An ihrer Sitzung vom 6. Juli 2022 hat die Finanzkommissionen des Nationalrates (FK-N) folgende Vorlagen des Bundesrates im Mitberichtsverfahren vorberaten:
1. Subsidiäre Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft. Bundesgesetz und Verpflichtungskredit (22.031 s)
In einem Mitbericht an die federführende Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (UREK‑N) unterstützt die Finanzkommission mit 15 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung das Bundesgesetz über subsidiäre Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft (FiREG), so wie es der
Ständerat in der Sommersession 2022 beschlossen hat. Mit dem gleichen Stimmverhältnis beantragt die Kommission dem Nationalrat die Bewilligung des Verpflichtungskredites in der Höhe von 10 Milliarden Franken.
Für die Mehrheit der FK-N ist die vorgesehene Lösung aus finanzpolitischer Sicht sinnvoll und das Kosten-Nutzen-Verhältnis gut. Mit der Gewährung von rückzahlbaren Darlehen kann das Risiko eines Stromunterbruchs reduziert werden, ohne dass den Steuerzahlerinnen und ‑zahlern von vornherein Kosten aufgebürdet werden. Die grossen Unternehmen müssen mit einer jährlichen Bereitstellungspauschale (Art. 18 FiREG) für die Kosten des Bundes für die Bereitstellung der Liquidität aufkommen. Ein Nichttätigwerden wäre unverantwortlich angesichts der möglichen Kosten, die ein Stromunterbruch nach sich ziehen würde. Für die FK-N ist es unabdingbar, dass Stromunternehmen bezogene Darlehen zurückzubezahlen haben. Eine allfällige Nichtrückzahlung würde die Finanzkommission genau untersuchen. Zudem müsste ein daraus entstehender Fehlbetrag im ausserordentlichen Bundeshaushalt auf Kosten der Steuerzahlerinnen und -zahler wieder abgebaut werden.
Eine Minderheit der Kommission lehnt die Vorlage aus ordnungspolitischen Gründen ab.
2. Für ein besseres Leben im Alter (Initiative für eine 13. AHV-Rente). Volksinitiative (22.043 n)
In einem Mitbericht an die federführende Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) beantragt die Finanzkommission mit 14 zu 8 Stimmen, die
Volksinitiative für eine 13. AHV-Rente zur Ablehnung zu empfehlen.
Auch wenn das Anliegen der Volksinitiative auf den ersten Blick verlockend erscheint, wird die Finanzierung seiner Umsetzung von der Kommissionsmehrheit jedoch als problematisch erachtet. Die erwarteten Mehrausgaben für das Bundesbudget in Milliarden-Höhe könne der Bund aufgrund seiner sehr angespannten Finanzlage nicht schultern. Aus diesen Gründen sei weder ein direkter Gegenentwurf noch ein indirekter Gegenvorschlag auszuarbeiten.
Eine Minderheit der Kommission unterstützt die Volksinitiative, da sie deren Anliegen als sehr wichtig und absolut gerechtfertigt erachtet. Die Finanzierung der vorgesehenen Massnahmen solle in einem so reichen Land wie der Schweiz kein Hindernis darstellen. Eine weitere Minderheit unterstützt die Ausarbeitung eines direkten Gegenentwurfes oder eines indirekten Gegenvorschlags, der eine Verrechnung der 13. AHV-Rente mit den Ergänzungsleistungen zulassen würde.
3. Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben. Bundesgesetz (22.022 s)
In einem Mitbericht an die federführende Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK-N) unterstützt die Finanzkommission das Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben (EMBAG) und die Beschlüsse des
Ständerats.
Eine schweizweite Digitalisierung der Verwaltung ist für Wirtschaft und Gesellschaft von grossem Nutzen. Für die FK-N ist deshalb die Vorlage des Bundesrates ein erster Schritt in die richtige Richtung. Es müssen aber weitere Schritte folgen. Notwendig ist aus Sicht der FK-N insbesondere eine Verfassungsgrundlage, welche es dem Bund erlaubt, im Bereich der Digitalisierung den Kantonen Vorgaben zu erlassen, wenn Vereinbarungen zwischen Bund und Kantonen nicht zum Ziel führen. Die Finanzkommission begrüsst, dass eine Arbeitsgruppe diese Fragen bearbeitet. Die FK-N plädiert für eine weitgehende Veröffentlichung der Programmcodes von Software, welche durch öffentliche Mittel finanziert wurden («Open Source», Art. 9), und für eine umfassende Anwendung des Open Government Data Prinzips (Art. 10). Mit beiden Massnahmen bzw. Prinzipien ist aus der Sicht der Kommission ein hoher gesellschaftlicher Nutzen verbunden.
4. Tonnagesteuer auf Seeschiffen. Bundesgesetz (22.035 n)
Für die Mehrheit der Finanzkommission drängt sich die Einführung einer
Tonnagesteuer auf Seeschiffen nicht auf. In einem Mitbericht an die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) zeigt sie sich angesichts der finanzpolitischen Herausforderungen der kommenden Jahre, der unklaren finanziellen Auswirkungen der Vorlage und der verfassungsrechtlich heiklen Ausgangslage mit 18 zu 4 Stimmen skeptisch gegenüber einer solchen branchenspezifischen Steuersubvention. Sollte die WAK-N eine Tonnagesteuer trotz der Vorbehalte der FK-N befürworten, so regt die Kommissionsmehrheit an, bei den Voraussetzungen für eine Unterstellung unter die Tonnagesteuer eine Rückkehr zur Vernehmlassungsvorlage des Bundesrates zu prüfen.
Die Minderheit der Kommission unterstützt die Vorlage gemäss Antrag des Bundesrates. Die Einführung einer Tonnagesteuer sei wichtig um im Standortwettbewerb bestehen zu können. Sie biete auch steuerpolitisch Chancen, da die Ansiedelung zusätzlicher Unternehmen, Aktivitäten und neuer Stellen zu Mehreinnahmen führen könnten.
Die Kommission hat am 6. Juli 2022 in Bern getagt, unter dem Vorsitz ihres Präsidenten, Nationalrat Roland Fischer (GLP, LU) und im Beisein von Vertreterinnen und Vertretern der BK, des EFD, des EDI und des UVEK.