Die Kommission tagte am 23. August 2016 unter dem Vorsitz ihres Präsidenten Nationalrat Gerhard Pfister (C, ZG) in Bern. Sie behandelte das Gesuch der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern um Aufhebung der Immunität von Nationalrat Walter Wobmann (16.190). Herr Nationalrat Wobmann wird vorgeworfen, am 15. März 2016 auf dem Bundesplatz Bern während der Frühjahressession ohne Bewilligung eine Kundgebung organisiert zu haben, um die Initiative „Ja zum Verhüllungsverbot" des „Egerkinger Komitees" zu lancieren. Kundgebungen auf dem Bundesplatz werden während den Sessionswochen des eidgenössischen Parlaments für die Zeit von Montag bis Freitag in der Regel nicht bewilligt. Herr Wobmann hat keine entsprechende Ausnahmebewilligung eingeholt.
Die Kommission hat Nationalrat Wobmann angehört. Er machte geltend, am 15. März 2016 keine Kundgebung, sondern im kleinen Kreis einen Medienanlass auf dem Bundesplatz durchgeführt zu haben. In einem ersten Schritt hat die Kommission den unmittelbaren Zusammenhang zwischen der amtlichen Stellung und Tätigkeit von Nationalrat Wobmann und der ihm vorgeworfenen Handlung bejaht und einstimmig entschieden, auf das Gesuch einzutreten. Die Kommission ist der Ansicht, dass Nationalrat Wobmann während der Frühjahressession auf dem Bundesplatz in seiner Funktion als Nationalrat die Lancierung der Initiative des „Egerkinger Komitees" den Medien präsentierte, so wie viele Ratsmitglieder den Bundesplatz während der Session nutzen, um mit der Öffentlichkeit in Kontakt zu treten.
In einem zweiten Schritt hat die Kommission einstimmig entschieden, die Immunität von Nationalrat Wobmann nicht aufzuheben. Sie geht davon aus, dass es sich beim in Frage stehenden Anlass nicht um eine Kundgebung, sondern um einen Medientermin handelte. Sie wies darauf hin, dass während den Sessionen regelmässig Informations- und Medienanlässe auf dem Bundesplatz durchgeführt würden, für die nach Einschätzung der Kommission jeweils keine Bewilligung eingeholt werde. Die Kommission weist darauf hin, dass der Bundesplatz insbesondere während den Sessionen ein wichtiger Begegnungsort zwischen den Ratsmitgliedern und der Öffentlichkeit sein soll.
Am 19. September 2016 wird die Rechtskommission als zuständige Kommission des Ständerates das Gesuch behandeln.