Die Vereinigte Bundesversammlung wählte am 23. September 2020 Stefan Keller zum ausserordentlichen Bundesanwalt. Dieser sollte die Strafuntersuchung namentlich gegen den ehemaligen Bundesanwalt Michael Lauber führen, der im Zusammenhang mit seinen nicht protokollierten Treffen mit FIFA-Präsident Gianni Infantino des Amtsmissbrauchs, der Verletzung des Amtsgeheimnisses und der Begünstigung verdächtigt wird. Nachdem die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts dem Ausstandsgesuch von Gianni Infantino stattgegeben hatte, trat Stefan Keller am 31. Mai 2021 von seinem Amt zurück.
Die Kommission begann daraufhin umgehend und im Einvernehmen mit der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA), die Nachfolge von Stefan Keller vorzubereiten. Nach umfangreichen Recherchen und einer eingehenden Analyse der Rechtslage hat sie beschlossen, den Fraktionen die Wahl zweier ausserordentlicher Bundesanwälte zu empfehlen, welche die von Stefan Keller eröffnete Untersuchung gemeinsam fortführen. Diese Art der Organisation bietet im Hinblick auf eine effiziente Verfahrensführung zahlreiche praktische und rechtliche Vorteile. Vorgeschlagen werden Ulrich Weder und Hans Maurer, zwei ehemalige kantonale Staatsanwälte, die beide bereits in früheren Fällen von der AB-BA als ausserordentliche Staatsanwälte des Bundes eingesetzt wurden und auch mit dem vorliegenden Verfahren vertraut sind. Ulrich Weder und Hans Maurer verfügen über die nötige grosse Erfahrung, Kompetenz und Kapazität, um das hängige Strafverfahren effizient weiterzuführen.
Die Fraktionen haben bis zum 30. November 2021 Zeit, Stellung zu nehmen. Die Wahl durch die Vereinigte Bundesversammlung ist für den 15. Dezember 2021 vorgesehen