Förderung von Forschung und Innovation in den Jahren 2014-2020
Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates stimmt dem Finanzierungsbeschluss von 4389,3 Millionen Franken für die Fortsetzung des EU-Forschungsprogramm-Pakets zu. Damit spricht sie sich auch für die Weiterführung der Euratom-Programme aus.

Die Programmgeneration für die Jahre 2014-2020 der Europäischen Union in den Bereichen Forschung und Innovation wird neu unter dem Titel „Horizon 2020“ zusammengefasst. Seit 2004 beteiligt sich die Schweiz als assoziierte Partnerin an diesen Programmen. Nachdem der Nationalrat in der Sommersession 2013 mit 146 Stimmen zu 20 Stimmen einer Weiterführung der EU-Forschungsprogramme (13.022 n) zugestimmt hatte, beriet die ständerätliche Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-S) die Vorlage. Gestützt auf die positiven Ergebnisse des 7. Forschungs- und Rahmenprogramms – die Schweiz rangiert unten den bestplatzierten Ländern bezüglich der Erfolgsquote - plädierte auch die WBK-S für eine Fortsetzung der Programme. Die mit den Projekten geförderte Grundlagenforschung, angewandte Forschung und technologische Entwicklung tragen aus Sicht der Kommission zu einer wichtigen Stärkung des Innovationsplatzes Schweiz und der Zusammenarbeit mit Forschungsinstitutionen und der Industrie bei.

Ohne Gegenantrag trat die WBK-S auf den Finanzierungsbeschluss ein. Einzig die Weiterbeteiligung der Schweiz am Euratom-Programm (Programm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschungs- und Ausbildungsmassnahmen im Nuklearbereich) für die Jahre 2019 - 2020 warf Fragen auf. Ab 2014 wird das Euratom-Programm zum festen Bestandteil von „Horizon 2020“ und wird hauptsächlich die Kernverschmelzung beinhalten. Mit 12 zu 2 Stimmen lehnte die Kommission jedoch einen Antrag ab, der die im Finanzierungsbeschluss vorgesehene Weiterführung der Euratom-Programme für die Jahre 2019-2020 streichen wollte. Die Mehrheit der Kommission ist der Ansicht, dass die Euratom-Programme wissenschaftliche Erkenntnisse bei der Umsetzung der Energiewende liefern können. Zudem wird das Parlament im Rahmen der nächsten Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation (BFI-Botschaft) die Frage der Fortführung erneut erörtern können.

Einstimmig beantragt die WBK-S ihrem Rat, dem Gesamtkredit von 4389,3 Millionen Franken für die Schweizer Beteiligung an „Horizon 2020“ - einschliesslich Euratom - sowie für Begleitmassnahmen und Reserven zuzustimmen.
Das Geschäft wird in der Herbstsession im Ständerat beraten. Mit der Zustimmung des Parlaments zum Finanzierungsbeschluss erhält der Bundesrat die Ermächtigung, das bilaterale Abkommen zwischen der Schweiz und der EU zur Beteiligung an den EU-Forschungsrahmenprogrammen zu erneuern. 

Weiter beriet die WBK-S die sistierte Motion Nationalrat (Ritter). Gentech-Moratorium befristet weiterführen (12.3028 n). Diese fordert gesetzliche Grundlagen, damit das Gentech-Moratorium für die Landwirtschaft nach Ablauf am 27. November 2013 weiterhin befristet gilt. Da ähnliche Forderungen auch im Rahmen der Beratung der Agrarpolitik 2014 - 2017 gestellt wurden, hatte die WBK-S im Januar 2013 entschieden, die Ratsentscheide zur Agrarpolitik abzuwarten. In der letzten Frühjahrsession beschlossen die Räte eine Verlängerung des Gentech-Moratoriums bis Ende 2017. Die WBK-S beantragt daher ihrem Rat, die Motion abzulehnen, da sie deren Forderungen als erfüllt betrachtet. Sie wird sich jedoch mit der Frage des Gentech-Moratoriums im Rahmen der neuen Koexistenzverordnung und der damit erforderlichen Änderungen des Gentechnikgesetzes erneut befassen.

Am 2. September 2013 wird die WBK-S die Beratung der Vorlage Präimplantationsdiagnostik. Änderung BV und Fortpflanzungsmedizinalgesetz (13.051) in Angriff nehmen. Im Vorfeld führte sie daher am ersten Sitzungstag Anhörungen betroffener Kreise sowie aus den Bereichen Medizin und Ethik durch.

Die zweitägige Kommissionssitzung fand am 15. und 16. August unter dem Vorsitz von Ständerat Felix Gutzwiller (RL/ZH) und in teilweiser Anwesenheit des Vorstehers des WBF, Bundesrat Johann Schneider-Ammann in Zürich statt. Im Rahmen dieser Sitzung erhielt die Kommission interessante Einblicke in die Aktivitäten des schweizerischen Instituts für Kunstwissenschaft (SIK-ISEA), dessen Kerngeschäfte der Forschung, Dokumentation, Wissensvermittlung und weiteren Dienstleistungen im Bereich der bildenden Kunst gewidmet sind. Der 2. Sitzungstag fand an der Universität Zürich statt, wo die WBK-S vom Rektor über die aktuellen Herausforderungen dieser Bildungsinstitution Informationen erhielt. Zudem stellte die Leiterin der Abteilung Gleichstellung den Kommissionsmitgliedern den „Aktionsplan Förderung der Chancengleichheit an der Universität Zürich“ vor. 

 

Bern, 16. August 2013  Parlamentsdienste