Im Rahmen einer weiteren Nachmeldung zum Nachtrag I zum Voranschlag 2020 beantragt der Bundesrat dem Parlament neue dringliche Kredite zur Bekämpfung der Corona-Pandemie in Höhe von insgesamt 2,24 Milliarden Franken. Diese Mittel sind für dringende Beschaffungen von Arzneimitteln und Sanitätsmaterial (vor allem Masken und Desinfektionsmittel für die breite Bevölkerung und das Gesundheitswesen) sowie für die Unterstützung der internationalen Gemeinschaft zur schnellen Entwicklung eines zukünftigen COVID-19-lmpfstoffes vorgesehen. Die Finanzdelegation der eidgenössischen Räte (FinDel) hörte am 14. April 2020 drei Mitglieder des Bundesrates an. Nach intensiven Diskussionen erkannte sie Teile der Nachtragskredite als dringlich an und beschloss, Vorschüsse in Höhe von insgesamt 775 Millionen Franken zu gewähren.

​Nachmeldungen des Bundesrates zum Nachtrag I zum Voranschlag 2020 (20.007 ns)

Am 20. März und 3. April 2020 überwies der Bundesrat dem Parlament zur Bekämpfung der Corona-Pandemie und deren Auswirkungen auf Wirtschaft und Gesellschaft Nachmeldungen zum Nachtrag I zum Voranschlag 2020 in der Höhe von insgesamt 50,8 Milliarden Franken. Die FinDel erkannte grosse Teile der beantragten Nachtragskredite als dringlich an und bewilligte entsprechende Vorschüsse (siehe Medienmitteilungen der FinDel vom 23. März und 8. April 2020).
Am 8. April 2020 beantragte der Bundesrat dem Parlament im Rahmen einer dritten Nachmeldung zum Nachtrag I 2020 weitere COVID-Nachtragskredite von 2,24 Milliarden Franken. Zugleich stellte er der FinDel Antrag, eine Tranche von 775 Millionen Franken der neuen Nachtragskredite als dringlich anzuerkennen und einen Vorschuss zu gewähren.

Beschluss der Finanzdelegation

Im Rahmen ihrer ausserordentlichen Sitzung vom 14. April 2020 befasste sich die FinDel eingehend mit der Notwendigkeit und Dringlichkeit der Kreditbegehren. In diesem Zusammenhang hörte sie den Vorsteher des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) und die Vorsteherin des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) an. In der Gesamtabwägung anerkannte sie die Dringlichkeit der vom Bundesrat beantragten 775 Millionen Franken und genehmigte diese. Die genehmigten Vorschüsse stehen dem Bundesrat sofort zur Verfügung und werden dem Parlament zur nachträglichen Genehmigung im Rahmen der ausserordentlichen Session vom 4. bis 8. Mai 2020 unterbreitet.

Beschaffung von Sanitätsmaterial

Der überwiegende Teil der dritten Nachmeldung (2,1 Milliarden Franken) ist für dringliche Beschaffungen von Sanitätsmaterial (Masken, Handschuhe, Desinfektionsmittel, Probeabnahmesets, Testkits und Beatmungsgeräte) durch die Armeeapotheke im Auftrag des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) vorgesehen. Am 20. März 2020 stimmte die FinDel bereits einem dringlichen Nachtragskredit von 350 Millionen Franken für die Beschaffung von Sanitätsmaterial zu. Diese Beschaffungen waren auf eine Durchhaltefähigkeit von 60 Tagen ausgelegt. Ende März 2020 waren davon bereits rund 200 Millionen Franken für getätigte Bestellungen reserviert. Mit der weiteren Kredittranche von 2,1 Milliarden Franken (davon 700 Millionen mit Vorschuss der FinDel) soll Sanitätsmaterial für weitere vier Monate bis Ende August 2020 beschafft werden können.
Mit der Genehmigung des Vorschusses von 700 Millionen Franken will die FinDel vor allem sicherstellen, dass genügend Masken, Handdesinfektionsmittel und Tests für die breite Bevölkerung eingekauft werden können, weil diese eine entscheidende Grundvoraussetzung für eine schrittweise Lockerung der heutigen Schutzmassnahmen bilden. Die FinDel nahm die Situation auf dem Markt, bei der die Anbieter wegen der hohen weltweiten Nachfrage die Preise bestimmen können, zur Kenntnis. Die FinDel erwartet, dass die Armeeapotheke trotz Dringlichkeit kostenbewusst und gestützt auf einen klar ausgewiesenen und mit dem BAG abgesprochenen Bedarf beschafft. Zudem erachtet sie es als unerlässlich, dass der Bund den Bedarf an Sanitätsmaterial in Koordination mit den Kantonen genau eruiert und die Kantone dem Bund zusichern, dass sie die beim Bund bestellten Materialien zu den vereinbarten Konditionen beziehen. Die FinDel begrüsst, dass mit dem Kredit neben Beschaffungen im Ausland auch die Maskenproduktion und der Aufbau zusätzlicher Kapazitäten in der Schweiz gefördert wird. Im Rahmen ihrer mitschreitenden Finanzoberaufsicht wird die FinDel die Verwendung der bewilligten Mittel sowie die in Artikel 4i der COVID-19-Verordnung 2 vorgesehene Rückerstattung der Einkaufskosten durch die Kantone, gemeinnützigen Organisationen und Dritte in den nächsten Monaten sehr eng überwachen.

