​18.031 Steuervorlage 17

Die Kommission ist bereits an ihrer Sitzung vom 12. April 2018 einstimmig auf die Steuervorlage 17 eingetreten.

An ihrer Sitzung vom 15. Mai 2018 hat sich die WAK-S einstimmig für ein Gesamtkonzept mit folgenden 4 zentralen Elementen ausgesprochen:

  1. Sozialer Ausgleich in der AHV

    Anstelle einer Erhöhung der Familienzulagen soll ein sozialer Ausgleich über die AHV vorgenommen werden. Die Kommission hat sich oppositionslos für dieses Kernelement der Vorlage ausgesprochen. Es orientiert sich an folgendem Grundgedanken: Jeder Steuerfranken, der durch die Steuervorlage 17 auf Ebene Bund, Kantone und Gemeinden entfällt, wird mit einem Franken an die Finanzierung der AHV «gegenfinanziert».

    Der Bundesrat schätzt in seiner Botschaft vom 21. März 2018 die statischen finanziellen Auswirkungen auf Bund, Kantone und Gemeinden (unter Berücksichtigung der bislang bekannten kantonalen Umsetzungspläne) auf 1,78 Milliarden Franken. Mit der von der Kommission beantragten Regelung der Dividendenbesteuerung (vgl. Pt. 2 unten) steigt dieser Betrag auf 2,1 Milliarden Franken. Die fiskalischen Auswirkungen der Anpassung am Kapitaleinlageprinzip (vgl. Pt. 3) und der beschränkten Einführung des Abzugs auf Eigenfinanzierung (vgl. Pt. 4) sind auf Grund der fehlenden Detailbeschlüsse noch nicht klar, sollen aber ebenfalls berücksichtigt werden. Entsprechend wird der Bundesbeitrag an die AHV in der Tabelle unten noch angepasst.

    Als Gegenmassnahme wird der AHV-Fonds aus folgenden 3 Finanzierungsquellen mit total 2,1 Milliarden Franken alimentiert.

    Betrag in Mio. CHF
    3 zusätzliche Lohnpromille (je 0,15% Arbeitgeber / Arbeitnehmer)​
    1'200

    Zuweisung des ganzen Demografieprozents der MWSt an den AHV-Ausgleichsfonds
    ​520
    ​Erhöhung des Bundesbeitrags an die AHV 385​
    Total Steuerausfälle = Beitrag AHV-Fonds​2'105​

  2. Teilbesteuerung von Dividenden

    Die Kommission beantragt mit 8 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen, dass Dividenden von qualifizierten Anteilseignern auf Ebene Kantone mindestens zu 50% besteuert werden müssen (Art. 7 Abs. 1 und Art. 8 Abs. 2quinquies StHG). Eine Minderheit spricht sich für den Vorschlag des Bundesrats aus (70%).
    Auf Ebene Bund schliesst sich die Kommission oppositionslos dem Bundesrat an (70%) (Art. 18b Abs. 1, 20 Abs. 1bis DBG). 
     
  3. Anpassung am Kapitaleinlageprinzip

    Die Kommission befürwortet einstimmig eine Anpassung am Kapitaleinlageprinzip, indem eine Rückzahlungsregelung (Proportionalitätsprinzips) eingeführt wird. Dabei möchte die Kommission, dass die Schweiz für Firmenansiedlungen attraktiv bleibt. Mögliche Umgehungen der neuen Regelungen sollen verhindert werden. Dazu hat die WAK-S bis zur Sitzung vom 24. Mai 2018 weitere Unterlagen von der ESTV gefordert.
     
  4. Abzug auf Eigenfinanzierung

    Die Kommission hat oppositionslos beschlossen, den Abzug auf Eigenfinanzierung nicht zuzulassen, ausser fakultativ für Hochsteuerkantone (Art. 25abis StHG). Auf Ebene Bund wird dieses Instrument nicht eingesetzt. Ausserdem wird der Abzug auf Eigenfinanzierung in die allgemeine Entlastungsbegrenzung integriert (Art. 25b Abs. 1 StHG).

 
Die Detailberatung zu allen weiteren Punkten der Vorlage wird die WAK-S am 24. Mai 2018 vornehmen. Die Steuervorlage 17 wird am 7. Juni 2018 im Ständerat behandelt.
 
Die Kommission hat am 16. Mai 2018 unter dem Vorsitz von Ständerat Bischof Pirmin (CVP/SO) und in Anwesenheit von Bundesrat Ueli Maurer sowie teilweise in Anwesenheit von Bundespräsident Alain Berset getagt.