Das 2020 revidierte Bundesgesetz zur Gleichstellung von Mann und Frau soll den verfassungsrechtlichen Anspruch auf gleichen Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit sicherstellen.
Basis für die Analyse bildet der auf Vollzeit standardisierte Gesamtverdienst für 280 Mitarbeitende, davon 152 (54.3%) Frauen und 128 (45.7%) Männer.
Unter Berücksichtigung der Unterschiede in den Qualifikationsmerkmalen und den arbeitsplatzbezogenen Merkmalen bleibt eine Lohndifferenz von 1.2% , welche jedoch als statistisch nicht signifikant gilt.
Bei der betriebsinternen Analyse haben die Parlamentsdienste sichergestellt, dass Vorgehen und Methodik den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Nach Durchführung der Analyse mit Logib, dem Standard-Analyse-Tool des Bundes, hat ein unabhängiger und dafür autorisierter Wirtschaftsprüfer die Resultate der Lohngleichheitsanalyse geprüft. Der Auditor hat im Dezember 2021 die hohe Datenqualität und das erfolgreiche Bestehen der Lohngleichheitsanalyse gemäss den Vorgaben des Bundes bescheinigt.