Die Finanzkommission richtet eine Empfehlung an den Bundesrat, rasch und mit einer Gesamtsicht über alle Bundesaufgaben dem Parlament Vorschläge zu unterbreiten, wie die Voranschläge ab 2024 schuldenbremskonform gemacht werden können. Die Kommission reicht eine Kommissionsmotion ein und beantragt die Annahme einer von ihr vorberatenen Motion. Beide Motionen sollen die Steuerung des Bundeshaushaltes verbessern, indem sie dem Parlament insbesondere einen längerfristigen Ausblick ermöglichen.

Finanzpolitische Aussichten der nächsten Jahre im Zentrum der Beratung

Die finanzpolitischen Aussichten der nächsten Jahre standen im Zentrum der Detailberatung des Voranschlages 2023 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2024 – 2026 (22.041). Aufgrund der Finanzperspektiven in den Finanzplanjahren 2024 – 2026 veröffentlichte der Bundesrat am 19. Oktober 2022 einen Zusatzbericht zum Voranschlag 2023 (vgl. dazu auch die Medienmitteilung), in welchem er die Gründe für die bestehenden Defizite erläutert und aufzeigt, wo noch weitere Defizite drohen. Der Zusatzbericht legt dar, dass in den Finanzplanjahren 2024 – 2026 ein hoher struktureller Bereinigungsbedarf besteht (vgl. Tabelle 1, S. 3; 2024: 1,1 Milliarden; 2025: 3 Milliarden; 2026: 3,1 Milliarden). Der Zusatzbericht wurde bei der Beratung des Finanzplanes 2024 – 2026 intensiv diskutiert.

Die Kommission hält es nicht für zielführend, ohne eine umfassende Gesamtsicht bei der Finanzplanberatung bei einzelnen grossen Ausgabensteigerungen Kürzungen im Finanzplan zu beantragen, um die Schuldenbremskonformität der nächsten Voranschläge zu erreichen. Für die FK-S muss die Bereinigung des Haushaltes mit einer Gesamtsicht erfolgen, die auch gebundene und schon bestehende Aufgaben und Ausgaben umfasst. Der Vorsteher des EFD informierte die Kommission, dass der Bundesrat zu Beginn des Jahres 2023 eine finanzpolitische Standortbestimmung durchführen werde. Im Hinblick auf diese Standortbestimmung beschloss die Kommission eine Empfehlung an den Bundesrat. In dieser weist sie den Bundesrat darauf hin, dass erheblicher Zeitdruck besteht, denn die Massnahme müssen voraussichtlich bereits im Voranschlag 2024 wirksam sein, damit die Schuldenbremse eingehalten werden kann. Die Kommission empfiehlt dem Bundesrat ein Vorgehen nach Massgabe unter anderem folgender Eckpunkte: Es braucht eine Gesamtbetrachtung und schwerpunktmässige Massnahmen aus allen Departementen. Die Sanierungsmassnahmen müssen primär ausgabenseitig erfolgen, aber auch die Einnahmenseite darf nicht ausser Acht gelassen werden. Die Gebundenheit der Ausgaben darf keine massgebliche Rolle bei der Auswahl der notwendigen Sanierungsmassnahmen spielen. Bei Kürzungen im Transferbereich ist möglichst bald mit den Kantonen und weiteren Betroffenen in Kontakt zu treten. In letzter Priorität sind anteilmässige Querschnittkürzungen über alle Departemente in Erwägung zu ziehen.

Die Finanzkommission wird sich im ersten Quartal 2023 intensiv mit den finanzpolitischen Perspektiven auseinandersetzen. Bis dann werden auch weitere wichtige Entscheide mit finanziellen Auswirkungen aus der Wintersession 2022 vorliegen, sodass die Ausgangslage für die nächsten Jahre klar ist.

Die Kommission beschloss eine Kommissionsmotion und beantragt die Annahme einer von ihr vorberatenen Motion. Beide Motionen zielen auf eine Verbesserung der mittel- bis langfristigen Finanzsituation ab. Die Motion 22.4273 («Überprüfung der staatlichen Aufgaben und Leistungen») will den Bundesrat beauftragen, eine Überprüfung der staatlichen Aufgaben und Leistungen in die Wege zu leiten (angenommen mit 6 zu 4 Stimmen). Die Kommission beantragt dem Ständerat mit 5 Stimmen (4 Enthaltungen) Annahme der Motion 22.3542 («Hegglin Peter; Eine verbesserte Finanzplanung und -steuerung beim Bund»).

