Am 6. August 2014 wurde in verschiedenen Medien über ein Nacktbild einer Mitarbeiterin der Parlamentsdienste Bericht erstattet, welches sie an ihrem Arbeitsplatz gemacht hatte. In der Folge wurde diese Mitarbeiterin von ihren Aufgaben freigestellt.
In der Zwischenzeit haben sich die Parlamentsdienste und die betreffende Mitarbeiterin darauf geeinigt, das Arbeitsverhältnis in gegenseitigem Einvernehmen aufzulösen. Sie sind zum Schluss gekommen, dass dies im Interesse beider Parteien ist. Für die betroffene Mitarbeiterin wäre eine ungehinderte Ausübung ihrer Arbeit in der Folge der medialen Berichterstattung nicht mehr möglich gewesen. Für den Arbeitgeber wären weitere Beeinträchtigungen der Reputation nicht auszuschliessen.
Die Mitarbeiterin bleibt bis zum Ablauf des Arbeitsverhältnisses freigestellt. Die Parteien haben Stillschweigen vereinbart. Die Parlamentsdienste und die Mitarbeiterin geben deshalb keine weiteren Auskünfte zu diesem Fall.
Bern, 1. September 2014 Parlamentsdienste