Vergütung von Medikamenten in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung
​Ungenügende Instrumente bei der Preisfestsetzung, widersprüchliche Preisregulierung von Generika und Originalpräparaten, unzureichende Überprüfungen sowie unklare und intransparente Verfahrensabläufe – Die Geschäftsprüfungskommission des Ständerates ortet Verbesserungsbedarf bei der Aufnahme und Überprüfung von Medikamenten in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung.

​Die Geschäftsprüfungskommission des Ständerates (GPK-S) stellt in ihrem heute veröffentlichten Bericht trotz mehreren Verbesserungsmassnahmen des Bundesrates nach wie vor verschiedenen Schwachstellen im Verfahren zur Aufnahme und Überprüfung von Medikamenten in der Spezialitätenliste fest. Die Liste zählt die Medikamente auf, welche durch die Krankenkassen vergütet werden müssen und nennt für jedes Medikament einen Höchstbetrag. Gestützt auf eine Evaluation der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle (PVK), welche im Auftrag der GPK-S erstellt wurde, richtet die Kommission mehrere Empfehlungen und Prüfaufträge an den Bundesrat.

Als problematisch erachtet die Kommission insbesondere das Verfahren und die Kriterien zur Festsetzung des von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) zu vergütenden Medikamentenpreises. Die Evaluation der PVK zeigt auf, dass die Instrumente zur Preisfestsetzung – der therapeutische Quervergleich und der Auslandspreisvergleich – systemische Schwächen aufweisen und dass auch im Vergleich zum Ausland keine ausreichende Kosten-Nutzen-Analyse der Medikamente erfolgt. Nach Ansicht der GPK-S kann das aktuelle System nicht gewährleisten, dass mit einem höheren Medikamentenpreis auch ein höherer Nutzen des Medikaments verbunden ist. Die Evaluation der PVK zeigt zudem auf, dass das Aufnahmeverfahren zu wenig klar strukturiert und intransparent ausgestaltet ist. 

Die GPK-S stellt weiter fest, dass die 2009 eingeführte periodische Überprüfung der Medikamente auf der Spezialitätenliste aufgrund eingeschränkter Beurteilungskriterien und knapper Ressourcen nicht geeignet ist, sicherzustellen, dass die Medikamente auch nach der Aufnahme in der Spezialitätenliste weiterhin die Aufnahmekriterien der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit ("WZW-Kriterien") erfüllen.

Bei den Generika zeigt die Evaluation auf, dass die aktuelle Regulierung im Widerspruch zum Prinzip der Wirtschaftlichkeit steht, da die Krankenversicherung nicht nur das kostengünstige Generikum, sondern auch das gleichwertige teurere Originalpräparat vergüten muss.

Aufgrund der festgestellten Mängel richtet sich die GPK-S in ihrem Bericht mit acht Empfehlungen und drei Postulaten an den Bundesrat und fordert ihn auf, verschiedene Massnahmen zu prüfen, darunter eine Präzisierung der Beurteilungskriterien und die Möglichkeit der Einführung eines Festbetragssystems.

Die GPK-S hat den Bundesrat eingeladen, zu ihren Feststellungen und Prüfaufträgen bis am 31. August 2014 Stellung zu nehmen.

Die Kommission hat am 25. März 2014 unter dem Vorsitz von Ständerat Hans Hess (FDP, OW) in Bern getagt.

 

Bern, 28. März 2014 Parlamentsdienste