Die Finanzkommission beantragt dem Ständerat meist einstimmig oder mit grossen Mehrheiten Zustimmung zu den vom Bundesrat beantragten Corona-Krediten. Sie folgt damit den Anträgen der mitberichtenden Kommissionen WBK, SGK und WAK. Zudem reichte sie drei Kommissionsmotionen ein im Bereich Solidarbürgschaften.

Im Hinblick auf die ausserordentliche Session der eidgenössischen Räte vom 4. bis 7. Mai 2020 beriet die Finanzkommission des Ständerates (FK-S) an ihrer  Sitzung vom 27. April 2020 den Nachtrag I zum Voranschlag 2020 (20.007 ns). Die Anträge des Bundesrats finden sich zum einen in der Botschaft vom 20. März 2020 (ordentliche Nachtragskredite), zum anderen in den auf der Homepage des Parlaments veröffentlichten Nachmeldungen des Bundesrats an die Finanzkommissionen vom 20. März und 16. April 2020 (ausserordentliche Nachtragskredite zur Abfederung der Auswirkungen der Corona-Pandemie). Die Resultate der Beratung der FK-S sind ersichtlich aus der Vorversion der Fahne, welche mit der beiliegenden Medienmitteilung publiziert wird. Die Finanzkommission des Nationalrates (Erstrat) hat die Nachtragskredite an ihrer Sitzung vom 23./24. April 2020 vorberaten (siehe Medienmitteilung der FK-N vom 25. April 2020 und Vorversion der Fahne Nationalrat).

Die vom Bundesrat beantragten Corona-Kredite wurden an der Sitzung von den Vorstehenden des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD), des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) und des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) eingehend begründet. Die Finanzdelegation (FinDel) hatte in den vergangenen Wochen einen erheblichen Teil der Kredite bevorschussen müssen (siehe dazu die Medienmitteilungen der FinDel vom 23. März, 8. April und 15. April 2020). Der Präsident der FinDel, der gleichzeitig die FK-S präsidiert, erstattete Bericht über die Diskussion und die Beweggründe für die Bevorschussung. Der FK-S lagen auch Mitberichte der Kommissionen für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-S), für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-S) sowie für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-S) vor.

COVID-19-Nachtragskredite


Übersicht

 

in Mio. Franken.

Bundesbeitrag an die ALV

6 000

Leistungen COVID-Erwerbsersatz

5 300

Verluste COVID-Überbrückungskredite

1 000

Gewerbliche Bürgschaftsgenossenschaften

10

Switzerland Global Enterprise (S-GE)

5

Beschaffungen der Armeeapotheke

2 450

Beschaffung von Medikamenten

130

Gesundheitsschutz und Prävention (Beiträge an die CEPI)

10

Soforthilfe zugunsten der Kultur

280

Härtefalllösungen im Sportbereich

100

Aufgebot Schutzdienstpflichtige

23

Massnahmen Viehwirtschaft (budgetneutral)

-

Aufwendungen für die a.o. Session der eidg. Räte

4

Total Voranschlagskredite 2020

15 312

  

COVID-Überbrückungskredite

40 000

Total Verpflichtungskredite

40 000

Solidarbürgschaften, Erwerbsersatzordnung und Arbeitslosenversicherung

Um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise zu mildern, beantragt der Bundesrat Kredite für Solidarbürgschaften zur Sicherung der Liquidität von Unternehmungen. Selbstständigerwerbende werden über die Erwerbsersatzordnung unterstützt. Mit einem grossen Bundesbeitrag soll die Arbeitslosenversicherung alimentiert werden. Die WAK-S und die SGK-S unterstützen in ihren Mitberichten zuhanden der FK die Kredite klar. Auch in der FK waren die Bürgschaftskredite unbestritten.

Die Kommission beantragt dem Ständerat mit 12 Stimmen (1 Enthaltung) Zustimmung zum Verpflichtungskredit von 40 Milliarden Franken für Bürgschaften für Unternehmen (Corona-Härtefallhilfe). Die FinDel hatte bereits Vorschüsse in der Höhe von insgesamt 30 Milliarden Franken bewilligt. Die FK beantragt zudem einstimmig (13 Stimmen) 10 Millionen Franken für die Gewerblichen Bürgschaftsgenossenschaften sowie mit 12 Stimmen (1 Enthaltung) 1 Milliarde Franken für erwartete Verluste bei den Covid-Bürgschaften zu genehmigen. Ausführlich diskutiert wurden die Kontrollen, welche bei der Verwendung dieser Bürgschaftskredite vorgesehen sind. Die Kommission unterstützt diese Kontrollen ausdrücklich und wird sich regelmässig mit der Verwendung und den Wirkungen der Kredite befassen.

