Die Kulturkommission nahm Kenntnis vom Mitbericht der Finanzkommission des Nationalrates, der eine Plafonierung der Verpflichtungskredite auf den Stand von August 2014 beantragt hatte. Trotz der derzeitig schwierigen Finanzlage unterstützt die Kulturkommission die Botschaft (14.096) des Bundesrates und anerkennt damit die Bedeutung des Kulturbereichs für den Zusammenhalt und die Wirtschaft des Landes. Gegen die Rückweisung an den Bundesrat mit einem Plafonierungsauftrag hat die Kommission mit 15 zu 9 Stimmen und einer Enthaltung gestimmt.
Beim Kulturförderungsgesetz ist die Mehrheit der Kommission dem Vorschlag des Bundesrates gefolgt. Eine Minderheit der Kommission möchte die Version des Ständerates unterstützen, die ein Unterstützungskonzept vorsieht, welches den Zahlungsrahmen für bereits aktuelle unterstützte Museen, Sammlungen und Netzwerke Dritter nach zwei Jahren um 3 Millionen erhöht, damit alle bisher unterstützten und neuen Institutionen gemäss objektiven Förderkriterien eine Chance auf Betriebsbeiträge erhalten. Eine andere Minderheit der Kommission beantragt bei diesem Bundesbeschluss dem Alpinen Museum Schweiz 500‘000 Franken pro Jahr weniger auszuzahlen.
Ausserdem hat die Kommission mit 10 Stimmen gegen 6 und 7 Enthaltungen beschlossen den Betrag für den Bereich Heimatschutz und Denkmalpflege um 2 Millionen Franken pro Jahr zu erhöhen.
Bei den weiteren Finanzierungsvorlagen fanden sowohl die diversen Kürzungsanträge, wie auch Erhöhungsanträge keine Mehrheiten.
Die Beratung des Geschäfts im Nationalrat ist für die Sommersession 2015 vorgesehen.
Die Kommission hat am 23. April 2015 unter dem Vorsitz von Nationalrat Matthias Aebischer (SP, BE) und teilweise im Beisein von Bundesrat Alain Berset in Bern getagt.
Bern, 23. April 2015 Parlamentsdienste