Die Subkommission der Gerichtskommission beantragt der Gesamtkommission, drei Personen für die Stelle des Bundesanwalts bzw. der Bundesanwältin anzuhören.

Die Subkommission der Gerichtskommission hat sich an ihrer heutigen Sitzung mit den Bewerbungen für die Stelle des Bundesanwalts bzw. der Bundesanwältin befasst, die nach dem Rücktritt von Michael Lauber ausgeschrieben wurde.

Sie hat beschlossen, der Gerichtskommission zu beantragen, drei Personen anzuhören. Die Arbeiten werden am 11. November 2020 in der Gesamtkommission fortgesetzt. Diese wird dann die Anhörungen durchführen und über die Kandidaturen befinden. Die Kommission hatte am 9. September 2020 beschlossen, ein zweistufiges Verfahren mit zusätzlicher Vertiefung durchzuführen.

Die Subkommission hat unter dem Vorsitz von Nationalrätin Sibel Arslan (G, BS) in Bern getagt.