Intensiv diskutiert wurden die in der Covid-Bürgschaftsverordnung (SR 951.261) festgelegte Dauer der Rückzahlungsfrist für die Kredite sowie der Zinssatz. Die Verordnung hat der Bundesrat gestützt auf Artikel 185 Absatz 3 Bundesverfassung erlassen. Solche Notverordnungen sind befristet. Soll die Rechtsgrundlage erhalten bleiben, muss sie ins ordentliche Recht überführt werden. Dazu muss der Bundesrat der Bundesversammlung innert 6 Monaten eine Botschaft vorlegen (vgl. Art. 7d Abs. 2 RVOG (SR 172.010)). Die Kommission beschloss zwei Kommissionsmotionen, die der Bundesrat im Rahmen dieser Botschaft umsetzen soll. Mit 6 zu 2 Stimmen bei 5 Enthaltungen beschlossen wurde eine Kommissionsmotion (20.3152), mit welcher verlangt wird, dass die Dauer der nach der Covid-Verordnung gewährten Kredite von fünf auf höchstens acht Jahre verlängert wird. Eine zweite mit 7 zu 5 Stimmen (1 Enthaltung) beschlossene Kommissionsmotion (20.3153) will, dass der Zinssatz auch nach dem ersten Jahr bei 0,0 Prozent bleibt. Die FK-N hatte letzte Woche gleichlautende Motionen eingereicht (20.3147 und 20.3148). Mit 8 zu 2 Stimmen (3 Enthaltungen) verlangt die Kommission schliesslich mit einer Motion (20.3156), die Verordnung dahingehend anzupassen, dass die Solidarbürgschaftskredite für die gesamte Dauer der Solidarbürgschaft nicht als Fremdkapital berücksichtigt werden.

Der Bundesrat beantragt, Erwerbsausfälle, welche aufgrund von Massnahmen im Zusammenhang mit der Bekämpfung des Coronavirus entstehen und für die keine andere Kompensation vorgesehen ist, zu entschädigen. In der Nachmeldung vom 22. März 2020 beantragte er dazu 4 Milliarden Franken, die von der FinDel bevorschusst wurden. Von der Krise stark betroffen sind die Selbstständigerwerbenden. Auch ihnen soll über die Erwerbsersatzordnung geholfen werden. Der Bundesrat beantragte in der Nachmeldung vom 16. April 2020 dafür 1,3 Milliarden Franken. Der Bundesrat beantragt damit insgesamt 5,3 Milliarden Franken. Die Kommission unterstützt den Kredit einstimmig. Diskutiert wurden auch verschiedene Aspekte der bundesrätlichen COVID-19-Verordnung Erwerbsausfall vom 20. März 2020 (SR 830.31), so etwa die Wirkung der Schwellenwerte.

Oppositionslos (einstimmig) beantragt wird die Zustimmung zum von der FinDel bereits bevorschussten Bundesbeitrag von 6 Milliarden Franken für die Arbeitslosenversicherung. Damit soll der Fonds der Arbeitslosenversicherung unterstützt werden, um eine baldige Erhöhung der Lohnbeiträge und eine Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes zu vermeiden.

Die WAK-S beantragt in ihrem Mitbericht einen Kredit von 27 Millionen Franken zur Unterstützung der Partnerorganisationen von Schweiz Tourismus. Die Unterstützung sei dringlich, da die Verträge zwischen den Tourismuspartnern und Schweiz Tourismus für die Kampagnen im Jahr 2021 im ersten Halbjahr 2020 geschlossen würden. Die Kommission unterstützt den Antrag der WAK-S mit 6 zu 3 Stimmen (4 Enthaltungen).

Beschaffung von Sanitätsmaterial und Arzneimitteln

Für dringliche Beschaffungen von Sanitätsmaterial (u.a. Masken, Handschuhe, Desinfektionsmittel, Probeabnahmesets, Testkits und Beatmungsgeräte) durch die Armeeapotheke beantragt der Bundesrat Mittel in Höhe von insgesamt 2,45 Milliarden Franken. Ein Teil der Kredite (1,05 Milliarden) wurde von der FinDel im dringlichen Verfahren bereits bewilligt. Die SGK-S unterstützt in ihrem Mitbericht die beantragten Mittel deutlich. Auch die FK-S beantragt mit 11 Stimmen (2 Enthaltungen) Zustimmung zu diesem Kredit.

Jeweils einstimmig beantragt die Finanzkommission, den Krediten zur Beschaffung von weltweit knappen Arzneimitteln (130 Millionen Franken) sowie zur Unterstützung der Anstrengungen der internationalen Gemeinschaft zur schnellen Erforschung und Entwicklung eines zukünftigen COVID-19-lmpfstoffes (10 Millionen Franken) zuzustimmen. Die FinDel bewilligte für diese Vorhaben Vorschüsse von insgesamt 75 Millionen Franken.

Unterstützung der Kultur und des Sports

Für die Soforthilfe zugunsten der Kultur beantragt der Bundesrat Nachtragskredite von insgesamt 280 Millionen Franken. Diese Mittel werden in Form von Darlehen und A-Fonds-perdu-Beiträgen zur Verfügung gestellt. Die FinDel bewilligte bereits einen entsprechenden Vorschuss. Unbestritten in der Finanzkommission waren die Soforthilfe für Kulturunternehmen (100 Millionen Franken) sowie die Unterstützung von Kulturvereinen im Laienbereich (10 Millionen Franken). Beantragt wurde in der Kommission, auf die Soforthilfe für Kulturschaffende (25 Millionen Franken) gänzlich zu verzichten. Mit 11 zu 2 Stimmen folgte die Kommission jedoch dem Antrag des Bundesrates und genehmigte die Soforthilfe. Ein Kürzungsantrag der Ausfallentschädigung für Kulturunternehmen und –schaffende (100 statt 145 Millionen Franken) wurde ebenfalls mit 11 zu 2 Stimmen abgelehnt.

