Mindestlohn-Initiative
Die Kommission hat die Verwaltung beauftragt, ihr im Hinblick auf den Entscheid zur Mindestlohn-Initiative einen Bericht über die Tieflohnproblematik vorzulegen und mögliche Alternativen zur Initiative aufzuzeigen.

13.014 s Für den Schutz fairer Löhne (Mindestlohn-Initiative). Volksinitiative

Die Initiative in Form eines ausgearbeiteten Entwurfs verlangt, in der Verfassung zu verankern, dass Bund und Kantone die Festlegung von Mindestlöhnen in Gesamtarbeitsverträgen fördern und dass der Bund einen gesetzlichen nationalen Mindestlohn festsetzt. Dieser soll einem Stundenlohn von 22 Franken entsprechen.

Die Kommission hat das Initiativkomitee, vertreten durch Daniel Lampart, Chefökonom des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds, angehört und eine erste Diskussion geführt. Innerhalb der Kommission besteht Einigkeit darüber, dass es den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in der Schweiz möglich sein muss, von ihrem Lohn zu leben. Hingegen wurde die Frage aufgeworfen, ob ein fixer gesetzlicher Mindestlohn das geeignete Mittel zur Erreichung dieses Ziels ist und ob damit nicht das Prinzip der Lohnfestlegung durch die Sozialpartner geschwächt würde.

Damit die Kommission im Hinblick auf den Entscheid zur Mindestlohn-Initiative über die notwendigen Informationen verfügt, hat sie mit 7 zu 5 Stimmen beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, einen Bericht über die Situation bei den Tieflöhnen in der Schweiz zu erarbeiten und aufzuzeigen, welche Alternativen zur Mindestlohn-Initiative denkbar wären. Dabei soll namentlich geprüft werden, ob die Allgemeinverbindlicherklärung der Gesamtarbeitsverträge erleichtert und die Voraussetzungen für Normalarbeitsverträge angepasst werden könnten. Die Verwaltung wird den gewünschten Bericht bis im Sommer vorlegen. Über die Frage eines Gegenentwurfs wurde weder diskutiert noch entschieden.

Die Kommission tagt am 8. und 9. April 2013 unter dem Vorsitz von Ständerat Konrad Graber (CVP, LU) in Bern.

Bern, 8. April 2013 Parlamentsdienste