​Ohne Gegenstimme ist die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates auf die Vorlage zur Totalrevision des Alkoholgesetzes eingetreten.

​1. 12.020 s Alkoholgesetz. Totalrevision

Als Auftakt zur Beratung der Vorlage des Bundesrates zur Totalrevision des Alkoholgesetzes hat die Kommission eine umfassende Anhörung mit den interessierten Kreisen durchgeführt. Angehört wurden Vertreterinnen und Vertreter folgender Organisationen: Gesundheitsdirektorenkonferenz, Schweizerischer Städteverband, Schweizerischer Spirituosenverband, Schweizer Obstverband, IG Detailhandel Schweiz, GastroSuisse, Fachverband Sucht, Suchtschweiz, Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände SAJV.

Mit 8 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung ist die Kommission anschliessend auf das Spirituosensteuergesetz und mit 10 zu 0 Stimmen auf das Alkoholhandelsgesetz eingetreten. Die Kommission bestätigt damit die Notwendigkeit, das aus dem Jahr 1932 stammende Alkoholgesetz zu ersetzen und die Gesetzgebung an die heutigen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Realitäten anzupassen. Die WAK-S wird die Detailberatung an ihrer nächsten Sitzung beginnen.

2. 12.028 Kartellgesetz. Änderung

Die Kommission bekräftigte ihren Willen, diese Vorlage in der Frühjahrssession in ihren Rat zu bringen. Dabei betonte sie, dass die Reform auch im Hinblick auf zukünftige Arbeitsplätze auf eine Stärkung des Wettbewerbs abzielen muss. Ein weiteres Anliegen der Kommission ist es, den Verwaltungsaufwand in Grenzen zu halten.

Bei der Frage der Strafsanktionen für natürliche Personen, welche sich aktiv an Kartellabsprachen beteiligt haben, prüft die WAK die Vor- und Nachteile der drei möglichen Varianten, darunter den Statu quo. Ein Beschluss kann erst in der nächsten Sitzung auf der Grundlage einer konkreten Formulierung gefasst werden.

In Folge der Beratung der Motion Birrer-Heimo 11.3984  beschäftigte sich die Kommission weiter mit der Bekämpfung der Hochpreisinsel Schweiz. Nach Auffassung der Kommissionsmehrheit hätte die Einführung einer solchen Massnahme zur Folge, dass die  Vertragsfreiheit der Unternehmen im Bezug auf die Preise, welche von den Besonderheiten des schweizerischen Binnenmarktes (Lohnkosten usw.) abhängen, stark beschnitten würde. Ausserdem würden dadurch die in der Schweiz ansässigen Firmen diskriminiert, weil den Unternehmen mit Sitz im Ausland keine Sanktionen auferlegt werden können. Die Kommission beantragt mit 7 zu 5 Stimmen, auf die Formulierung eines entsprechenden Artikels zu verzichten.

Bei den unzulässigen Wettbewerbsabreden spricht sich die Kommission mit 9 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen für das vom Bundesrat vorgeschlagene Teilkartellverbot für fünf besonders wettbewerbsschädliche Abreden aus (horizontale Preis-, Mengen und Gebietsabreden sowie vertikale Preisbindungen und Gebietsabschottungen). Mit diesem Grundsatzentscheid werden die Verfahren vereinfacht, da die Vermutung der Wettbewerbsbeseitigung nicht mehr widerlegt werden kann.
Die Kommission wird sich an ihrer nächsten Sitzung näher mit der Beweislastumkehr und den Bagatellfällen befassen.
In der Diskussion über die institutionellen Reformen zeigte sich, dass das Entscheidorgan verstärkt  werden muss und die Verfahren beschleunigt werden müssen. Die Kommission sprach sich mit 10 zu 2 Stimmen klar für eine Reform aus, mit der die WEKO Erstinstanz bleibt.

Die Kommission wird die verschiedenen Anträge an ihrer nächsten Sitzung behandeln.

3. 11.057 n Versicherungsvertragsgesetz. Totalrevision

Die Kommission hatte zum Beschluss des Nationalrates, den Entwurf für eine Totalrevision des Versicherungsvertragsgesetzes (11.057) an den Bundesrat zurückzuweisen, Stellung zu nehmen.

Die Kommission stellte den Revisionsbedarf beim Gesetz von 1908 nicht in Frage. Zu Diskussionen Anlass gab allerdings die Form dieser Revision, d. h. die Frage, ob besser eine Totalrevision oder wie vom Nationalrat vorgeschlagen eine Teilrevision angestrebt werden soll.