Für Härtefalllösungen im Sportbereich beantragt der Bundesrat Nachtragskredite in der Höhe von insgesamt 100 Millionen Franken (50 Millionen für Darlehen zu Vorzugsbedingungen sowie 50 Millionen für nicht rückzahlbare Geldleistungen). Die FinDel bewilligte bereits einen entsprechenden Vorschuss. Sowohl die Darlehen als auch die Finanzhilfen waren in der Finanzkommission unbestritten.

Weitere COVID-19-Nachtragskredite

Die weiteren, von der Verwaltungsdelegation der eidgenössischen Räte (Durchführung der ausserordentlichen Session auf dem Messegelände der Bernexpo für 3,7 Millionen Franken) und vom Bundesrat beantragten COVID-19-Nachtragskredite zum Aufgebot von Schutzdienstpflichtigen (23,4 Millionen Franken), zur Exportförderung (4,5 Millionen Franken) und zu den Beihilfen für die Viehwirtschaft (3 Millionen Franken mit Kompensation im Agrarbudget) werden von der Finanzkommission jeweils ohne Gegenstimmen unterstützt.

Zusätzliche Kredite im Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung

Wie ihre Schwesterkommission aber anders als der Bundesrat sieht die Finanzkommission bei der Unterstützung der familienergänzenden Kinderbetreuung Handlungsbedarf auf Bundesebene. Mit 8 zu 3 Stimmen (2 Enthaltungen) beantragt sie dem Ständerat, einen entsprechenden Kredit in Höhe von 65 Millionen Franken zu genehmigen. Die Finanzkommission des Nationalrates beantragt ihrem Rat Mittel in Höhe von 100 Millionen Franken.

Kontrollen und Prüfungen durch die Eidgenössische Finanzkontrolle

Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) erläuterte die von ihr durchgeführten Kontrollen und Prüfungen. Der Präsident der Finanzdelegation schilderte deren Haltung. Der FinDel war es von Beginn weg äusserst wichtig, dass die Verwendung der Kredite genau überprüft wird. Die Finanzkommission ist der gleichen Auffassung wie die FinDel. Die FK-S dankt der EFK für ihre Arbeit.

Finanzpolitische Konsequenzen

Länger diskutiert wurden die finanzpolitischen Auswirkungen der Corona-Krise. Diese stellt den Bundeshaushalt vor enorme Herausforderungen. Bis jetzt sind allein für 2020 Voranschlagskredite in der Höhe von rund 15,3 Milliarden Franken vorgesehen. In den nächsten Jahren sind zudem aufgrund der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise hohe Steuerausfälle zu erwarten. Es stellt sich zum Beispiel die Frage der Auswirkungen auf die Schuldenbremse und wie sie angewendet werden soll. Die FK-S diskutierte diese Fragen länger mit dem Vorsteher des Finanzdepartements. Die Finanzkommission wird diese Thematik in den nächsten Monaten intensiv weiterverfolgen.

Ordentliche Nachtragskredite

Der Bundesrat beantragt dem Parlament die Zustimmung zu 10 Nachtragskrediten im Umfang von 50,3 Millionen. Der Nachtragskredit für die Honorierung weiterer Solidarbürgschaften für die schweizerische Hochseeschifffahrt (28,3 Millionen Franken) wurde in der Finanzkommission zwar kontrovers diskutiert, aber schliesslich mit 10 zu 2 Stimmen bewilligt. Der vom Bundesrat beantragte Nachtrag von 319 Millionen Franken für den Bahninfrastrukturfonds, namentlich für den Substanzerhalt der Bahninfrastruktur, war in der Finanzkommission unbestritten.

Gesamtabstimmung zu den Bundesbeschlüssen

Die Kommission beantragt einstimmig Zustimmung zum Bundesbeschluss I über den Nachtrag I zum Voranschlag 2020. Ebenfalls einstimmig beantragt sie Zustimmung zum Bundesbeschluss II über die Entnahmen aus dem Bahninfrastrukturfonds für das Jahr 2020. Beim Bundesbeschluss III über die Finanzierung der Modernisierung und Digitalisierung der Eidgenössischen Zollverwaltung (Programm DaziT) folgte die Kommission dem Beschluss ihrer Schwesterkommission in Artikel 2 Absatz 4 den zweiten Satz zu streichen. Sie genehmigte auch diesen Bundesbeschluss mit der vorgeschlagenen Änderung einstimmig.

Die Finanzkommission tagte am 27. April 2020 unter der Leitung ihres Präsidenten, Peter Hegglin (M-CEB/ZG), in Bern. Zeitweise anwesend waren die Vorstehenden des EFD, EDI, VBS und WBF sowie Mitarbeitende der jeweiligen Departemente sowie der Generalsekretär der Bundesversammlung.