Die Finanzkommission des Nationalrates (FK-N) beantragt im Voranschlag 2021 des Bundes um 231 Millionen Franken höhere Ausgaben als der Bundesrat. Den Grossteil umfasst ein Kredit von 200 Millionen Franken für kantonale Härtefallmassnahmen. Diese Mittel sollen so bereits ab dem 1. Januar 2021 an die Kantone ausbezahlt werden können. Auch für Direktzahlungen an die Landwirtschaft und die bereits beschlossene Kulturbotschaft 2021-24 sollen zusätzliche Mittel bereitgestellt werden.

Die Finanzkommission des Nationalrates (FK-N) hat an ihrer Sitzung den Voranschlag 2021 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2022-2024 (20.041 ns), den Nachtrag II zum Voranschlag 2020 (20.042 ns) sowie die Staatsrechnung 2019 (20.003 ns) vorberaten. Anwesend waren die jeweiligen Departementsvorstehenden, der Bundesgerichtspräsident, der Generalsekretär der Bundesversammlung und die Eidgenössische Finanzkontrolle. Die Kommission beantragt dem Nationalrat in der Gesamtabstimmung einstimmig oder mit grossen Mehrheiten Zustimmung zu den Bundesbeschlüssen (siehe Beilage).

Die Coronakrise prägte auch die Budgetdebatte. Die Kommission befasste sich unter anderem mit Nachmeldungen des Bundesrates zum Voranschlag 2021 im Umfang von 3,15 Milliarden Franken. Die Nachmeldung beinhaltet insbesondere zusätzliche 2,2 Milliarden Franken für den Covid-Erwerbsersatz, den das Parlament in der Herbstsession ausgeweitet hatte. Die Kommission beantragt diese Nachmeldung unverändert zur Annahme.

Um eine rasche Auszahlung der angekündigten Härtefallregelung zu ermöglichen, beantragt die Finanzkommission einen Voranschlagskredit über 200 Millionen Franken ins Budget aufzunehmen. So sollen diese Mittel auf Antrag der Kantone bereits ab dem 1. Januar 2021 ausbezahlt werden können. Ein Antrag, diesen Kredit auf 1 Milliarde Franken aufzustocken, wurde mit 14 zu 11 Stimmen abgelehnt.

Im Zusammenhang mit Covid-19 liess sich die Kommission auch versichern, dass die Arbeitslosenversicherung (ALV) über genügend Mittel verfügt, um die weiterhin hohen Kosten der Kurzarbeitsentschädigung zu tragen. Sie nahm die Bekräftigung des Bundesrates, im Falle einer absehbaren Überschuldung der ALV im Verlauf des Jahres 2021 einen weiteren Beitrag des Bundes zu beschliessen, mit Befriedigung zu Kenntnis.

Ein Antrag, sämtliche Aufwendungen im Zusammenhang mit Covid-19 als ausserordentliche Ausgaben einzustufen, wurde mit 14 zu 11 Stimmen abgelehnt. Die FK-N folgt dem Bundesrat, der beantragt, die Ausgaben aufgrund der Corona-Pandemie soweit möglich im ordentlichen Budget vorzusehen. Die Mehr- und die Minderheit der Kommission sehen unterschiedliche Vorteile in Sachen Transparenz der Kosten der Pandemie oder des verfügbaren Spielraumes im Budget des Bundes. Ein weiterer Querschnittsantrag, die Personalausgaben des Bundes bis 2024 auf 6 Milliarden Franken zu senken und auf diesem Niveau zu stabilisieren, wurde mit 18 zu 6 Stimmen abgelehnt.

Mit 17 zu 1 Stimme bei 6 Enthaltungen beschloss die Kommission, eine parlamentarische Initiative (20.481) einzureichen, mit der eine Übergangsregelung geschaffen wird, für den Fall, dass das Parlament den Voranschlag 2021 nicht oder nicht zu Ende beraten kann. Die Kommission brachte ihre Erwartung, als Parlament zu tagen und ein Budget zu verabschieden, klar zum Ausdruck. Als Massnahme für den Notfall beantragt Sie mit 18 zu 0 Stimmen bei 7 Enthaltungen einen Bundesbeschluss V zum Voranschlag mit einer Einzelfallregelung für 2021 vor. Die parlamentarische Initiative braucht noch die Zustimmung der Finanzkommission des Ständerates und soll anschliessend zu Beginn der Wintersession in beiden Räten verabschiedet werden.

Einstimmig beschloss die Kommission weiter, in einem Schreiben an den Bundesrat ihre Irritation über die Auszahlung der variablen Lohnbestandteile der Swiss auszudrücken. Auch wenn die Rechtmässigkeit der Zahlungen nicht bestritten wird, ist es nach Ansicht der Kommission nicht angebracht, Leistungsanteile des Lohns auszuzahlen, solange die Swiss beim Bund verschuldet ist (siehe Staatshilfe für die zivile Luftfahrt, 20.007).