Beschaffung von Arzneimitteln

Weiter beantragt der Bundesrat mit seiner dritten Nachmeldung einen Kredit von 130 Millionen Franken für die Beschaffung von weltweit knappen Arzneimitteln zur Behandlung von COVID-19-Patientinnen und -Patienten (davon 65 Millionen Franken mit Vorschuss der FinDel). Zuständig für diese Beschaffungen ist das BAG.
Für die FinDel steht ausser Diskussion, dass dringend zurzeit knappe Arzneimittel beschafft werden müssen. Sie stimmt deshalb dem entsprechenden Vorschuss von 65 Millionen Franken zu. Auch hier wird sich die FinDel in den kommenden Monaten intensiv mit der Kreditverwendung, den Beschaffungen sowie der Rückerstattung der Einkaufskosten durch die Kantone, gemeinnützigen Organisationen und Dritte befassen.

Beitrag an die «Coalition for Epidemic Preparedness Innovations» (CEPI)

Der letzte Teil der dritten Nachmeldung des Bundesrates betrifft die Unterstützung der Anstrengungen der internationalen Gemeinschaft zur schnellen Erforschung und Entwicklung eines zukünftigen COVID-19-lmpfstoffes. Zu diesem Zweck sieht der Bundesrat Beiträge der Schweiz in der Höhe von 10 Millionen Franken an die «Coalition for Epidemic Preparedness Innovations» (CEPI) vor. CEPI strebt an, bis Anfang 2021 ein bis drei Impfstoffe zu entwickeln, die den Zulassungsbehörden vorgelegt werden könnten. Weil der Schweizer Beitrag bereits vor der ausserordentlichen Session des Parlaments Anfang Mai ans CEPI bezahlt werden sollte, beantragt der Bundesrat der FinDel, den gesamten Betrag als Vorschuss zu gewähren.
Damit sich die Schweiz rechtzeitig an der weltweiten Entwicklung von Impfstoffen gegen COVID-19 beteiligen kann, erachtet die FinDel es als wichtig, dass der Bundesrat die beantragten Beiträge von insgesamt 10 Millionen Franken so rasch wie möglich an die CEPI leisten kann.

Diskussion über Massnahmen zur Sicherung der internationalen Anbindung der Schweiz im Luftfahrtbereich

Neben den neuen dringlichen COVID-Nachtragkrediten befasste sich die FinDel auch mit der geplanten Überbrückungsfinanzierung des Bundes für die Luftfahrtindustrie in Folge der COVID-19-Krise (siehe Medienmitteilung des Bundesrates vom 8. April 2020). Der Vorsteher des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) orientierte die FinDel über den Beschluss des Bundesrats, den aktuellen Stand der Abklärungen sowie den weiteren Zeitplan.
Die FinDel ist aus rechtlichen wie institutionellen Überlegungen klar der Ansicht, dass der Bundesrat, sollte er Ende April 2020 Beschlüsse für finanzielle Liquiditätshilfen zuhanden der Luftfahrtindustrie fassen, diese dem Parlament im ordentlichen Verfahren unterbreiten muss, mit Vorberatung in den Finanzkommissionen (Sondersitzungen) sowie Beratung und Beschlussfassung im Parlament im Rahmen der ausserordentlichen Session Anfang Mai 2020.

Gemäss Ziffer 7.4 der Handlungsgrundsätze der Finanzdelegation ist ausschliesslich der Präsident der FinDel für die Kommunikation zuständig.