Bundesgesetz über Radio und Fernsehen. Änderung
​Mit 12 zu 1 Stimmen spricht sich die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates klar gegen die vom Nationalrat beschlossene auf fünf Jahre befristete Abmeldemöglichkeit für Haushalte ohne Empfangsgerät (so genanntes Opting-Out) aus.

​Das heutige System der Empfangsgebühr für Radio und Fernsehen knüpft die Gebührenpflicht an ein betriebsbereites Gerät. Infolge des technologischen Wandels ist zunehmend unklar, was ein «Empfangsgerät» ist. Das Parlament überwies daher im September 2011 eine Motion (10.3014) der KVF-N, welche den Bundesrat beauftragt, eine Vorlage zur Änderung der Gebührenpflicht im Sinne einer geräteunabhängigen Abgabe für alle Haushalte und alle Betriebe zu erarbeiten. Der Bundesrat hat mit seiner Botschaft vom 29. Mai 2013 (13.048 Bundesgesetz über Radio und Fernsehen. Änderung) diesen Auftrag des Parlaments erfüllt. Die Vorlage sieht zudem mehr Flexibilität und einfachere Konzessionsverfahren für die privaten Radio- und Fernsehstationen vor.

Der Nationalrat hat den Entwurf anlässlich der Frühjahrssession 2014 behandelt und mit wenigen Änderungen genehmigt. Die KVF des Ständerates hat nun an einer breit angelegten Anhörung noch einmal die betroffenen Kreise zu Wort kommen lassen (Konsumentenorganisationen, Preisüberwacher, Gewerbeverband, economiesuisse, Billag, SRG, private Medienverbände, Schweizerische Gesellschaft für Kommunikations- und Medienwissenschaft). Die Anhörung hat gezeigt, dass die Mehrheit der Akteure die Einschätzung des Bundesrates und des Nationalrates teilt, dass sich eine Empfangsgebühr, welche sich auf ein betriebsbereites Gerät abstützt, technisch nicht mehr rechtfertigen lässt. Bei der konkreten Umsetzung gehen allerdings die Meinungen nach wie vor auseinander.

Die KVF-S beantragt ihrem Rat oppositionslos, auf die Vorlage einzutreten.

Was das vom Nationalrat ins Gesetz eingefügte auf fünf Jahre befristete Opting-Out betrifft, beantragt die Kommission mit 12 zu 1 Stimmen, diese Bestimmung wieder aus der Vorlage zu streichen und damit dem Entwurf des Bundesrates zu folgen. Die Mehrheit der KVF ist der Ansicht, dass ein solches Opting-Out die Nachteile der heutigen Empfangsgebühr in das neue Abgabesystem tragen würde und einen höheren Verwaltungs- und Kontrollaufwand zur Folge hätte. Ausserdem hat die KVF-S mit 9 zu 3 Stimmen einen Antrag abgelehnt, welcher die Unternehmensabgabe aus dem Gesetz streichen wollte. Damit folgt die Mehrheit der Kommission in dieser Frage dem Bundesrat und dem Nationalrat. Sie ist der Meinung, dass auch Unternehmen vom Service public profitieren und es daher gerechtfertigt ist, wenn sich diese mit einem Beitrag von 15% am Gesamtertrag beteiligen. Ausserdem unterliegen durch den vorgesehenen Grenzwert von 500‘000 Franken Umsatz nur 30 Prozent aller Unternehmen der Abgabepflicht und für viele von Ihnen wird die Belastung kleiner sein als mit dem heutigen System. Die Minderheit hingegen weist darauf hin, dass Unternehmerinnen und Unternehmer sowie ihre Mitarbeitenden bereits als Privatpersonen eine Abgabe entrichten und mit der Unternehmensabgabe faktisch doppelt belastet würden.

Die Kommission wird die Detailberatung an ihrer nächsten Sitzung vom 28. April 2014 fortsetzen, so dass die Vorlage voraussichtlich in der Sommersession vom Ständerat behandelt werden kann.

 

Bereits im Februar hat sich die Verkehrskommission mit dem bundesrätlichen Bericht zur Verkehrsverlagerung befasst. Einstimmig hat die Kommission nun heute dem Antrag des Bundesrates zugestimmt, den Zahlungsrahmen für die Förderung des alpenquerenden Schienengüterverkehrs (13.102) moderat zu erhöhen – von heute 1495 auf 1675 Millionen – und um fünf Jahre, bis 2023, zu verlängern. 

 

Bern, 1. April  2014 Parlamentsdienste