Revision des Medizinalberufegesetzes / Bundesgesetz über die Aufsicht über die soziale Krankenversicherung
​Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit verabschiedete in grosser Einhelligkeit mit einigen Ergänzungen die Revision des Medizinalberufegesetzes MedBG. Weiter entschied sie sich, die an der letzten Sitzung beschlossenen Anträge zum Krankenversicherungsaufsichtsgesetz nicht in das KVG zu integrieren, sondern an einem eigenen Gesetz festzuhalten.

​Ohne Gegenstimme trat die Kommission auf die Revision des Medizinalberufegesetzes, MedBG (13.060 s) ein und nahm die Vorlage in der Gesamtabstimmung einstimmig an. Mit der Revision sollen die Ausbildungsziele ergänzt werden, um der neu in Artikel 118a Bundesverfassung verankerten Komplementärmedizin Rechnung zu tragen und um einen zusätzlichen Schwerpunkt in der Hausarztmedizin und in der medizinischen Grundversorgung zu setzen. Dazu kommen einige Anpassungen an inzwischen stattgefundene Entwicklungen. Der Ständerat hat zudem neue Bestimmungen zur Überprüfung von Diplomen und zur Registrierungspflicht beschlossen. Die SGK-NR beantragt weitere Ergänzungen:

  1. So sollen Absolventinnen in Pharmazie auch Kenntnisse bei Impfungen (einstimmig) sowie Grundkenntnisse über Diagnose und Behandlung häufiger Gesundheitsstörungen (22  zu bei 1 Enthaltung) haben (Art. 9).
  2. Voraussetzung für den Registereintrag soll die Beherrschung einer Landessprache sein (12:9 bei 1 Enthaltung). Eine Minderheit möchte lediglich die Sprachkenntnisse ins Register aufnehmen und für die Berufsausübung die Beherrschung einer Amtssprache zur Voraussetzung machen (Art. 33a).
  3. Als Bewilligungsvoraussetzung soll auch für den Apothekerberuf ein eidgenössischer Weiterbildungstitel Voraussetzung sein (einstimmig) (Art. 36).
  4. Personen, die einen universitären Medizinalberuf selbständig ausüben müssen zwingend eine Haftpflichtversicherung abschliessen, andere materielle Sicherheiten sollen nicht mehr zugelassen werden (einstimmig) (Art. 40).
  5. Die Aufsichtsbehörden können gewisse Aufsichtsaufgaben an  kantonale Berufsverbände delegieren (16:0 bei 5 Enthaltungen) (Art. 41).
  6. Präzisierung des Informationsaustausches über Disziplinarmassnahmen.

Krankenversicherungsaufsichtsgesetz

Mit 16 zu 6 Stimmen bei 3 Enthaltungen hat die Kommission den Entwurf für ein Bundesgesetz betreffend die Aufsicht über die soziale Krankenversicherung (12.027 s) in der Gesamtabstimmung angenommen. Zuvor kam sie in einem Punkt auf die materielle Beratung zurück, die sie im Übrigen an ihrer letzten Sitzung abgeschlossen hatte1: Mit klaren Mehrheiten beantragt sie, abweichend vom Beschluss des Ständerates, ein neues Modell zum Ausgleich von zu hohen Prämieneinnahmen (Art. 16 und 17). Hat ein Versicherer in einem Jahr in einem Kanton deutlich zu viel an Prämien eingenommen, so kann er im gleichen Kanton einen Ausgleich vornehmen. Entschliesst er sich dazu, braucht er die Genehmigung des Bundesamtes für Gesundheit und muss den Betrag im folgenden Jahr an all jene Versicherten rückerstatten, die im Vorjahr zu viel bezahlt haben (auch wenn sie seither den Versicherer gewechselt haben oder aus dem betreffenden Kanton weggezogen sind). Mit 15 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung lehnte es die Kommission ab, alle Bestimmungen des neuen Aufsichtsgesetzes ins Krankenversicherungsgesetz (KVG) einzubauen. Auch einen Antrag, nur die wesentlichen Revisionsziele des Aufsichtsgesetzes ins KVG zu integrieren, verwarf sie mit 16 zu 6 Stimmen bei 3 Enthaltungen. Die Vorlage ist damit rechtzeitig für die Herbstsession bereit für die Detailberatung im Nationalrat.

Transplantationsgesetz

Ohne Gegenstimme trat die SGK-NR auf die Revision des Transplantationsgesetzes (13.029 s) ein und hat mit der Detailberatung begonnen. Sie befürwortet im Grundsatz die Ziele dieser Gesetzesrevision, wird aber verschiedene Punkte wie beispielsweise die Frage der Widerspruchslösung, die bereits im Erstrat breit diskutiert wurde oder den Bereich der vorbereitenden medizinischen Massnahmen vertieft prüfen. Die Kommission setzt die Detailberatung nach der Herbstsession fort.

Weitere Geschäfte

Ohne Gegenstimme hat die Kommission der Pa.Iv. Reimann Lukas. Gesetzliche Rahmenbedingungen für den Vertrieb von Snus schaffen (13.438 n) Folge gegeben. Die Initiative fordert, dass die gesetzlichen Grundlagen dahingehend geändert werden, dass Snus mit anderen Tabakprodukten wie Schnupf- und Kautabak gleichgestellt wird. Wenn die Schwesterkommission auch zustimmt, soll Snus im Rahmen des kommenden Tabakproduktegesetzes geregelt werden.

Die Kommission gab der Pa.Iv. Feller. Keine Benachteiligung von Fachärztinnen und Fachärzten für allgemeine innere Medizin mit einem zweiten Facharzttitel (13.433 n) mit 12 zu 9 Stimmen bei 3 Enthaltungen keine Folge. Die Initiative will sicherstellen, dass diese Ärztinnen und Ärzte nicht von der Liste der ärztlichen Grundversorgerinnen und Grundversorger der Versicherer (Hausarztmodell) ausgeschlossen werden. Die Mehrheit befand, wegen des Fehlverhaltens eines oder mehreren Versicherers sei keine Revision des KVG nötig. Mit einem Brief an den Bundesrat soll dieser aber aufgefordert werden, sich gewisse Praktiken der Versicherer genauer anzuschauen.

Ohne Gegenstimme ist die Kommission auf einen Vorentwurf ihrer Subkommission „KVG“ zur Pa.Iv. Joder. Gesetzliche Anerkennung der Verantwortung der Pflege (11.418 n) eingetreten, mit der die Stellung der Pflegefachpersonen im Krankenversicherungsgesetz gestärkt werden soll. Sie nahm die Detailberatung auf, fällte aber noch keine materiellen Entscheide. Sie wird die Beratung nach der Herbstsession 2014 weiterführen.

Die Kommission nahm die Diskussion über einen Vorentwurf zur Pa.Iv. Humbel. Prämienbefreiung für Kinder (10.407 n) auf und erteilte ihrer Subkommission „KVG“ mit 12 zu 10 Stimmen bei 3 Enthaltungen den Auftrag, eine kostenneutrale Variante zu erarbeiten.

Die Kommission liess sich weiter zu den Verordnungsrevisionen (KVV, KLV) betreffend die Regulierung der Medikamentenpreise konsultieren. Dazu fand eine intensive und kontroverse Diskussion statt.

Die Kommission tagte am 13./14./15. August 2014 in Bern unter dem Vorsitz von Guy Parmelin (SVP, VD) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Alain Berset.

Bern, 15. August 2014 Parlamentsdienste

 

1 Vgl. Medienkonferenz vom 27. Juni 2014