Der Zusatzbericht des Bundesrates vom 19. Oktober 2022 zeigt, dass die rasche Verschlechterung der Haushaltslage zu einem nicht unerheblichen Teil zurückzuführen ist auf Erlassentwürfe oder parlamentarische Vorstösse der Sachbereichskommissionen oder von diesen Kommissionen vorgenommene umfassende Änderungen an Bundesratsvorlagen, zu denen die Finanzkommission im Rahmen eines Mitberichtsverfahren nicht Stellung nehmen konnte. Nachdem sich die FK-N und die FK‑S an ihrer gemeinsamen Sitzung vom Juli 2022 über die verschiedenen Handlungsmöglichkeiten ausgetauscht hatten, reichte die FK-N am 9. November 2022 eine parlamentarische Initiative (22.483 n) ein, welche verlangt, die Rechtsgrundlagen zum parlamentarischen Mitberichtsverfahren so anzupassen, dass die Finanzkommissionen ihren gesetzlichen Auftrag, sich mit allen grundlegenden Fragen der finanziellen Führung des Bundes zu befassen, besser wahrnehmen können. Dabei soll insbesondere sichergestellt werden, dass die Finanzkommissionen auch bei Erlassentwürfen und allenfalls Vorstössen von Sachbereichskommissionen mit erheblichen finanziellen Auswirkungen zeit- und sachgerecht einbezogen werden.

Die FK-S hat dieser Initiative ohne Gegenstimme Folge gegeben. Das Geschäft geht demzufolge an die FK-N zurück, die nun mit der Ausarbeitung eines Erlassentwurfs beginnen kann.

Voranschlag 2023 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2024–2026 (22.041 ns)

Die Kommission hat sich zudem eingehend mit dem Voranschlag des Bundes mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2024–2026 befasst. Der Voranschlag, den der Bundesrat dem Parlament unterbreitet hat, umfasst zwei Nachmeldungen und sieht ordentliche Einnahmen von 79,8 Milliarden Franken sowie Ausgaben von 80,5 Milliarden Franken vor. Daraus ergibt sich ein ordentliches Finanzierungsdefizit von rund 669 Millionen Franken. Da der Konjunkturfaktor über 1 liegt, erfüllt der vorgelegte Voranschlag die Vorgaben der Schuldenbremse und weist sogar einen strukturellen Überschuss von 209 Millionen Franken auf.

Nach der Beratung beantragt die Kommission ihrem Rat folgende Aufstockungen:

  • 6,2 Millionen Franken jährlich für die Förderung des Absatzes von Schweizer Wein (11 zu 1 Stimmen);
  • 3,9 Millionen Franken für die Erhaltung einheimischer Nutztierrassen (7 zu 1 Stimmen bei 3 Enthaltungen);
  • 4,0 Millionen Franken für den Herdenschutz (12 zu 0 Stimmen).

Die Kommission beantragt zudem, dass 35 Millionen Franken, die ursprünglich als Pflichtbeitrag für die Teilnahme am Horizon-Programm veranschlagt waren, haushaltsneutral für die Innovationsförderung (Innosuisse) umgewidmet werden (11 zu 1 Stimmen).

Ferner beantragt die Kommission mit 6 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung, dass die Mittel für die Beschaffung der Covid-19-Impfstoffe um 82 Millionen Franken gekürzt werden. Der Kommissionsmehrheit erscheint die Anzahl der vorgesehenen Dosen nach wie vor zu hoch. Die Kommission hat diesen Beschluss auf der Grundlage ihres aktuellen Kenntnisstands gefasst. Sie hat jedoch von den betroffenen Bundesämtern zusätzliche Informationen angefordert und wird in der ersten Woche der Wintersession noch einmal zusammenkommen, um zu entscheiden, ob sie ihren Standpunkt allenfalls ändert. 

