​Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-SR) befürwortet grundsätzlich, dass Eltern, die ein Kind adoptieren, künftig eine Adoptionsentschädigung erhalten sollen.

​Mit 7 zu 5 Stimmen stimmte die Kommission dem Entscheid der SGK-NR zu, der Pa. Iv. Romano. Einführung einer Adoptionsentschädigung (13.478 n) Folge zu geben. Die Mehrheit der Kommission unterstützt das Anliegen der parlamentarischen Initiative im Grundsatz. Eltern, die ein Kind adoptieren, sollen einen beschränkten Anspruch auf einen bezahlten Urlaub erhalten. Gerade aus Sicht des Kindeswohls sei es zentral, dass Eltern und Kinder nach einer Adoption die wichtigen Bindungen innerhalb der Familie aufbauen könnten, argumentierte die Mehrheit. Die SGK-NR kann nun einen entsprechenden Erlassentwurf ausarbeiten.

 

Einstimmig, bei 1 Enthaltung, lehnt die Kommission die Pa. Iv. Pieren. Babysitting bis zu einem Jahreslohn von 3000 Franken wird von der Hausdienstarbeit ausgeschlossen (13.475 n) ab, welcher die Schwesterkommission des Nationalrates am 21. Januar 2015 Folge gegeben hatte. Die Initiative würde mehr Probleme schaffen als lösen, wurde argumentiert. Sie sei zudem nicht mehr nötig, nachdem der Bundesrat „Sackgeldjobs“ von Jugendlichen bis zu einem Betrag von 750 Franken pro Jahr und Arbeitgeber von der AHV-Beitragspflicht befreit habe.

 

Einstimmig beantragt die Kommission, der Kt. Iv. TG. Ergänzung von Artikel 25a KVG betreffend die Pflegefinanzierung (14.317 s) keine Folge zu geben. Sie anerkennt, dass die finanzielle Belastung der Kantone durch die Pflegefinanzierung steigt. Die Kommission lehnt jedoch den Vorschlag ab, wonach die Kantone ihren Beitrag an vermögende Patienten  kürzen können sollen. Sie nahm zudem zur Kenntnis, dass zurzeit überprüft wird, ob die seit 2011 geltende Neuordnung der Pflegefinanzierung für die Krankenkassen kostenneutral ist.

 

Einstimmig beantragt die Kommission, die Mo. Nationalrat (Gruppe S). Strategie zur Reduktion der Abhängigkeit von Jugendlichen und jungen Erwachsenen von der Sozialhilfe (14.3890 n) anzunehmen.

 

Einstimmig beantragt die Kommission auch, die Mo. Nationalrat (SGK-NR). Massnahmen zur Früherfassung von Krankheitsfällen gemeinsam entwickeln (14.3661 n) anzunehmen.

 

Ebenfalls einstimmig beantragt die Kommission, die Mo. Nationalrat (Feller). Ausgleichsfonds AHV/IV/EO. Unterstellung unter das Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (14.3390 n) anzunehmen.

 

Sie liess sich weiter über mögliche Auswirkungen der Negativzinspolitik der Schweizerischen Nationalbank auf die Sozialversicherungen informieren.

 

Über die Geschäfte Altersvorsorge 2020. Reform (14.088 s) und Volksinitiative AHVplus (14.087 s) informierte die Kommission bereits mit einer Medienmitteilung vom 26. März 2015.
Die Kommission tagte am 26./27. März 2015 in Bern unter dem Vorsitz von Liliane Maury Pasquier (SP, GE) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Alain Berset.

 

Bern, 27. März 2015 Parlamentsdienste