Aufenthalt von Ausländerinnen und Ausländern unter dem Personenfreizügigkeitsabkommen
​Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK-N) hat auf der Basis einer Evaluation der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle (PVK) festgestellt, dass der Vollzug des Personenfreizügigkeitsabkommens mit den EU/EFTA-Mitgliedstaaten nur ungenügend funktioniert. Deshalb hat sie heute neun Empfehlungen an den Bundesrat gerichtet und ihn aufgefordert, Verbesserungen im Vollzug des Freizügigkeitsabkommens anzugehen.

​Nachdem die Zuwanderung aus dem EU/EFTA-Raum seit Inkrafttreten des Personenfreizügigkeitsabkommens (FZA) am 1. Juni 2002 stärker als erwartet zugenommen und damit vermehrt zu Diskussionen über die Auswirkungen der Personenfreizügigkeit und deren Steuerung durch die Behörden geführt hatte, beauftragten die Geschäftsprüfungskommissionen im Januar 2012 die Parlamentarische Verwaltungskontrolle (PVK) mit einer Evaluation zum Aufenthalt von Ausländerinnen und Ausländern unter dem FZA.

 

Um die aufgeworfenen Fragestellungen klären zu können, betrachtete die PVK im Unterschied zu den bisher vorliegenden Studien Aufenthaltsverläufe zugewanderter Personen. Dabei wurden gewisse Daten erstmals überhaupt miteinander verknüpft, wobei die aktuellsten Daten aus 2011 stammen.

 

Auf der Basis der Evaluation der PVK vom 6. November 2013 stellt die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK-N) nun in ihrem heute veröffentlichten Bericht fest, dass es sich bei der Zuwanderung unter dem FZA im Wesentlichen um eine Arbeitsmigration handelt.

 

Im Weiteren hält die GPK-N fest, dass der Schweiz nur beschränkte Möglichkeiten zur Verfügung stehen, die Zuwanderung unter dem Personenfreizügigkeitsabkommen im Bedarfsfall zu steuern. Zudem blieben diese in der Vergangenheit oft ungenutzt. So verfügten die zuständigen kantonalen Vollzugsbehörden einerseits während langer Zeit nicht über die notwendigen Informationen, um das Aufenthaltsrecht im Einzelfall auch wirklich einschränken zu können. Andererseits nutzten sie die ihnen tatsächlich zur Verfügung stehenden Informationen nicht konsequent bzw. sehr uneinheitlich, um die FZA-Zuwanderung zu steuern. Anstatt sich diesem Vollzugsproblem anzunehmen, blieben die Aufsichtsbehörden des Bundes lange Zeit passiv.

 

Die GPK-N konnte aber noch vor Abschluss ihrer Arbeiten von den Beschlüssen des Bundesrates vom 15. Januar 2014 Kenntnis nehmen. Mit den in Aussicht gestellten Massnahmen zur Missbrauchsbekämpfung soll nun eine Vielzahl der von der PVK aufgezeigten Mängel im Vollzug des Freizügigkeitsabkommens angegangen werden.

 

Die GPK-N ist sich bewusst, dass die Annahme der Volksinitiative „Gegen Masseneinwanderung“ in der Volksabstimmung vom 9. Februar 2014 Auswirkungen auf die aktuell geltende Rechtslage haben wird, welche bis heute noch ungeklärt sind. Sie hat deshalb den Bundesrat eingeladen, zu ihren Feststellungen und den insgesamt neun Empfehlungen bis am 15. August 2014 Stellung zu nehmen und darzulegen, mit welchen Massnahmen und bis wann er die Empfehlungen der Kommission umzusetzen gedenkt. Dabei ist der Bundesrat aufgefordert, auf das für Juni 2014 in Aussicht gestellte Umsetzungskonzept zur neuen Verfassungsbestimmung über die Zuwanderung Bezug zu nehmen.

 

Die GPK-N hat am 4. April 2014 unter dem Vorsitz von Nationalrat Rudolf Joder (SVP, BE) in Bern getagt. Beilage: Bericht der GPK-N vom 4. April 2014


 
Bern, 4. April 2014 Parlamentsdienste