Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates (APK-N) hat sich mit der Situation im Norden Syriens befasst und ruft die bewaffneten Akteure in der Region zur Waffenruhe auf. Vorgängig hatte sie vom aussenpolitischen Bericht 2017 des Bundesrates Kenntnis genommen. Die APK-N ist im Weiteren über das präzisierte Verhandlungsmandat des Bundesrates zu den zwischen der Schweiz und der EU bestehenden institutionellen Fragen informiert worden.

​Die Kommission hat sich vom Vorsteher des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA), Bundesrat Ignazio Cassis, über die Krise in Syrien informieren lassen. Sie hat Kenntnis genommen von den jüngsten Entwicklungen sowie von den Bemühungen, mit denen die Schweiz auf bilateraler und multilateraler Ebene das Ziel verfolgt, den Friedensprozess in Syrien voranzutreiben und die Grundversorgung der Zivilbevölkerung sicherzustellen. Die Kommission ist äusserst besorgt über die zunehmenden Kampfhandlungen und deren dramatischen humanitären Folgen.

Vor diesem Hintergrund hat sie mit 15 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen beschlossen, gemäss Artikel 32 des Geschäftsreglements des Nationalrates eine Erklärung abzugeben (Kriegsverbrechen in Syrien stoppen). Die Kommissionsmehrheit ist der Meinung, dass diese Erklärung (18.033) Ausdruck des humanitären Auftrags der Bundesverfassung ist und ein deutliches Signal an die internationale Gemeinschaft sendet. Im Übrigen ist sie der Auffassung, dass das Parlament mit einer Reaktion auf eine derartige Situation nicht gegen die Neutralität der Schweiz verstösst. Die Kommissionsminderheit ist sich zwar der dramatischen humanitären Lage bewusst, möchte aber dennoch keinen Präzedenzfall für andere Krisensituationen schaffen. Ausserdem zweifelt sie daran, dass eine solche Erklärung mit der Neutralität der Schweiz vereinbar ist (vgl. Pressepunkt).

In diesem Zusammenhang hat sich die Kommission ausserdem mit der Beteiligung der Türkei an der Belagerung von syrischen Städten und mit dem regelmässigen Dialog befasst, den die Schweiz mit der Türkei insbesondere zu diesem Thema führt. Thematisiert wurden auch die in den Augen der APK-N inakzeptablen Spionageaktivitäten der Türkei auf Schweizer Boden.

Aussenpolitischer Bericht 2017 (18.009 ns)

Die neue, kürzere Form des Berichts stellt nach Ansicht der APK-N eine prägnante Zusammenfassung der wichtigsten aussenpolitischen Aktivitäten der Schweiz im Jahr 2017 dar. Verschiedene Mitglieder der Kommission bedauern jedoch, dass gewisse Themen zu wenig berücksichtigt werden, so z.B. die schweizerische Entwicklungszusammenarbeit oder die Rolle der Departemente bei der Definition und Umsetzung der Aussenpolitik. Ausserdem könne durch die verkürzte Version der Eindruck entstehen, die aussenpolitischen Aktivitäten hätten abgenommen.
Zu den behandelten Themen zählen die politischen Entwicklungen in einer zunehmend multipolaren und von zahlreichen Krisen geprägten Welt, die Beziehungen der Schweiz zu ihren Nachbarländern und der enge Zusammenhang zwischen Migrationspolitik und Entwicklungshilfe.

Europapolitik

Der Bundesrat zog in seiner Sitzung vom 2. März 2018 Bilanz über die Entwicklung der Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU. Nach jener Sitzung wurde die APK-N nun umfassend über die vom Bundesrat vorgenommen Präzisierungen des Verhandlungsmandats zu den zwischen der Schweiz und der EU bestehenden institutionellen Fragen informiert.
Die Kommission begrüsst die Transparenz des Bundesrates bei seiner Analyse der Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU sowie seine Absicht, diese Beziehungen zu verbessern und zu präzisieren. Im Allgemeinen steht die APK-N den Präzisierungen des Verhandlungsmandats positiv gegenüber. Diese sind in ihren Augen im Interesse der Schweiz und werden dazu beitragen, die Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU zu stabilisieren. Die Kommission hat an ihrer Sitzung insbesondere die noch offenen Fragen und die roten Linien behandelt, welche der Bundesrat nicht überschreiten will.

Weitere Beschlüsse

Mit 9 zu 6 Stimmen bei 8 Enthaltungen hat die APK-N einen Antrag auf eine Kommissionsmotion angenommen, welche den Bundesrat beauftragt, das Parlament gemäss Artikel 152 Parlamentsgesetz angemessen in die internen Konsultationsverfahren zu Länderberichten von internationalen Organisation einzubeziehen.
Schliesslich hat die Kommission der parlamentarischen Initiative der SVP-Fraktion (17.506) «Keine völkerrechtlichen Verträge mit ‹Guillotine-Klausel› mehr» mit 17 zu 6 Stimmen keine Folge gegeben. Die Mehrheit der Kommission ist der Ansicht, dass hier kein Regelungsbedarf besteht. Der Bundesrat soll – unter Voraussetzung der Zustimmung von Parlament und Volk – auch in Zukunft frei entscheiden können, welche völkerrechtlichen Verpflichtungen er im Interesse der Schweiz eingehen möchte. Die Minderheit hingegen möchte der Pa. Iv. Folge geben, um sicherzustellen, dass die Schweiz künftig keine Verpflichtungen eingeht, die ihre Souveränität übermässig beschneiden.