Behörden und Gerichte

Im Voranschlag der Bundesversammlung hat es die Kommission mit 16 zu 9 Stimmen abgelehnt, eine von der Verwaltungsdelegation beantragte Erhöhung von 1,5 Millionen Franken für die Sicherheit im Parlamentsgebäude zu streichen. Den Budgets der Bundeskanzlei ebenso wie diejenigen der Gerichte, der Bundesanwaltschaft und deren Aufsichtsbehörde beantragt sie dem Nationalrat ohne Änderungen zuzustimmen.

Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA)

Die Finanzkommission beantragt den Voranschlag des EDA unverändert zur Annahme. Anträge zur Kürzung der allgemeinen Mittel des EDA, der Beiträge an internationale Organisationen oder der internationalen Zusammenarbeit fanden in der Kommission keine Mehrheit. Auch ein Antrag, die Entwicklungszusammenarbeit so zu erhöhen, dass eine APD-Quote von 0,5 Prozent des Bruttonationaleinkommens (BNE) erreicht werden kann, wurde abgelehnt.

Eidgenössisches Departement des Innern (EDI)

In der vergangenen Herbstsession hat das Parlament im Rahmen der Kulturbotschaft 2021-2024 (20.030) zusätzliche Mittel im Umfang von 5,6 Millionen Franken beschlossen. Die Finanzkommission beantragt mit jeweils 16 zu 9 Stimmen, die entsprechenden Erhöhungen in den Voranschlag 2021 zu übernehmen. Die Kommission beantragt weiter mit 18 zu 7 Stimmen eine Aufstockung der Mittel im Bereich des Kinderschutzes um 871 500 Franken. Damit soll Organisationen unterstützt werden, welche sich insbesondere für die Prävention von Kindsmisshandlungen im Internet und den sozialen Medien engagieren. Verschiedene Kürzungsanträge zur Gleichstellung, Pro Helvetia und der familienergänzenden Kinderbetreuung wurden ebenso abgelehnt wie eine Erhöhung der Unterstützung kultureller Organisationen.

Ein Antrag, die Ziele des Bundesamtes für Statistik um eine Berichterstattung zur Lebenserwartung nach sozialer Lage zu ergänzen, wurde mit 13 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt. Stattdessen beschloss die Kommission mit 13 zu 11 Stimmen, eine Kommissionsmotion (20.4337) einzureichen, welche den Bundesrat beauftragt, die Risikofaktoren für Invalidität und Sterblichkeit nach Berufsgruppen und sozioprofessioneller Klasse zu untersuchen. Auch die Lebenserwartung nach sozialer Lage soll analysiert werden. Die Kommissionsmehrheit will damit die Datengrundlage für die Weiterentwicklung der Sozialversicherungen und die Prävention nicht übertragbarer Krankheiten verbessern.

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement (EJPD)

Ein Antrag auf Aufstockung der Mittel für die Integrationslehre im Asylbereich wurde mit 16 zu 9 Stimmen abgelehnt. Für die Mehrheit sind zusätzliche Mittel nicht nötig, da nicht genügend Stellen verfügbar sind. Auch die Verankerung einer Quote für die Rückweisung von Asylentscheiden durch das Bundesverwaltungsgericht in den Zielen des Staatssekretariats für Migration wurde mit 16 zu 9 Stimmen abgelehnt.

Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS)

Aufgrund der aktuellen Bedrohungslage und der steigenden Anforderungen im digitalen Raum benötigt der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) zusätzliche Stellen. Die Finanzkommission beantragt daher oppositionslos, dem NDB bis 2023 jährlich Mittel für 20 zusätzliche Stellen zuzusprechen. Die Erhöhung soll bei den Rüstungsinvestitionen des VBS kompensiert werden. Ein Antrag auf Streichung der Beiträge an die Munition der Schiessvereine ausserhalb des obligatorischen Schiessens wurde mit 15 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.

Eidgenössisches Finanzdepartement

Die Kommission hat sich vertieft mit den wirtschaftlichen Zielen der Zentralen Ausgleichsstelle (ZAS) befasst und beantragt verschiedene Anpassungen. Die Mehrheit der Kommission will so getreu den Prinzipien des neuen Führungsmodels für die Bundesverwaltung (NFB) die Effizienz der ZAS verbessern. Anträge zur Anpassung der Ziele der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) wurden hingegen abgelehnt.

Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF)

Zusätzlich zum neuen Kredit für Covid-Härtefallmassnahmen stellt die Kommission zum Voranschlag des WBF zwei Änderungsanträge. Sie beantragt mit 13 zu 8 Stimmen bei 4 Enthaltungen, die Direktzahlungen in der Landwirtschaft um 16,8 Millionen auf 2,812 Milliarden Franken zu erhöhen. Die Kommissionsmehrheit will die Direktzahlungen und damit die Einkommen der Landwirte so gegenüber 2020 stabil halten. Um die effektive Teuerung auszugleichen, hatte der Bundesrat die Zahlungen leicht gekürzt.

Die FK-N hatte im Februar die Motion 20.3014 «Strukturelle Reform bei Agroscope. Sofortige Umwidmung der Effizienzgewinne zugunsten der Agrarforschung» eingereicht, welche in der Folge von beiden Räten angenommen wurde. Oppositionslos beschloss die Kommission nun, diese im Voranschlag 2021 so umzusetzen, in dem erhöht das Budget der Agroscope um rund 4 Millionen erhöht wird. Diese Erhöhung soll auch im Finanzplan 2022-24 fortgeschrieben werden. Weitergehende Anträge, mit denen die wirtschaftliche Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern erhöht oder gekürzt werden sollten, welche mehr Mittel für Innotour und die Alpwirtschaft verlangen, wurden ebenso abgelehnt wie Anträge zu Innosuisse und der internationalen Mobilität in der Bildung.

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK)

Mit 13 zu 12 Stimmen beantragt die Finanzkommission eine Aufstockung des Kredites zur Unterstützung der Entwicklung von Innovationen im Umwelttechnologiebereich zur Marktreife um 3 Millionen Franken pro Jahr bis 2023 sowie die Erhöhung des entsprechenden Verpflichtungskredites. Die Mehrheit der Kommission hält fest, dass dieser Kredit in den letzten 20 Jahren konstant blieb und die aktuellen Mittel nicht ausreichen, um alle eingereichten Projekte zu unterstützen. Ebenfalls erhöhen möchte die Kommission mit 14 zu 11 Stimmen die Mittel zur Prävention und Abgeltung von Schäden durch geschützte Grossraubtiere sowie Biber, Fischotter und Steinadler. So könnten betroffene Tierhalter trotz der Ablehnung des Jagdgesetzes durch das Volk besser unterstützt werden. Auch beschloss die Kommission oppositionslos, das Auslastungsziel für den regionalen Personenverkehr beim Bundesamt für Verkehr um 0,1 Prozentpunkte zu erhöhen. Weitere Aufstockungs- wie Kürzungsanträge lehnte die Kommission ab.

Staatsrechnung 2019 und Nachtrag II zum Voranschlag 2020

Die Kommission hat die Staatsrechnung 2019 (20.003 ns) vorberaten und beantragt ihrem Rat einstimmig, diese anzunehmen. In seiner Nachmeldung vom 25. September 2020 hat der Bundesrat nachträglich beschlossen, den budgetierten Überschuss für das Jahr 2019 dem Amortisationskonto, das die ausserordentlichen Ausgaben des Bundes zur Coronakrise enthält, gutzuschreiben. Auch dem Nachtrag II zum Voranschlag 2020 (20.042 ns) hat die Kommission einstimmig und ohne Änderungsanträge zugestimmt.

Strukturelle Reformen: Gesetzlichen Grundlage zur Datenanalyse in der Überwachung in separaten Entwurf verschoben

Die FK-N hat die Vorlage 20.067 über administrative Erleichterungen und Entlastung des Bundeshaushalts fertig beraten und in der Gesamtabstimmung einstimmig angenommen. Zuvor hat sie gestützt auf einen Mitbericht der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats (RK-N) beschlossen, die beantragten Änderungen zu Artikel 7 und 8 des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) in einen separaten Entwurf auszugliedern. Die zuständige Kommission soll diese Änderungen in einem datenschutzrechtlich heiklen Bereich so vertieft prüfen können.

Die Kommission war bereits an ihrer Oktobersitzung oppositionslos auf die Vorlage eingetreten und hatte die Massnahmen eins bis fünf unverändert angenommen. Die Beschlüsse zur sechsten Massnahme wurden ausgesetzt, um den Mitbericht der RK-N abzuwarten.

Weitere Beschlüsse

Die FK-N beschloss einstimmig, eine Kommissionsmotion (20.4338) einzureichen, mit welcher der Bundesrat beauftragt wird, bei der Weiterentwicklung der Arbeitsplätze für das Bundespersonal die positiven wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Effekte durch mehr dezentrales Arbeiten als wesentliche Kriterien einzubeziehen.

Die Kommission hat am 11. bis 13. November 2020 unter dem Vorsitz ihres Präsidenten, Nationalrat Olivier Feller (FDP, VD), in Bern getagt.