Die Geschäftsprüfungskommission des Ständerates (GPK-S) hat sich auf Ersuchen der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) von 2016 bis 2018 wiederholt mit der Revision der Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL) befasst, die derzeit vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) durchgeführt wird. In der MiGeL sind alle Mittel und Gegenstände aufgeführt, die auf ärztliche Anordnung abgegeben und von der obligatorischen Krankenversicherung übernommen werden. Die MiGeL hat in den vergangenen Jahren immer wieder für Diskussionen gesorgt.
Die GPK-S hat zahlreiche Dokumente ausgewertet, eine Reihe von Personen angehört und Schriftwechsel mit dem BAG und mit verschiedenen weiteren Akteuren geführt. An ihrer Sitzung vom 16. November 2018 hat sie einen Bericht verabschiedet, in dem sie den Sachverhalt, so wie er ihr bekannt ist, zusammenfasst. Dieser Bericht enthält zudem ihre Schlussfolgerungen aus Sicht der parlamentarischen Oberaufsicht sowie fünf Empfehlungen zuhanden des Bundesrates.
Die Untersuchungen der GPK-S haben ergeben, dass das EDI und das BAG der MiGeL-Revision anfangs keine hohe Priorität eingeräumt hatten, die Situation sich ab 2015 jedoch verbessert hat. Das Dossier wird mittlerweile prioritär behandelt und das Bundesamt treibt die Arbeiten ernsthaft voran. Die für die Revision aufgewendeten Ressourcen werden vom BAG als ausreichend erachtet, sodass der vorgesehene Zeitplan eingehalten werden sollte (Abschluss der Revision Ende 2019).
Die Statistik der obligatorischen Krankenpflegeversicherung zeigt, dass die MiGeL-Ausgaben in den letzten Jahren deutlich angestiegen sind. Aufgrund der ungenügenden Datenlage ist das BAG jedoch nicht in der Lage, die Gründe für diese Entwicklung eindeutig nachzuvollziehen. Die GPK-S ist über diese Situation äusserst besorgt. In den Augen der Kommission muss die Datenqualität rasch verbessert werden. Sie ist zudem der Meinung, dass der Geltungsbereich der MiGeL klar abgegrenzt und von allen Beteiligten streng eingehalten werden muss.
Die GPK-S war nicht in der Lage, eindeutige Antworten auf die nach wie vor sehr umstrittene Frage des Sparpotenzials der MiGeL-Revision zu finden. Die Kommission ist der Ansicht, dass die möglichen Einsparungen erst beziffert werden können, wenn die derzeit laufende Revision abgeschlossen ist. Sie erwartet vom Bundesrat, dass er nach Abschluss der Revision auch tatsächlich entsprechend Bilanz zieht. In den Augen der GPK-S braucht es im Bereich der MiGeL künftig unbedingt ein effektives Kostenmonitoring. Sie ersucht den Bundesrat, sicherzustellen, dass ein solches Monitoring eingeführt wird.
Angesichts der bei der Anwendung der MiGeL festgestellten Missbräuche ist die GPK-S der Meinung, dass die Beaufsichtigung der Abgabestellen verbessert werden sollte. Die Kommission empfiehlt dem Bundesrat daher, abzuklären, welche konkreten Massnahmen ergriffen werden könnten, insbesondere bezüglich einer Präzisierung der Aufsichtspflicht der Versicherer und der Prüfung einer stärkeren Konzentration der Abgabestellen. Sie fordert die Versicherer zudem auf, der Aufsichtstätigkeit, die diese im MiGeL-Bereich wahrnehmen, eine noch höhere Priorität einzuräumen.
Die GPK-S hat sich ausserdem damit befasst, wie das BAG bei der MiGeL-Revision die Einhaltung der Kriterien Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit überprüft. In ihren Augen wird diese Prüfung in angemessener Weise durchgeführt, auch wenn sich das System derzeit noch im Aufbau befindet. Sie ersucht den Bundesrat, sicherzustellen, dass die Festlegung der MiGeL-Höchstvergütungsbeträge auf der Grundlage harmonisierter Verfahren und objektiver Kriterien erfolgt und der Öffentlichkeit vom BAG transparent kommuniziert wird. Die GPK-S hält fest, dass das BAG konsequent Auslandpreisvergleiche durchführt, sieht aber noch Klärungsbedarf bei der Berücksichtigung bestimmter Besonderheiten des Schweizer Marktes.
Zu guter Letzt fordert die GPK-S den Bundesrat auf, sicherzustellen, dass direkt nach Abschluss der laufenden Gesamtrevision ein System zur regelmässigen MiGeL-Aktualisierung eingeführt wird. Sie hält es allerdings für unrealistisch, jährlich eine vollständige Revision der Liste vorzunehmen oder für alle darin enthaltenen Produkte ein einheitliches Überprüfungsintervall festzulegen.
Die GPK-S hat am 16. November 2018 unter dem Vorsitz von Ständerätin Anne Seydoux-Christe (CVP, JU) in Bern getagt.