Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK-N) hat sich mit den Tätigkeiten des Bundes im Bereich des Grundwasserschutzes in der Schweiz befasst. In ihrem heute veröffentlichten Bericht, der gestützt auf eine Evaluation der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle (PVK) verfasst wurde, hält sie fest, dass das einschlägige Bundesrecht unzureichend angewendet wird. Die Kommission schliesst daraus, dass die Instrumente des Bundes zur Unterstützung des kantonalen Rechtvollzugs und zur Schaffung der diesbezüglich notwendigen Rahmenbedingungen in diesem Bereich gestärkt werden müssen und dass das Bundesamt für Umwelt (BAFU) seine Aufsichtsrolle deutlich aktiver wahrzunehmen hat. Zudem ersucht sie den Bundesrat, das Gewässerschutzprogramm in der Landwirtschaft einer grundlegenden Prüfung zu unterziehen. Die GPK-N hat sieben Empfehlungen an den Bundesrat gerichtet und drei Vorstösse zu diesem Thema eingereicht.

Der Grundwasserschutz stellt eine der zentralen Herausforderungen der Schweizer Umweltpolitik dar. Das vom Gesetz vorgesehene Hauptinstrument in diesem Bereich ist der planerische Grundwasserschutz, d. h. die Ausscheidung von Gebieten, in denen bestimmte Aktivitäten, welche das Grundwasser gefährden könnten, nur beschränkt zugelassen oder ganz untersagt sind. Mehrere neuere Untersuchungen zeigen allerdings, dass die Qualität des Grundwassers in der Schweiz nicht gewährleistet ist, insbesondere deshalb nicht, weil das Bundesrecht nicht überall angewendet wird.

Vor diesem Hintergrund hat die GPK-N an ihrer Sitzung vom 28. Juni 2022 einen Bericht über den Grundwasserschutz in der Schweiz verabschiedet. Dieser stützt sich auf eine Evaluation der PVK, in der diese eingehend untersucht hat, wie der Bund den Vollzug der Kantone in diesem Bereich beaufsichtigt.

Die GPK-N erachtet es als überaus problematisch, dass das Grundwasserschutzrecht auch 25 Jahre nach seiner letzten Revision noch immer nicht systematisch angewendet wird. In ihren Augen ist es unerlässlich, dass der Bundesrat rasch Massnahmen ergreift, um für einen korrekten Rechtsvollzug zu sorgen.

Die Kommission kommt auf der Grundlage der PVK-Evaluation zum Schluss, dass die Instrumente, die das Recht dem Bund zur Unterstützung des kantonalen Rechtvollzugs und zur Schaffung der diesbezüglich notwendigen Rahmenbedingungen bietet, gestärkt werden müssen: Es braucht für die Ausscheidung der Grundwasserschutzgebiete durch die Kantone verbindliche Fristen auf Gesetzesebene, die kantonalen Informationspflichten gegenüber dem Bund sind zu präzisieren, Interventions- und Sanktionsmassnahmen für den Fall der Nichteinhaltung rechtlicher Vorgaben sind vorzusehen und die Möglichkeit ist zu prüfen, den Rechtsvollzug mit Bundesbeiträgen zu fördern. Die Kommission hat zwei entsprechende Motionen eingereicht.

Die GPK-N ist ferner der Ansicht, dass das BAFU seine konkrete Aufsicht über den Rechtsvollzug der Kantone in diesem Bereich aktiver und konsequenter wahrnehmen muss. Die Zusammenarbeit zwischen dem Bundesamt und den zuständigen Kantonsstellen wird zwar positiv beurteilt, doch geht aus der PVK-Evaluation auch hervor, dass sich das BAFU bei Vollzugsdefiziten viel zu zurückhaltend zeigt. Hier ist ein anderer Ansatz vonnöten. Erstens braucht es im Bereich des Grundwasserschutzes eine allgemeine Aufsichts- und Interventionsstrategie des Bundes. Zweitens muss das Monitoring des BAFU über den Vollzugsstand in verschiedener Hinsicht verbessert werden: So wird das Bundesamt insbesondere aufgefordert, systematisch Kontakt mit den Kantonen aufzunehmen, wenn diese ungenügende Daten liefern. Drittens müssen die Vollzugshilfedokumente im Bereich des Grundwasserschutzes durch einige seit Langem erwartete Module vervollständigt werden. Viertens wird der Bundesrat ersucht, dafür zu sorgen, dass das BAFU über die nötigen Ressourcen verfügt, um seine Aufsichtsfunktion korrekt wahrnehmen zu können.

Die PVK prüfte in ihrer Evaluation auch die Koordination des Grundwasserschutzes mit der Landwirtschaftspolitik und mit der Raumplanungspolitik auf Bundesebene. Die GPK-N zieht hier insgesamt eine positive Bilanz: Die Kompetenzverteilung zwischen den zuständigen Bundesämtern ist klar und zweckmässig und die Zusammenarbeit verläuft im Wesentlichen sachlich und konstruktiv.

Beim «Gewässerschutzprogramm», mit dem der Bund gewisse Massnahmen zur Bekämpfung von Wasserverunreinigungen im landwirtschaftlichen Bereich finanziell unterstützt, sieht die GPK-N Verbesserungsbedarf. Auch wenn die Wirksamkeit der Projekte, die im Rahmen dieses Programms subventioniert werden, grundsätzlich positiv zu bewerten ist, bleibt die Nutzung dieses Programms deutlich hinter den Erwartungen zurück und ist dessen Ausgestaltung – angesichts des Fehlens von Instrumenten, mit denen seine Wirkung nachhaltig gesichert werden kann – nur teilweise zweckmässig. Der Bundesrat sollte unbedingt prüfen, wie die Attraktivität dieses Programms erhöht und eine nachhaltige Wirkung sichergestellt werden kann. Die Kommission hat ein entsprechendes Postulat eingereicht.

Im Weiteren muss aus Sicht der GPK-N dafür gesorgt werden, dass der Grundwasserschutz in der Raumplanungspolitik des Bundes besser berücksichtigt wird. Unter anderem braucht es eine stärkere Sensibilisierung der Verwaltungseinheiten des Bundes für dieses Thema und eine frühere Berücksichtigung des Grundwasserschutzes bei Raumplanungsvorhaben.

Die GPK-N hat den Bundesrat ersucht, bis am 30. September 2022 zu ihren Feststellungen und Empfehlungen Stellung zu nehmen.

Die Kommission hat am 28. Juni 2022 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Prisca Birrer-Heimo (SP, LU) in Bern getagt.