Mit 7 zu 5 Stimmen nahm die Kommission den Rückweisungsantrag der grossen Kammer an. Eine Minderheit will die Vorlage nicht zurückweisen, weil sie der Ansicht ist, das Parlament solle die Beratung der bundesrätlichen Vorlage ohne weitere Verzögerung aufnehmen und könne daran immer noch Änderungen vornehmen.

4. 12.017 n 1:12 - Für gerechte Löhne. Volksinitiative

Mit 7 zu 4 Stimmen beantragt die Kommission ihrem Rat, dem Bundesrat und dem Nationalrat zu folgen und die Initiative Volk und Ständen zur Ablehnung zu empfehlen. Die Mehrheit der Kommission ist der Ansicht, dass die Volksinitiative ihr Ziel verfehlt, mit grossen Umsetzungsproblemen und einem hohen administrativem Aufwand verbunden wäre und insbesondere auch einen Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit darstellt. Sie befürchtet deshalb, dass eine Annahme der Volksinitiative zu einer Abwanderung von Unternehmen und damit zu einem Verlust von Arbeitsplätzen führen würde. Zudem wäre damit zu rechnen, dass das Anliegen der Initiative leicht umgangen werden könnte, z.B. durch die Auslagerung gewisser Arbeitsbereiche innerhalb eines Unternehmens oder dessen Aufteilung.

Eine Minderheit der Kommission beantragt jedoch, die Volksinitiative zur Annahme zu empfehlen. Sie argumentiert, dass sich trotz bestehenden Massnahmen in der Schweiz die Einkommensschere in den letzten Jahren geöffnet hat und dass deshalb bei der Bekämpfung der Lohnungleichheit zusätzlicher Handlungsbedarf besteht.

5. 12.3656 n Mo. WAK-NR (12.061). Konkrete Eigenmittelanforderungen für nichtsystemrelevante Banken

Mit einstimmigem Beschluss hat die Kommission die in der Herbstsession 2011 vom Nationalrat angenommene Motion der WAK-N abgeändert. Die Motion verlangt insbesondere, dass der Bundesrat die Eigenmittelanforderungen für nichtsystemrelevante Banken in einer Verordnung regelt und diese nicht mehr nur in einem Rundschreiben der FINMA festgehalten sind.

Die Kommission ist wie der Nationalrat der Auffassung, dass die Eigenmittelanforderungen – aus Gründen der Rechtssicherheit – wie bei den systemrelevanten Banken Gegenstand einer Verordnung und nicht nur eines Rundschreibens der FINMA sein müssen. Sie geht auch mit dem Nationalrat einig, dass die Eigenmittelanforderungen für nichtsystemrelevante Banken verhältnismässig sein müssen und nicht zu Wettbewerbsverzerrungen gegenüber den systemrelevanten Banken führen dürfen. Hingegen ist die Kommission der Ansicht, die in der Motion aufgeführte Eigenmittelanforderung von maximal 13 Prozent entbehre jeder Grundlage, weshalb diese Passage (3. Satz) aus dem Motionstext gestrichen werden müsse.

6. Agrargeschäfte

Die Kommission befasste sich zudem mit verschiedenen Vorstössen und Initiativen, welche den Agrarbereich betreffen. In Sachen Agrarfreihandel beantragt sie, der Motion 12.3665 der WAK-NR Milchmarkt zuzustimmen(mit 5 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung) und der Standesinitiative 12.300 des Kantons Waadt Freihandelsabkommen im Agrar- und Lebensmittelbereich keine Folge zu geben (mit 7 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung). Bei den Geschäften zur Regulierung des Milchmarktes beantragt die Kommission, die Motion 10.3472 Milchmengensteuerung für marktgerechte Milchmengen (mit 7 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung) sowie die Motion 10.3813 Stärkung der Milchkaufverträge (mit 7 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen) abzulehnen und der der Standesinitiative 10.328 des Kantons Waadt Milchproduktion keine Folge zu geben (mit 8 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung), weil ihrer Meinung nach diese Anliegen entweder überholt sind oder im Rahmen der Agrarpolitik 2014-2017 behandelt werden. Aus den gleichen Gründen hat sie ihre Motion 11.3013 Unterstützung der Selbsthilfemassnahmen der Branchenorganisation Milch zurückgezogen.

Die Kommission hat am 14. und 15. Januar 2013 unter dem Vorsitz von Ständerat Konrad Graber (CVP, LU) und teilweise im Beisein von Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf und Bundesrat Johann Schneider-Ammann in Bern getagt.

 

Bern, 15. Januar 2013   Parlamentsdienste