Die Kommission hat hingegen drei nicht finanzwirksame Anträge abgelehnt, die vorsahen, dass ein grösserer Teil der Mittel, die für die Voranschlagspositionen «Entwicklungszusammenarbeit, Länder des Ostens», «Wirtschaftliche Entwicklungszusammenarbeit, Länder des Ostens» und «Investitionsbeiträge Entwicklungsländer» veranschlagt sind, als finanzielle Unterstützung für die zivile Infrastruktur in der Ukraine verwendet wird. Die Mehrheit ist der Auffassung, dass zusätzliche Hilfe für die Ukraine nicht auf Kosten der anderen von der Schweiz unterstützten Länder gehen darf.

In der Gesamtabstimmung wurden alle Bundesbeschlüsse einstimmig angenommen.

Die Fahne für die Fraktionen wird morgen mit separater Mitteilung veröffentlicht.

Voranschlag 2022. Nachtrag II (22.042 ns)

Die Kommission hat sämtliche im Rahmen des Nachtrags II zum Voranschlag 2022 beantragten Nachtrags- und Zusatzkredite sowie die Nachmeldungen ohne Gegenstimme genehmigt. Die Nachtragskredite belaufen sich auf insgesamt 1,765 Milliarden Franken und betreffen in erster Linie die Migration aufgrund der Ukrainekrise (1,2 Mrd. Franken), das Reservekraftwerk in Birr (191 Mio. Franken) und die Passivzinsen (135 Mio. Franken). Sie umfassen zudem ein Paket von 100 Millionen Franken für die Ukraine zur Unterstützung der dringlichen Instandhaltung der dortigen Energieinfrastruktur im Winter. Vorschüsse auf bestimmte dieser als dringlich erachteten Kredite wurden von der Finanzdelegation bereits genehmigt.

Administrativuntersuchung des EDI über die Beschaffung von Covid-19-Impfstoffen

Der Kommission wurden die Schlussfolgerungen der Administrativuntersuchung über die Beschaffung von Covid-19-Impfstoffen und die Empfehlungen des Untersuchungsbeauftrag­ten vorgestellt. Zudem hat sie die Stellungnahmen der Vorsteher des EDI und des EFD sowie einer Vertretung des VBS angehört. Die Administrativuntersuchung war vom Vorsteher des EDI veranlasst worden, nachdem in der Sommersession bei der Beratung eines Nachtragskredits von 314 Millionen Franken für die Impfstoffbeschaffung Unklarheiten auftraten betreffend die Deckung der Beschaffungen durch Kredite und das Bestehen einer Vorbehaltsklausel in den Verträgen mit den Herstellern, die dem Parlament seine Budgethoheit sichert.

Nach den Diskussionen hat die FK-S die Finanzdelegation ersucht, die Umsetzung der Empfehlungen des Untersuchungsbeauftragten nachzuverfolgen. Die Kommission wird gemeinsam mit ihrer nationalrätlichen Schwesterkommission die Frage einer allfälligen Stärkung der mitschreitenden parlamentarischen Oberaufsicht in ausserordentlichen Krisen (siehe Empfehlung 10) prüfen.

Weitere Geschäfte

Die Kommission hat im Weiteren Kenntnis genommen von der zweiten Hochrechnung zum voraussichtlichen Jahresergebnis 2022 des Bundes (Schätzung per Ende September). Die ausserordentlichen Ausgaben in Verbindung mit der Covid-19-Krise und die Ausgaben für die Migrantinnen und Migranten aus der Ukraine haben weiterhin Auswirkungen auf den Haushalt. So wird für 2022 nach wie vor mit einem Defizit von 4,1 Milliarden Franken gerechnet. Bei der ersten Hochrechnung im Juni 2022 wurde noch von einem Defizit in Höhe von 5 Milliarden Franken ausgegangen.

Die FK-S hat ausserdem den Bericht über Optimierungen am Lohnsystem der Bundesverwaltung beraten, den der Bundesrat in Erfüllung des Postulats 19.3974 der FK‑N erstellt hatte.

Schliesslich hat die zuständige Subkommission die Kommissionsmitglieder über den Stand des Informatikprogramms «SUPERB» sowie ihre Erkenntnisse über den Nutzen und die Synergiepotenziale dieses Programms informiert.

Die Kommission hat am 14. und 15. November 2022 unter dem Vorsitz von Ständerätin Johanna Gapany (RL, FR) und in Anwesenheit der Departementsvorsteherinnen und Departementsvorsteher, des Generalsekretärs der Bundesversammlung und des Direktors der Eidgenössischen Finanzkontrolle in Bern getagt.