Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK-N) hat heute beschlos-sen, ausgewählte Aspekte des Evaluationsverfahrens für das neue Kampfflugzeug der Schweizer Armee im Rahmen von vertieften Abklärungen auf ihre Rechtmässig-keit und Zweckmässigkeit zu untersuchen. Ihre zuständige Subkommission wird die entsprechenden Arbeiten im Februar 2022 aufnehmen.

​Mit dem heutigen Beschluss will die GPK-N Transparenz schaffen bezüglich gewisser Kritik-punkte, welche in der Öffentlichkeit aufgebracht wurden. Dies ist aus Sicht der Kommission von grosser Bedeutung für die Legitimation der Typenwahl durch den Bundesrat und damit auch der anstehenden nächsten Phasen der Beschaffung des neuen Kampfflugzeuges durch die Schweiz. Sie hat deshalb heute beschlossen, vertiefte Abklärungen einzuleiten.

Ziel dieser Abklärungen wird es insbesondere sein, die angewandte Methodik bei der Bewer-tung der zur Auswahl stehenden Flugzeugen zu beurteilen, dem Vorwurf der Aktenvernich-tung durch Armasuisse nachzugehen, die Berücksichtigung eines allfälligen politischen Spiel-raums in Bezug auf das Herstellerland zu klären und die Einhaltung weiterer beschaffungs-rechtlicher Grundsätze zu überprüfen.

Die Kommission wird die Öffentlichkeit zum gegebenen Zeitpunkt über das Resultat ihrer Ab-klärungen informieren.

Die Kommission hat am 16. November 2021 unter dem Vorsitz von Nationalrat Erich von Siebenthal (SVP, BE) in Bern getagt.