Die Vorsitzenden der Ausschüsse für Europaangelegenheiten der nationalen Parla-mente (COSAC) setzten sich 5. und 6. Mai 2017 mit der Europäischen Migrationsa-genda, namentlich der Umsetzung des Hotspot-Konzepts zur Steuerung der Migrationsströme, auseinander und besichtigten in diesem Kontext den seit dem 19. Januar 2016 operationellen Hotspot in Pozzallo. Ausserdem fanden Treffen mit Mitgliedern der lokalen Behörden sowie mit Vertreterinnen und Vertretern der mit der Umsetzung des Konzepts betrauten europäischen Agenturen und denjenigen von internationa-len Organisationen und Nichtregierungsorganisationen statt.

​Die Konferenz der Ausschüsse für Europaangelegenheiten der nationalen Parlamente (COSAC) setzt sich in regelmässigen Abständen mit Fragen im Zusammenhang mit der Europäischen Migrationsagenda auseinander. In diesem Kontext kamen die Vorsitzenden eben genannter nationaler Ausschüsse am 5. und 6. Mai 2017 zusammen, um  über die Wirksamkeit und Funktionsfähigkeit des 2015 im Rahmen der Europäischen Migrationsagenda verabschiedeten Hotspots-Konzepts zu diskutieren und den Hotspot von Pozzallo zu besichtigen.
Das primäre Ziel des Hotspot-Konzepts, zu einem besseren Grenzmanagement beizutragen, soll durch eine ordnungsmässige erkennungsdienstliche Behandlung, Registrierung und Abnahme der Fingerabdrücke sämtlicher ankommenden Migrantinnen und Migranten sichergestellt werden. Dieses Vorgehen bildet die Grundvoraussetzung für eine ordnungsgemässe Überführung der Migrantinnen und Migranten in nationale Asylverfahren, die Notfall-Umverteilungsregelung oder das Rückführungsverfahren.
Gemäss Aussagen der italienischen Behörden konnte der Anteil der Migrantinnen und Migranten, die ordnungsgemäss registriert und deren Fingerabdrücke abgenommen werden konnten, dank einer Ausweitung des Hotspot-Konzepts auf weitere Ausschiffungshäfen im Jahr 2016 auf durchschnittlich 97 Prozent gesteigert werden. Die Vertreterinnen und Vertreter der mit der Umsetzung des Hotspot-Konzepts beauftragten lokalen Behörden, von europäischen Agentu-ren und  unterschiedlichen internationalen Organisationen und Nichtregierungsorganisationen waren sich deshalb einig darüber, dass das Hotspot-Konzept bei der Verbesserung des Grenzmanagements in Italien eine tragende Rolle spielt.
Das Hotspot-Konzept wird jedoch durch Mängel bei den Folgeverfahren beeinträchtigt. Im Rahmen der durch die EU-Mitgliedsstaaten verabschiedeten Umverteilungsprogramme für schutzbedürftige Personen wurden von gesamthaft 106 000 erst 16 735 schutzbedürftige Per-sonen (wovon 5244 aus Italien) in andere EU-Länder verteilt (Stand 19. April 2017). Der Grund für diese tiefe Umsetzungsquote liegt in erster Linie darin, dass die EU-Mitgliedstaaten durch das Nichtzurverfügungstellen von genügend Plätzen die Umsetzung des EU-Umverteilungsprogramms erschweren. Die Umsetzungsquote bei Rückführungsentscheidun-gen in die Herkunftsländer liegt gemäss Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofes vom 25. April 2017 mit unter 20 Prozent ebenfalls weit unter den ursprünglichen Erwartungen. Der Grund hierfür liegt bei der mangelnden Kooperation der Herkunftsländer in Bezug auf Rückübernahmen.
Gemäss Aussagen der italienischen Behörden stellt die steigende Zahl unbegleiteter Minderjäh-riger eine zusätzliche Herausforderung dar (bis Ende September 2016 waren es über 20 000 in Italien). Mangels Einrichtungen zur Aufnahme und Betreuung unbegleiteter Minderjähriger ver-weilen diese überdurchschnittlich lange in den Hotspots, welche weder auf die Aufnahme und Betreuung unbegleiteter Minderjähriger, noch auf eine mittel- bis langfristige Aufnahme schutz-bedürftiger Personen ausgerichtet sind. Generell stellen die Behörden fest, dass immer mehr neue Migrantinnen und Migranten ankommen. Seit Anfang 2017 wurden in Italien 26 941 An-künfte registriert, 2 854 davon im Hotspot in Pozzallo. Damit kamen seit dem 1. Januar 2017 45 Prozent mehr Migrantinnen und Migranten an Italiens Küsten an als in der entsprechenden Vor-jahresperiode.
Vor dem Hintergrund dieser Herausforderungen unterhielten sich die Vorsitzenden der Aus-schüsse für Europaangelegenheiten mit den Vertreterinnen und Vertreter der lokalen Behörden auch über mögliche Massnahmen zum Ausbau der bestehenden Hotspot-Kapazitäten. So wur-de über die Verbesserung der Unterbringungsmöglichkeiten rund um die Hotspots, eine raschere Bearbeitung von Asylanträgen und die Durchsetzung bestehender Rückführungsverfahren diskutiert. Für die EFTA/EU-Delegation nahm ihr Präsident, Nationalrat Thomas Aeschi (SVP/ZG), an diesen Gesprächen teil.