Die Kommission hält fest, dass die Weltbank und die Afrikanische Entwicklungsbank zusammen mit weiteren multilateralen Entwicklungsbanken, dem Internationalen Währungsfonds sowie der UNO einen bedeutenden Beitrag zur Lösung globaler Herausforderungen wie Finanzkrisen, Klimawandel, Naturkatastrophen, Flüchtlingskrisen und insbesondere auch Pandemien leisten. Eine Beteiligung an den Kapitalerhöhungen ist für die Schweiz von grossem entwicklungs-, wirtschafts- und aussenpolitischem Interesse. Die Kommission genehmigt zu diesem Zweck Kreditbeschlüsse über insgesamt 2759,29 Millionen Franken. Davon werden 297,4 Millionen US-Dollar ausbezahlt. Beim Rest handelt es sich um Garantiekapital und Währungsreserven. Eine Minderheit möchte in den Bundesbeschlüssen zur Kapitalerhöhung explizit festschreiben, dass sich die Schweiz im Rahmen der Weltbank und der Afrikanischen Entwicklungsbank gegen Korruption, autoritäre Politiken und Projekte mit fossilen Energieträgern einsetzt. Die Mehrheit ist überzeugt, dass diese Forderungen im bestehenden Mandat bereits enthalten sind. Zudem sollten ordnungspolitisch bei einem Bundesbeschluss zur Kapitalerhöhung keine zusätzlichen Artikel eingeführt werden.
Covid-19-Krise
Die APK-S hat sich mit der Krise und deren Folgen für die Aussen-, Europa- und Aussenwirtschaftspolitik befasst. Thematisiert wurden insbesondere die Anstrengungen der Schweiz im Bereich der humanitären Hilfe, die Auswirkungen der Pandemie auf die internationale Zusammenarbeit, die vom EDA organisierte Rückholaktion, der aktuelle Stand der zentralen Europadossiers sowie die Konsequenzen der Pandemie für die Aussenwirtschaft und den Freihandel. Die Kommission informierte sich im Speziellen zu den Entwicklungen im Bereich der Investitionskontrollen und zu den Überlegungen des Bundesrats betreffend die Verlagerung von Schlüsselproduktionen – namentlich für die Gesundheitsversorgung - zurück in die Schweiz.
Der Bundesrat hat am 30. April 2020 beschlossen, dass er dem IKRK ein zinsloses Darlehen von 200 Millionen Franken gewähren will. Weiter vergibt der Bundesrat einen Kredit zugunsten des IWF-Katastrophenfonds in der Höhe von 25 Millionen Franken. Zudem will er mit weiteren 175 Millionen Franken internationale Organisationen im Kampf gegen die Folgen von Corona unterstützten, wovon die Hälfte aus dem laufenden Budget stammt. Vor dem Bundesratsentscheid lancierte die APK-N die
Motion 20.3131 («Nachtragskredit für die humanitäre Hilfe»). Da der Bundesrat mit seinem Massnahmenpaket die Motion erfüllt, sah die Mehrheit der Kommission keinen Wiederspruch. Im Rahmen ihrer Beratungen hat die APK-S mit 10 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung der Motion zugestimmt, die zur Bewältigung der Corona-Krise sowie zur Verbesserung der prekären Lage in den Flüchtlingslagern beitragen soll.
Im Beisein von Bundesrätin Karin Keller-Sutter, hat die Kommission die
Motion 20.3130 («Schrittweise Öffnung der Grenzen und Wiederherstellung der Personenfreizügigkeit») behandelt. Nach angeregter Diskussion hat die Kommission mit 10 zu 1 Stimmen die Motion angenommen, wobei sie gleichzeitig auch Kenntnis nahm von der
Petition 20.2006 («Grenzschliessung aufgrund der COVID-19-Verordnung 2 aufheben»).
Freihandelsverhandlungen mit Thailand und Moldau
Die Kommission wurde zu den Verhandlungsmandaten des Bundesrates für Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und Moldau sowie Thailand konsultiert. Sie unterstützt diese Verhandlungsmandate ohne Gegenstimme. Ebenfalls einstimmig gutgeheissen hat die APK-S das Verhandlungsmandat für ein Abkommen über Klimawandel, Handel und Nachhaltigkeit (ACCTS).
Information zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft
Die Kommission wurde im Rahmen einer weiteren Konsultation von Bundesrat Ueli Maurer umfassend zu den neusten Entwicklungen im Zusammenhang mit der Besteuerung der digitalen Wirtschaft informiert. Da die Bekämpfung der ungerechtfertigten Steuervermeidung internationaler Konzerne zu einem zentralen Anliegen der internationalen Staatengemeinschaft geworden war, leitete die OECD zusammen mit der G20 im Jahr 2013 ein Projekt zur Bekämpfung der Gewinnverkürzung und –verlagerung – kurz BEPS genannt (Base Erosion and Profit Shifting) – ein. Die steuerlichen Herausforderungen aus der Digitalisierung der Wirtschaft wurden als einer der Hauptschwerpunkte von BEPS identifiziert. Die Kommission wird die Arbeiten im Rahmen der OECD und der G20 weiterhin aufmerksam verfolgen und sich vom Bundesrat über die Position der Schweiz sowie die voraussichtlichen steuerlichen Konsequenzen informieren lassen.