Die KVF-N hat eine Kommissionsinitiative zur Anschubfinanzierung von Bussen mit umweltfreundlichen Antrieben im Strassen-öV beschlossen (22.452). Weiter möchte sie ihrem Rat einen neuen Kompromissvorschlag zu den Raserbestimmungen im Strassenverkehrsgesetz vorlegen.

Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates (KVF-N) ist der Ansicht, dass die Dekarbonisierung des Verkehrs eine wichtige Komponente zur Erreichung der Klimaziele darstellt. Insbesondere der öffentliche Verkehr steht in der Verantwortung, bei der Erneuerung von Fahrzeugflotten auf CO2-neutrale Technologien zu setzen. Da die Anschaffung von Bussen mit umweltfreundlichen Antrieben sowie der Aufbau von entsprechenden Ladeinfrastrukturen im Vergleich zu herkömmlichen Bussen mit wesentlichen Mehrkosten verbunden ist, fehlen zurzeit die Anreize für den ökologischen Wandel. Aus diesem Grund hat die KVF-N mit 15 zu 9 Stimmen eine Initiative beschlossen, welche die gesetzliche Grundlage für eine entsprechende Anschubfinanzierung schaffen soll. Die finanzielle Unterstützung des Bundes soll begrenzt auf 8 Jahre in Form von à-fonds-perdu Beiträgen geleistet werden.

Im Rahmen der Differenzbereinigung der Änderung des Strassenverkehrsgesetzes (21.080) hat die Kommission Rückkommen auf die Art. 90 Abs. 3 (22 zu 2 Stimmen, 1 Enthaltung) und Art. 16c Abs. 2 Bst. abis (23 zu 2 Stimmen) beschlossen. Mit einer erneuten Beratung dieser zwei Artikel möchte die KVF bei den Raserbestimmungen einen neuen Kompromiss finden, der ein Referendum gegen die gesamte Gesetzesrevision verhindert. Grundsätzlich soll ein Raserdelikt wie heute mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bestraft werden. Aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre soll die entsprechende Bestimmung in Artikel 90 aber insofern angepasst werden, als dass diese Mindestfreiheitsstrafe unterschritten werden kann, wenn kein Eintrag im Strafregister wegen Verletzung von Verkehrsregeln vorliegt oder wenn die Geschwindigkeitsübertretung aus achtenswerten Gründen begangen wurde. Weiter soll Art. 16c Abs. 2 Bst. abis dahingehend geändert werden, dass Raserdelikte grundsätzlich wie bereits heute mit einem Führerausweisentzug von mindestens 24 Monaten sanktioniert werden. Die Mindestentzugsdauer soll um bis zu zwölf Monate reduziert werden können, wenn die Mindestfreiheitsstrafe gemäss Art. 90 Abs. 3 ebenfalls unterschritten wurde. Die Kommission ist der Meinung, dass Raserdelikten mit einer Anpassung dieser zwei Bestimmungen nach wie vor mit der nötigen Härte begegnet werden kann. Gleichzeitig kann damit aber auch das ursprüngliche Ziel der Gesetzesrevision – den Gerichten mehr Ermessensspielraum zu verschaffen – erreicht werden. Damit die KVF-N ihrem Rat die neuen Anträge anlässlich der Herbstsession unterbreiten kann, muss ihre Schwesterkommission dem Rückkommen ebenfalls zustimmen. Weiter beantragt die Kommission ihrem Rat, bei den zwei verbliebenen Differenzen (Art. 43 Abs. 2bis und 98a Abs. 3), dem Ständerat zuzustimmen.

Der parlamentarischen Initiative 21.531 (Pa. Iv. Dandrès. Ehemalige Eisenbahnflächen sind für die überwiegenden Bedürfnisse der Bevölkerung zu nutzen) hat die Kommission keine Folge gegeben (16 zu 9 Stimmen). Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass sich die Situation bei städtebaulichen Projekten in Bahnhofsnähe bereits deutlich verbessert hat und dass weitere Massnahmen in diesem Bereich ein zu grosser Eingriff in den Liegenschaftsmarkt darstellen würden. Eine Minderheit der Kommission ist hingegen der Meinung, dass Handlungsbedarf besteht, damit städtebauliche Projekte in Bahnhofsnähe nicht zu einer Explosion der Verkaufs- und Mietkosten für Wohnraum führen.

Mit Verweis auf die Debatte während der ausserordentlichen Session, die in beiden Räten anlässlich der Sommersession stattfand, hat die Kommission auch der Initiative 22.412 (Pa. Iv. Kamerzin. Bei aussergewöhnlichen Umständen vorübergehende Mineralölsteuererleichterungen ermöglichen) mit 14 zu 10 Stimmen keine Folge gegeben. Die KVF ist mehrheitlich der Ansicht, dass der aktuellen Teuerung mit anderen Massnahmen begegnet werden muss.

Im Rahmen einer Besichtigung des Rangierbahnhofs Limmattal führte die Kommission einen Dialog mit der Führung der SBB Cargo über die Zukunft des Güterverkehrs in der Schweiz. In diesem Zusammenhang liess sich die KVF-N durch den Direktor des BAV über den Bericht 21.3597 Zukunft des Güterverkehrs informieren.

Zudem führte die Kommission ihren alljährlichen Austausch mit der Spitze der SBB über Herausforderungen und Zielerreichung des Unternehmens.