Die Aussenpolitische Kommission des Ständerats (APK-S) hat sich mit dem Vorsteher des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA), Bundesrat Ignazio Cassis, und dem Bundesanwalt Stefan Blättler über die Kritik der Helsinki-Kommission an der Funktionsweise der Schweizer Justiz  ausgetauscht.

Die APK-S befasste sich mit den jüngsten Erklärungen der Helsinki-Kommission, einer unabhängigen parlamentarischen Kommission des US-Kongresses, zusammengesetzt aus 19 Abgeordneten. Die Helsinki-Kommission fordert die Verhängung von Sanktionen gegen drei ehemalige Vertreter der Schweizer Strafverfolgungsbehörden, denen sie vorwirft, drei russischen Staatsbürgern Zugang zu eingefrorenen Geldern verschafft zu haben, welche wegen Ermittlungen in einem Steuerbetrugs-Fall (Magnitski-Affäre) in der Schweiz eingefroren wurden.

Die APK-S nahm die Position des EDA zur Kenntnis, das gegenüber den US-Behörden über mehrere diplomatische Kanäle gegen die Vorschläge der Helsinki-Kommission protestiert hat und die unbelegten Anschuldigungen als inakzeptabel zurückwies. Die APK-S nahm ebenfalls die vom Bundesanwalt dargelegte Verfahrensgeschichte der fraglichen Steuerbetrugsaffäre mit Russland zur Kenntnis. Sie wurde darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Schweiz als einziges vom Verfahren betroffenes Land in diesem Zusammenhang Gelder eingefroren hat.

In einem zweiten Schritt diskutierte die Kommission die Auslegung und Tragweite der Erklärungen der Helsinki-Kommission. Sie hält deren Forderungen für unbegründet und erinnert daran, dass die Schweiz ein funktionierender Rechtsstaat ist, in dem keine politische Einmischung in laufende Justizverfahren geduldet wird. Sie fügt hinzu, dass die Beziehungen zu den US-Strafbehörden auf Vertrauen basieren, sich auf eine transparente Kommunikation stützen und von amerikanischer Seite geschätzt werden. Die Kommission ist der Ansicht, dass die mediale Berichterstattung in der Schweiz der Helsinki-Kommission zu viel Bedeutung beimisst. Die Forderungen der Helsinki-Kommission widerspiegeln nicht die Positionen der US-Regierung, welche in diesem Gremium aktuell gar nicht Einsitz nimmt.

Weitere Themen und Beschlüsse:

Die APK-S hat mit 10 zu 3 Stimmen beschlossen, der parlamentarischen Initiative 23.426 «Revision des Bundesgesetzes über aussenwirtschaftliche Massnahmen» keine Folge zu geben. Die Mehrheit der Kommission ist der Ansicht, dass die Vorschläge der Initiative entweder bereits teilweise umgesetzt oder übertrieben sind, was die Handlungsfähigkeit der Schweizer Aussenwirtschaftspolitik einschränken würde. In den Augen der Minderheit fordert die Bevölkerung Handelsabkommen, die bestimmte Werte respektieren. Diese Initiative würde es deshalb ermöglichen, einige Grundsätze neu zu definieren.

Die Kommission informierte sich ferner über die jüngsten Entwicklungen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU). Es ging um die Eckwerte im Hinblick auf die Ausarbeitung eines Verhandlungsmandats mit der EU, die der Bundesrat im Juni verabschiedet hatte, und um das Treffen zwischen Bundesrat Ignazio Cassis und dem Vizepräsidenten der Europäischen Kommission Maroš Šefčovič am 18. Juli 2023. Zu den besprochenen Themen gehörten auch die nächsten Schritte in den laufenden Sondierungsgesprächen sowie die Aussichten auf eine Teilnahme am Horizon-Programm und einen Dialog zwischen der Schweiz und der EU in Finanzfragen.

Der Vorsteher des EDA, Bundesrat Cassis, stellte der Kommission die Themenbereiche für die 78. Session der UNO-Generalversammlung vor, die aus Sicht der Schweiz, von besonderer Bedeutung sind. Die Kommission begrüsste diese Themenbereiche einstimmig.

Die APK-S hat den Bericht des Bundesrates über die Aktivitäten der schweizerischen Migrationsaussenpolitik 2022 beraten und zur Kenntnis genommen. Die Kommission diskutierte dabei die Situation in Afghanistan, die Schweiz als Transitland von Flüchtlingen sowie die Problematik der Schlepperbanden.