​Die Finanzkommissionen der eidgenössischen Räte (FK) werden die Nachtragskredite I zum Voranschlag 2020 (20.007 ns) im Hinblick auf die ausserordentliche Mai-Session am 23./24. April 2020 (FK-N) resp. 27. April 2020 (FK-S) vorberaten. Zentraler Gegenstand der Beratungen werden die vom Bundesrat beantragten Kredite zur Bekämpfung der Coronakrise sein. Diese sind allerdings nicht in der öffentlich zugänglichen bundesrätlichen Botschaft enthalten, sondern wurden dem Parlament mittels Nachmeldungen zuhanden der Finanzkommissionen überwiesen. Dies entspricht der gängigen Praxis der parlamentarischen Budgetberatung.

Aufgrund der politischen Bedeutung der Anträge des Bundesrates haben die Präsidenten der Finanzkommissionen – nach Rücksprache mit der Bundeskanzlei und der Eidgenössischen Finanzverwaltung – beschlossen, die Nachmeldungen des Bundesrates vom 20. März und 16. April 2020 ausnahmsweise zu publizieren (siehe Beilagen). Zudem wird die Kommissionsfahne zum Geschäft 20.007 ns «Voranschlag 2020. Nachtrag I», welche den Beratungen der Finanzkommissionen zugrunde liegen wird, ebenfalls mit der vorliegenden Medienmitteilung veröffentlicht. Die Fahne wird vor Beginn der ausserordentlichen Session um die Anträge der Finanzkommissionen ergänzt und auf Curia Vista aufgeschaltet.

Für technische Auskünfte steht das Sekretariat der Finanzkommissionen zur Verfügung.