Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates (APK-N) hat zwei zentrale europapolitische Dossiers beraten. Sie genehmigt Informatik-Investitionen von rund 99 Millionen für die Sicherheit im Schengen-Raum (19.049). Bei den verbleibenden Differenzen zur Kohäsionsmilliarde schliesst sich die APK-N den Beschlüssen des Ständerates an (18.067).

​Mehr Sicherheit durch Informatik-Investitionen in Schengen/Dublin

Die APK-N hat die Botschaft des Bundesrates betreffend einem Verpflichtungskredit zur Weiterentwicklung des Schengen/Dublin-Besitzstands (19.049) beraten. Um der Migrationskrise und der latenten Terrorgefahr effektiv zu begegnen, soll die innere Sicherheit im Schengen-Raum durch verbesserte Kontrollen der Aussengrenze erhöht werden. Gleichzeitig wird eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen nationalen Sicherheits- und Migrationsbehörden angestrebt. Um die Sicherheitsziele und eine effektivere Behördenkooperation zu erreichen, sind diverse Neu- oder Weiterentwicklungen von Informationssystemen geplant. Einen Schwerpunkt bilden dabei die Massnahmen zur sogenannten Interoperabilität, welche auf einen verbesserten Informationsaustausch der Informationssysteme abzielen. Für den Zeitraum 2020-2025 beantragt der Bundesrat einen Verpflichtungskredit von 98,7 Millionen Franken für Informatik-Investitionen.

Die Kommission ist der Ansicht, dass die internationale Zusammenarbeit und der Informationsaustausch im Rahmen von Schengen/Dublin für die Sicherheit in der Schweiz von grosser Bedeutung sind. In Bezug auf die Kosten verweist sie auf den Bericht des Bundesrates zu den volkswirtschaftlichen und finanziellen Auswirkungen der Schengen-Assoziierung der Schweiz (19.018). Der Bericht kommt zum Schluss, dass die Schweiz volkswirtschaftlich und finanziell von ihrer Assoziierung an Schengen/Dublin profitiert. Im Bereich der inneren Sicherheit bietet Schengen/Dublin in den Augen der APK-N zudem einen Mehrwert, der sich monetär nicht erfassen lässt: Als Teil des europäischen Sicherheitsraums profitiert die Schweiz von der gegenseitigen Vernetzung der Schengen-Staaten untereinander, namentlich vom automatischen Datenaustausch. Für die Kommission hat sich Schengen als unverzichtbares Instrument im Kampf gegen den Terrorismus und die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität erwiesen.

Mit 17 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen ist die Kommission auf die Vorlage eingetreten und hat einen Sistierungsantrag mit 17 zu 8 Stimmen abgelehnt. Eine Minderheit will das Geschäft sistieren, bis die offenen Fragen zum institutionellen Abkommen und den daraus folgenden Kosten geklärt sind. Im Vergleich zum Entwurf des Bundesrates hat die APK-N mit 23 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen einen zusätzlichen Absatz in den Bundesbeschluss eingefügt. Die Freigabe sämtlicher Finanzmittel darf gestützt auf diese Bestimmung erst erfolgen, wenn die Bundesversammlung die gesetzlichen Grundlagen beschlossen hat. In der Gesamtabstimmung hat die Kommission die Vorlage mit 17 zu 8 Stimmen angenommen. Sie beantragt dem Nationalrat damit die Annahme des Verpflichtungskredits.

Differenzbereinigung bei der Kohäsionsmilliarde

Die APK-N hat die Beratung des zweiten Schweizer Beitrags an ausgewählte Mitgliedstaaten der EU zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten (18.067) abgeschlossen. An ihrer Sitzung vom 12./13. August (Medienmitteilung) hatte die Kommission mit 17 zu 8 Stimmen beschlossen, die Beschlussfassung zu den verbleibenden Differenzen aufs vierte Quartal zu verschieben, um vertiefte Abklärungen durch den Bundesrat und die Verwaltung zu veranlassen. Gestützt auf die zusätzlichen Informationen der Verwaltung diskutierte die Kommission die letzten zwei Differenzen zwischen National- und Ständerat.

Ohne Gegenstimme hat die APK-N auf die Verdoppelung des Rahmenkredits für Massnahmen im Migrationsbereich zulasten von Projekten zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten verzichtet. Die Kommission schliesst sich damit dem Entwurf des Bundesrates und dem Beschluss des Ständerates an.

Die zweite verbleibende Differenz betraf den Auftrag an den Bundesrat, der Bundesversammlung spätestens 2020 einen Kredit zur Assoziierung der Schweiz an Erasmus+ zu unterbreiten. Eine Bestimmung in diesem Sinne wurde vom Nationalrat in der Frühjahrssession 2019 angenommen. Mit 13 zu 11 Stimmen hat die Kommission darauf verzichtet, einen Auftrag an den Bundesrat im Bundesbeschluss festzuschreiben. Eine Minderheit will den Bundesrat beauftragen, für die EU-Programme «Erasmus+», «Horizont Europa» und «Kreatives Europa» die Teilnahmebedingungen zu verhandeln und der Bundesversammlung im Jahre 2020 die entsprechenden Botschaften und Verpflichtungskredite zu überweisen. Dadurch soll ein klares Signal für eine enge Zusammenarbeit in den Bereichen Bildung, Forschung und Kultur gesendet werden. Die Mehrheit ist der Ansicht, dass der Wille des Parlaments zur Assoziierung der Schweiz an den Bildungs-, Forschungs- und Kulturprogrammen der EU bereits an den Bundesrat übermittelt wurde. Sie hält es nicht für ratsam, die Kohäsionsmilliarde mit zusätzlichen thematisch unabhängigen Dossiers zu verknüpfen und will die Differenzen zum Ständerat möglichst rasch ausräumen.

Weitere Themen

Die APK-N wurde zudem gemäss Artikel 152 Absatz 3 des Parlamentsgesetzes zum Entwurf des Verhandlungsmandats für die Modernisierung des Vertrags der Energiecharta (ECT, European Energy Charter Treaty) konsultiert. Dieser Vertrag ist ein verbindliches internationales Übereinkommen über den Handel und den Investitionsschutz im Energiebereich. Da er Regeln für die Streitschlichtung enthält, ist er das Investitionsschutzabkommen, auf welches sich ausländische Investoren und Staaten in Schiedsverfahren am häufigsten berufen. Der ECT ist seit seinem Inkrafttreten im Jahr 1998 nie revidiert worden. Die Kommission heisst das Verhandlungsmandat des Bundesrates ohne Gegenstimme gut.

Ferner wurde sie zum Verhandlungsmandat des Bundesrates für die 25. Klimakonferenz der Vereinten Nationen (COP25) konsultiert, welche vom 2. bis 13. Dezember 2019 in Spaniens Hauptstadt Madrid und nicht wie ursprünglich geplant in Santiago de Chile stattfindet. Die Kommission hat vom Mandat der Schweizer Delegation Kenntnis genommen und dieses ebenfalls ohne Gegenstimme gutgeheissen.