Grüne Wirtschaft
​Die Umweltkommission des Nationalrates hat die Detailberatung des Gegenvorschlags zur Volksinitiative Grüne Wirtschaft aufgenommen. Sie unterstreicht die Wichtigkeit des Subsidiaritätsprinzips bei der Umsetzung der neuen Bestimmungen. Gleichzeitig befürwortet sie die Berücksichtigung der im Ausland verursachten Umweltbelastung bei der Verbesserung der Ressourceneffizienz.

​Im Rahmen einer Anhörung zur Grünen Wirtschaft (14.019) hat die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates eine kritische Würdigung der von Economiesuisse in Auftrag gegebenen Studie «Ressourceneffizienz in der Schweizer Wirtschaft» vorgenommen. Während die Studie für verschiedene Kommissionsmitglieder einen bedeutenden Beitrag zu einem besseren Verständnis der Vorlage leistete, konnten wichtige Argumente gegen die Gesetzesrevision entkräftet werden, da sie auf Annahmen beruhen, die deutlich über die im Rahmen der Gesetzesänderung vorgesehenen Bestimmungen hinausgehen.

Bei der Beratung der Vorlage hat sich die Kommission mit 16 zu 8 Stimmen für die bundesrätliche Version des Zielartikels entschieden, wonach die angestrebten Verbesserungen der Ressourceneffizienz auch die im Ausland verursachte Umweltbelastung zu berücksichtigen haben (Art. 10h). Ein grosser Teil der Umweltbelastung, die von in der Schweiz konsumierten Produkten hervorgerufen wird, falle im Ausland an und dürfe nicht einfach vernachlässigt werden. Eine Nichtberücksichtigung der im Ausland verursachten Umweltschäden könnte ausserdem das Ökodumping fördern. Im Bereich der Abfallgesetzgebung ist die Kommissionsmehrheit weitgehend dem Ständerat gefolgt, sie spricht sich aber für die explizite Auflistung einer Reihe stofflich zu verwertenden Abfälle, darunter Phosphor, im Gesetz aus (Art. 30d). Ausserdem sollen die Kantone künftig bei der Bewilligung von Abfallanlagen sicherstellen, dass durch deren Errichtung keine Überkapazitäten geschaffen werden (Art. 30h). Der Bund soll zudem neu die kantonalen Abfallplanungen genehmigen. Letztlich hat sich die Kommission für eine Informations- und Beratungspflicht der Behörden zur Frage des Ressourcenverbrauchs ausgesprochen (Art. 10e). Diverse Minderheiten sprechen sich für weitergehende Vorschriften aus, während andere die Vorlage zusätzlich verschlanken möchten. Die Kommission wird an ihrer nächsten Sitzung die Beratung der Gesetzesrevision abschliessen.

 

Erreichung der Klimaziele über den Zertifikatenkauf im Ausland
Mit 12 zu 10 Stimmen bei 3 Enthaltungen fordert die Kommission den Bundesrat mit einer Motion (15.3382) auf, das CO2-Gesetz dahingehend zu ändern, dass CO2-Emissionen durch den Kauf von mindestens 50 Prozent der Zertifikate im Ausland kompensiert werden dürfen. Nach Meinung der Kommissionsmehrheit kann das ehrgeizige Reduktionsziel bei den Treibhausgasen nur auf diese Weise erreicht werden. Diese Änderung sei umso dringlicher, als der Bundesrat in den nächsten Jahrzehnten die im geltenden Recht festgehaltene Reduktion um 20 Prozent überschreiten will. Eine Minderheit lehnt die Motion und somit eine Änderung der geltenden Regelungen vor 2020, d. h. vor Ablauf der Frist für dieses Reduktionsziels, ab.

 

Gewässerraum: Bessere Berücksichtigung der Landwirtschaftsinteressen
Die Kommission hat die von ihrer Schwesterkommission eingereichte Motion «Schaffung von Handlungsspielraum in der Gewässerschutzverordnung» (15.3001) mit 15 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen; zudem beantragt sie mit 14 zu 10 Stimmen, den neun Standesinitiativen zum gleichen Thema (12.309, 12.320, 12.321, 12.324, 12.325, 13.301, 13.307, 13.311 und 13.314) Folge zu geben. Die Mehrheit hält fest, dass all diese Initiativen klar aufzeigen, mit welchen Schwierigkeiten die Kantone bei der Festlegung der Gewässerräume konfrontiert sind, können diese Räume doch nicht intensiv bewirtschaftet werden, obwohl es sich dabei oft um bestes Agrarland handelt. In den Augen der Mehrheit muss die Gesetzgebung den Kantonen unbedingt die Möglichkeit einräumen, den lokalen Besonderheiten und den Interessen der Landwirtschaft Rechnung zu tragen. Nach Meinung der Minderheit soll der schwierige Kompromiss nicht in Frage gestellt werden, dank dem die Volksinitiative «Lebendiges Wasser» zurückgezogen wurde - auch nicht über eine Verordnungsänderung. Deshalb sind die Motion und die Standesinitiativen ihrer Auffassung nach abzulehnen.

 

Klares Eintreten auf die Revision des Waldgesetzes
Die Kommission ist einstimmig auf die Vorlage zur Revision des Waldgesetzes eingetreten (14.046). Sie begrüsst die Änderungen, die vom Bundesrat in seinem Entwurf vorgeschlagen werden. Diese zielen darauf ab, Massnahmen gegen Schadorganismen und Auswirkungen des Klimawandels zu verstärken und die Holzwirtschaft zu fördern.

 

Die Kommission hat am 20. und 21. April 2015 unter dem Vorsitz von Nationalrat Hans Killer (V/AG) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrätin Doris Leuthard in Bern getagt.


 

Bern, 21. April 2015  Parlamentsdienste