13.073 Doppelbesteuerung. Abkommen mit Frankreich auf dem Gebiet der Erbschaftssteuern

Die Kommission hat folgende Personen angehört:

  1. Regierungsrat Peter Hegglin, Präsident der Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren (FDK)
  2. Maurice Tornay, Président du conseil d’Etat valaisan, Vize-Präsident FDK und Président de la Conférence latine des directeurs cantonaux des finances
  3. Prof. Dr. iur. et lic. oec. Robert Waldburger, Ordinarius für Steuerrecht an der Universität St. Gallen
  4. Prof. Dr. iur. LLM Xavier Oberson, Professeur de droit fiscal suisse et international à l'Université de Genève

Mit 15 zu 7 Stimmen bei 3 Enthaltungen beantragt die Kommission Nichteintreten auf den Bundesbeschluss über die Genehmigung des Abkommens beschlossen. Eine Minderheit beantragt dem Rat auf den Bundesbeschluss einzutreten.
Für den Fall, dass der Rat entgegen dem Antrag der Kommission auf den Bundesbeschluss eintreten sollte, stellt die Kommission den Eventualantrag, das Geschäft an den Bundesrat zurückzuweisen, mit dem Auftrag, das Abkommen neu auszuhandeln mit dem Ziel, Gegenseitigkeit vorzusehen (subsidiäres Recht zur Besteuerung der in der Schweiz wohnhaften Erben und Vermächtnisnehmer) sowie ähnliche Bestimmungen wie jene im Abkommen mit Deutschland von 1978 vorzusehen.


12.074 Schluss mit der MWST-Diskriminierung des Gastgewerbes. Volksinitiative

Nach Kenntnisnahme der Vernehmlassungsergebnisse hat die Kommission mit 19 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen, auf einen indirekten Gegenentwurf (13.435) zur Volksinitiative zu verzichten.
Ein direkter Gegenentwurf, der einen reduzierten MWSt-Satz von 5.5% für Beherbergungsleistungen und gastgewerbliche Leistungen vorsieht, wurde mit 16 zu 7 Stimmen abgelehnt.
Mit 14 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung empfiehlt die Kommission die Volksinitiative zur Ablehnung.


13.083 Steueramtshilfegesetz. Änderung

Die Kommission ist mit 14 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung auf die Vorlage eingetreten.
Mit 11 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung (mit Stichentscheid des Präsidenten) wurde ein Antrag angenommen, der die Definition von Gruppenersuchen präzisiert.

Bezüglich des Verfahrens mit nachträglicher Information der beschwerdeberechtigten Personen folgte die Kommission der Vorlage des Bundesrates, modifizierte sie aber in dem Sinne, dass die betroffenen Personen ausnahmsweise nach der Übermittlung der Informationen informiert werden, falls die vorgängige Information sowohl den Zweck der Amtshilfe als auch den Erfolg ihrer Untersuchung vereiteln würde.

In der Gesamtabstimmung hat die Kommission die Vorlage mit 18 zu 7 Stimmen angenommen.


Die Kommission hat am 28. und 29. Oktober 2013 unter dem Vorsitz von Nationalrat Christophe Darbellay (CVP, VS) und im Beisein von Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf in Bern getagt.


Bern, 29. Oktober 2013  Parlamentsdienste