Im Rahmen eines Mitberichts an die federführende Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) hat sich die Finanzkommission mit der Vorlage zur Umsetzung des OECD/G20-Projekts einer Mindeststeuer von 15 Prozent für grosse Unternehmensgruppen (22.036 s) befasst. Die Kommission begrüsst den Entwurf des Bundesrates grundsätzlich, wenn auch das Projekt einer Mindeststeuer an sich teils skeptisch gesehen wird. Einigkeit herrscht in der Finanzkommission darüber, dass die Vorlage nicht mit einer Anpassung des Nationalen Finanzausgleichs (NFA) überladen werden dürfe. Eine solche bedinge den Einbezug der Kantone und würde zu grossen Verzögerungen führen. Im Rahmen der nächsten regulären Evaluation des NFA können in Kenntnis der Auswirkungen der neuen Mindeststeuer allenfalls Änderungen vorgenommen werden. Zu Diskussionen führten die Aufteilung allfälliger Mehreinnahmen zwischen Bund und Kantonen, mögliche Massnahmen zur Standortförderung sowie die fehlende Befristung der Übergangsbestimmungen zur Umsetzung des vorgesehenen Verfassungsartikels. Die Kommission wird die WAK-S, welche die Arbeiten an der Vorlage bereits aufgenommen hat, über ihre Beratungen informieren.
Finanzhaushaltgesetz (Abbau der coronabedingten Verschuldung). Änderung (22.020 n)
Der Bund hat zur Bewältigung der Covid-19-Pandemie hohe ausserordentliche Ausgaben getätigt, die gemäss den Bestimmungen zur Schuldenbremse kompensiert werden müssen. In seiner Botschaft vom 18. März 2022 beantragt der Bundesrat dem Parlament, die Covid-19-bedingte Verschuldung des Bundes bis 2035 mit künftigen Finanzierungsüberschüssen abzubauen, was eine temporäre Anpassung des Finanzhaushaltgesetzes (FHG; SR
611.0) erfordert. Der Nationalrat hat sich letzten Endes dafür ausgesprochen, dass dieser Abbau zur Hälfte mit vergangenen Finanzierungsüberschüssen zu erfolgen hat.
Die Finanzkommission des Ständerates (FK-S) hat ihre Arbeiten in dieser Angelegenheit aufgenommen und die Professoren Aymo Brunetti von der Universität Bern, Nils Soguel von der Universität Lausanne und Jan-Egbert Sturm von der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich angehört. Die drei Experten haben der Kommission ihre Erwägungen und ihren wissenschaftlichen Standpunkt zur Staatsverschuldung der Schweiz dargelegt und Stellung genommen zur bundesrätlichen Vorlage, zu den anderen im Rahmen der Vernehmlassung vorgeschlagen Ansätzen sowie zur Lösung, die der Nationalrat in der Sommersession 2022 beschlossen hatte.
Dank dem fruchtbaren Austausch zwischen Professoren und Kommissionsmitgliedern werden Letztere ihre Arbeiten in Kenntnis der technischen und wissenschaftlichen Aspekte dieses Geschäfts fortsetzen können. Die Kommission wird die Eintretensdebatte und die Detailberatung an ihrer Sitzung vom 29. und 30. August 2022 vornehmen, sodass der Ständerat das Geschäft in der Herbstsession 2022 beraten kann.
Die Kommission hat am 6. Juli 2022 unter dem Vorsitz von Ständerätin Johanna Gapany (RL, FR) und teils in Anwesenheit des Vorstehers des EFD, von Vertreterinnen und Vertretern des EFD sowie der genannten Professoren in Bern getagt.