​Treten Mitglieder des Bundesrates von ihrem Amt zurück, so sollen sie inskünftig während zwei Jahren keine bezahlten Auftrags- und Arbeitsverhältnisse mit Kapitalgesellschaften oder vergleichbaren Unternehmen eingehen dürfen. Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Nationalrates hat in Umsetzung von zwei parlamentarischen Initiativen eine entsprechende Vorlage zuhanden des Rates verabschiedet.

​Bereits am 17. Januar 2013 hat die SPK dem Entwurf für ein Bundesgesetz über die Karenzfrist für ehemalige Bundesratsmitglieder und oberste Kader der Bundesverwaltung zugestimmt, mit welchem zwei parlamentarischen Initiativen umgesetzt werden (10.511 Pa.Iv. Binder. Karenzfrist bei Mandaten und Funktionen für ehemalige Bundesräte sowie 10.517 Pa.Iv. Leutenegger Oberholzer. Einschränkung von Mandaten von ehemaligen Bundesräten und Bundesrätinnen). Zu den Details der Vorlage vgl. die Medienmitteilung der SPK-N vom 18. Januar 2013.

Da die Vorlage vom 17. Januar 2013 auch das Bundespersonal betraf, wurden die entsprechenden Verbände angehört. Obwohl die Rückmeldungen der Personalverbände überwiegend negativ waren, hält die Kommission daran fest, auch für gewisse oberste Kader der Bundesverwaltung eine Karenzfrist vorzusehen. Die Wahrung der Glaubwürdigkeit der öffentlichen Verwaltung rechtfertigt diese bescheidene Einschränkung der Wirtschaftsfreiheit eines beschränkten Personenkreises.

Der Entwurf für ein Bundesgesetz über die Karenzfrist für ehemalige Bundesratsmitglieder (und oberste Kader der Bundesverwaltung) und der erläuternde Bericht finden sich unter folgendem Link:

http://www.parlament.ch/d/dokumentation/berichte/berichte-legislativkommissionen/staatspolitische-kommission-spk/Seiten/default.aspx

Die Vorlage geht nun zur Stellungnahme an den Bundesrat und soll in der Herbstsession 2013 vom Nationalrat behandelt werden.

Die Kommission tagte am 2./3. Mai 2013 unter dem Vorsitz von Nationalrat Ueli Leuenberger (G, GE) in Bern.

 

Bern, 3. Mai 2013   Parlamentsdienste