Stipendieninitiative
​Die materielle Harmonisierung der kantonalen Stipendienvergabe soll weiterhin Voraussetzung für den Erhalt von Bundesgeldern sein. Damit würden Kantone, welche die materiellen Bestimmungen des interkantonalen Stipendienkonkordats nicht einhalten, vom Bund keine Beiträge mehr erhalten. Im Weiteren folgt die Kommission in den Differenzen zur Präimplantationsdiagnostik in allen Punkten der ständerätlichen Version. Zudem will sie an ihrer Sitzung von Ende Oktober über ein Handelsverbot syrischer Raubkunst diskutieren.

​13.058 n Stipendieninitiative und Totalrevision des Ausbildungsbeitragsgesetzes

Die Kommission hat sich zum dritten Mal mit einem Kernpunkt des Ausbildungsbeitragsgesetzes befasst. Bei Art. 4 des Gesetzes, dessen Revision der Stipendieninitiative gegenübergestellt wird, scheiden sich die Geister zwischen Befürwortern und Gegnern der materiellen Harmonisierung der kantonalen Stipendienvergabe. Die Kommission beantragt ihrem Rat mit 12 zu 10 Stimmen bei 3 Enthaltungen, beim Beschluss des Nationalrates festzuhalten. Damit sollen für die Kantone die materiellen Bestimmungen des interkantonalen Stipendienkonkordats weiterhin als Kriterium gelten, um Bundesbeiträge zu erhalten. Eine Minderheit beantragt, dem Beschluss des Ständerates zu folgen. Die Vorlage wird in der Wintersession beraten.

13.051 s Präimplantationsdiagnostik. Änderung der Bundesverfassung und des Fortpflanzungsmedizingesetzes

Die Revision des Fortpflanzungsmedizingesetzes (FMedG) geht allmählich in die Schlussrunde. Nachdem der Ständerat in der Herbstsession unter anderem die Zulassung des Chromosomenscreenings für unfruchtbare und erblich belastete Paare beschlossen hat und damit in einem entscheidenden Punkt dem Nationalrat gefolgt ist, hat sich die WBK-N mit den letzten beiden verbliebenen Differenzen befasst. In der Frage, ob Keimzellen nach dem Tod des Samenspenders weiterhin verwendet werden dürfen, beantragt die Kommission ihrem Rat stillschweigend, den vormaligen Entscheid des Nationalrates rückgängig zu machen und auf die ursprüngliche ständerätliche Version zurückzukommen. In Zukunft sollen damit auch nach dem Tod des Spenders dessen Samen für einen begrenzten Zeitraum verwendet werden dürfen. Die zweite Differenz betraf die Entwicklung von Embryonen ausserhalb des Körpers der Frau. Die Kommission will in diesem Punkt dem Kompromissvorschlag des Ständerates folgen und die Anzahl zu entwickelnder Embryonen auf 12 beschränken. Diesen Beschluss hat sie ebenfalls ohne Gegenantrag gefasst. Der Nationalrat berät die Vorlage in der Wintersession.

14.3438 s Mo. Ständerat (Bruderer Wyss). Keine vorgeburtliche Geschlechterselektion durch die Hintertüre!

Die Kommission hat des Weiteren die Motion 14.3438 behandelt, welche vom Ständerat in der Herbstsession angenommen worden war. Diese Motion beauftragt den Bundesrat, die Anforderungen an frühe pränatale Untersuchungen so zu präzisieren, dass diese nicht für eine geschlechtsspezifische Selektion missbraucht werden können. Die Kommission ist sich bewusst, dass es unmöglich ist, ausländischen Labors zu verbieten, über das Geschlecht eines Embryos oder Fötus zu informieren, befürwortet aber einstimmig den Auftrag der Motionärin an den Bundesrat, mögliche Massnahmen zur Verringerung des Missbrauchsrisikos zu prüfen. Allfällige Lösungen könnten im Rahmen der Revision des Bundesgesetzes über genetische Untersuchungen beim Menschen vorgelegt werden.

Der Kommission hat am 09. Oktober 2014 unter dem Vorsitz von Nationalrat Matthias Aebischer (SP, BE) und teilweise im Beisein von Bundesrat Johann Schneider-Ammann und Bundesrat Alain Berset in Bern getagt.

Bern, 09. Oktober 2014 Parlamentsdienste