Kommission hat einstimmig die Motion 12.4077 angenommen, die verlangt, dass ein effektiv erfolgter Rückfall nicht mehr Voraussetzung dafür ist, Untersuchungs- und Sicherheitshaft anordnen zu können.

 

Schliesslich hat die Kommission mit 6 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen entschieden, dem Beschluss ihrer nationalrätlichen Schwesterkommission, der parlamentarischen Initiative 12.424 (Pa.Iv. Poggia. Zivilprozess. Schutz vor unverhältnismässiger und ungerechtfertigter Strenge) Folge zu geben, nicht zuzustimmen.

Die Kommission hat am 1. und 2. Juli 2013 unter dem Vorsitz von Ständerätin Anne Seydoux-Christe (CVP, JU) in Bern getagt.

 

Bern, 2. Juli 2013  Parlamentsdienste