Land- und forstwirtschaftliche Grundstücke
​Die Kommission beantragt ihrem Rat mit 11 zu 1 Stimmen, die Motion Müller Leo anzunehmen.

​1. 12.476 Pa.Iv. Müller Leo. Besteuerung von Grundstückgewinnen
12.3172 Mo. Müller Leo. Besteuerung von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken

Die Kommission beantragt mit 11 zu 1 Stimmen, die Motion anzunehmen. Sie hat sich zum dritten Mal der Thematik angenommen und kommt zum Schluss, dass die Diskrepanz zwischen der Besteuerungspraxis vor und nach dem Bundesgerichtsentscheid 2C_11/2011 vom 2. Dezember 2011 nicht zu rechtfertigen ist, zumal einzelne Personen zu schwerwiegend von der neuen Besteuerungspraxis betroffen sind. Sie möchte deswegen die alte Praxis wieder herstellen lassen, wonach land- und forstwirtschaftliche Grundstücke bei der Überführung vom Geschäfts- ins Privatvermögen sowie bei der Veräusserung  nur bis zu den Anlagekosten einkommenssteuerrechtlich belastet werden.

Mit 6 zu 6 Stimmen mit Stichentscheid des Präsidenten beantragt die Kommission, der Initiative keine Folge zugeben. Die Initiative, die von Bund und Kantonen eine Besteuerung nach monistischem System fordert, stellt eine Umsetzungsmöglichkeit dar, mit welchem die Anliegen der Motion erreicht werden könnten. Aus Sicht der Kommissionsmehrheit greift die Initiative aber zu sehr in die Steuerhoheit der Kantone ein. Die starke Minderheit der Kommission ist demgegenüber der Ansicht, dass die Initiative eine Möglichkeit für das Parlament bietet, im Bereich der Grundstückgewinnbesteuerung selbst gesetzgeberisch tätig zu werden, falls der Gesetzesentwurf des Bundesrates zur Umsetzung der Motion nicht den gewünschten Effekt erzielt.

Beide Geschäfte werden in der kommenden Wintersession behandelt werden.

2. 09.300 Kt.Iv. BE. Besteuerung von Sozialhilfeleistungen

Mit 8 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen hat die WAK-S die Kommissionsmotion 14.4004 „Steuerbarkeit von Unterstützungsleistungen und steuerliche Entlastung des Existenzminimums“ beschlossen. Sie will damit den Missstand beheben, dass Empfänger von Sozialtransfers und Erwerbstätige mit tiefem Einkommen steuerlich unterschiedlich behandelt werden. Gestützt auf den Bericht des Bundesrates „Steuerbarkeit von öffentlichen Unterstützungsleistungen und Steuerbefreiung des Existenzminimums“ vom Mai 2014 ist die Kommission zum Schluss gekommen, dass durch eine Besteuerung von Unterstützungsleistungen nicht nur eine horizontale Steuergerechtigkeit erreicht werden könnte. Vielmehr könnten auch Schwelleneffekte verhindert werden, welche zur Folge haben, dass beispielweise bei der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit und dem Wegfall von Transferleistungen das frei verfügbare Einkommen eines Haushalts verringert wird. Damit würden negative Erwerbsanreize beseitigt. Damit die Besteuerung dieser tiefen Einkommen keine Härtefälle generiert, soll gleichzeitig das Existenzminimum steuerlich entlastet werden. Die Diskussion in der Kommission hat ergeben, dass die Vorlage, welche der Bundesrat aufgrund der Kommissionsmotion ausarbeiten soll, bei der Frage der Entlastung des Existenzminimums eine Lösung vorsehen soll, welche den kantonalen Unterschieden bei den Sozialtransfersystemen und bei den Lebenskosten gerecht wird. Die Kommission ist der Meinung, dass das Anliegen der Standesinitiative des Kantons Bern mit der Kommissionsmotion zielgerichtet umgesetzt wird. Sie beantragt deshalb mit 9 zu 2 Stimmen, der Standesinitiative keine Folge zu geben.

3. 12.318 Kt.Iv. BE. Berechnung der Standardarbeitskraft in der Landwirtschaft. Änderung

Die Kommission hat sich von Vertretern der Verwaltung über die Weiterentwicklung des Systems der Standartarbeitskraft (SAK) informieren lassen und hat dabei zur Kenntnis genommen, dass das System im Sinne der Standesinitiative des Kantons Berns angepasst werden soll. Sie hat einstimmig beschlossen, diese Arbeiten mitzuverfolgen und in der Zwischenzeit die Beratung der Standesinitiative zu sistieren.

4. 11.404 Pa.Iv. Fraktion G. Unabhängige Lohngleichheitskommission für die Umsetzung der Lohngleichheit

Die Kommission nahm Kenntnis vom Beschluss des Bundesrates vom 22. Oktober 2014, eine Vorlage auszuarbeiten, wonach Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet werden sollen, regelmässig eine Lohnanalyse durchzuführen und die Durchführung durch Dritte kontrollieren zu lassen. Angesichts der laufenden Arbeiten des Bundesrates hält es die Kommission derzeit für verfrüht, über diese Initiative, welcher ihre Schwesterkommission Folge gegeben hat, Beschluss zu fassen. Sie wird die Beratung wieder aufnehmen, wenn die Botschaft des Bundesrates vorliegt.

5. Weitere Anträge der WAK-S zuhanden des Ständerates:

14.056 Informationsaustausch in Steuersachen. Abkommen mit Andorra, Grönland, San Marino und den Seychellen: Zustimmung.

12.3365 Mo. Nationalrat ((Barthassat) Barazzone). Schutz von eingetragenen Bezeichnungen wie AOC oder IGP. Schluss mit dem Missbrauch: Annahme der Motion (7 zu 2 Stimmen bei 0 Enthaltungen)

12.3369 Mo. Nationalrat (Piller Carrard). Schutz der AOC-Produkte auch in den USA: Annahme der Motion (6 zu 3 Stimmen bei 0 Enthaltungen)

Die Kommission hat 4. November 2014 unter dem Vorsitz von Ständerat Roberto Zanetti (SP, SO) sowie teilweise in Anwesenheit von Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf in Bern getagt.

 

Bern, 5. November 2014 Parlamentsdienste