Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates hat die Revision des Erbrechts beraten und ist mit 16 zu 8 Stimmen auf den Entwurf des Bundesrats eingetreten. Eine Minderheit der Kommission beantragt ihrem Rat nicht auf die Vorlage einzutreten. Sie ist der Ansicht, dass sich das geltende Erbrecht bewährt hat und kein Handlungsbedarf besteht. Der Nationalrat ist Zweitrat.

​Die Änderung des Erbrechts will neuen Beziehungs- und Familienformen Rechnung tragen und zielt auf eine Flexibilisierung ab. Die Verfügungsfreiheit der Erblasserin oder des Erblassers soll vergrössert werden, indem der Pflichtteil für die Nachkommen verkleinert, der Pflichtteil für die Eltern ganz gestrichen und mit der Einführung eines Unterstützungsanspruchs faktische Lebenspartnerschaften berücksichtigt werden können.

Die Kommission spricht sich mit 15 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung dafür aus, den vom Bundesrat vorgeschlagenen Unterstützungsanspruch der faktischen Lebenspartnerin oder des faktischen Lebenspartners aus dem Entwurf zu streichen. Sie schliesst sich damit dem Ständerat an, welcher den Entwurf in der Herbstsession 2019 als Erstrat ohne Gegenstimme angenommen hat. Die Kommission befürchtet, dass die Regelung des Unterstützungsanspruchs schwer umzusetzen sei und zu komplexen Erbstreitigkeiten führen würde. Eine Minderheit unterstützt den Vorschlag des Bundesrates und weist darauf hin, dass die Verbesserung des Schutzes für unverheiratete Partner den gewandelten gesellschaftlichen Realitäten Rechnung trägt. Eine weitere Minderheit beantragt zudem, dass die Pflichtteile auch zugunsten von (langjährigen) Lebenspartnern und Lebenspartnerinnen bis um die Hälfte verringert werden können, sofern das im Testament festgehalten wurde.

Die Kommission hat sich intensiv mit dem Thema des Ehevertrags und dem Pflichtteil der Nachkommen unter dem Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung auseinandergesetzt. Die Kommission möchte den Entwurf des Bundesrates in diesem Punkt präzisieren. Eine Minderheit spricht sich dafür aus, dass durch einen Ehevertrag die Pflichtteilsansprüche der Kinder und deren Nachkommen nicht beeinträchtigt werden dürfen. Beim Verlust des Pflichtteilsanspruchs während eines Scheidungsverfahrens schlägt die Kommission eine neue Formulierung vor, welche zu einem besseren Verständnis der Bestimmung beitragen soll. Eine Minderheit möchte bei der Version des Bundesrates bleiben.

Die Kommission hat den Entwurf in der Gesamtabstimmung mit 17 zu 1 Stimmen bei 5 Enthaltungen angenommen.

Unvereinbarkeitsbestimmungen am Bundesstrafgericht

Die Kommission hat einstimmig eine Kommissionsmotion zu einer Änderung des Strafbehördenorganisationsgesetzes eingereicht (19.4377). Damit soll erreicht werden, dass künftig Richterinnen und Richter des Bundesstrafgerichts grundsätzlich auch als Anwältinnen und Anwälte tätig sein dürfen. Die Unvereinbarkeit soll auf die Vertretung vor dem Bundesstrafgericht eingegrenzt werden.

Revision des Schweizer Patentrechts

Die Kommission hat mit 12 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen, ihrem Rat die Annahme der Motion 19.3228 «Für ein zeitgemässes Schweizer Patent» zu beantragen. Die Motion beauftragt den Bundesrat, einen Gesetzentwurf zur Revision des Schweizer Patentrechts vorzulegen. Diese soll eine für Benutzer attraktive und flexible Patentprüfung anstreben, welche internationalen Standards entspricht. Eine Minderheit der Kommission sieht keinen Revisionsbedarf und beantragt daher die Ablehnung der Motion.

Internationale Schiedsgerichtsbarkeit

Die Kommission hat die Detailberatung des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht (12. Kapitel: Internationale Schiedsgerichtsbarkeit) 18.076 abgeschlossen und den Entwurf in der Gesamtabstimmung einstimmig angenommen. Die Kommission hat nebst verschiedenen Änderungen redaktioneller Natur die Revision bei nachträglich entdeckten Ablehnungsgründen auf diejenigen Fälle beschränkt, wo berechtigte Zweifel an der Unabhängigkeit oder der Unparteilichkeit des Schiedsgerichts vorliegen (16 zu 6 Stimmen). Eine Minderheit lehnt diese Beschränkung ab. Eine weitere Minderheit beantragt, dass das Schiedsgericht bei Verdacht auf Korruption ergänzende Beweise einfordern kann. Die Kommission hat sich dafür ausgesprochen, dass Rechtsschriften in Beschwerde- und Revisionsverfahren in der Schiedsgerichtsbarkeit vor Bundesgericht in englischer Sprache abgefasst werden können. Die Kommission hat zudem beschlossen (12 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung), dass auf Antrag und Kosten einer Partei das Bundesgericht eine beglaubigte englische Übersetzung des vollständig ausgefertigten Entscheids erstellen lässt.

Aufhebung des Verlöbnisrechts

Die Kommission hat mit 13 zu 9 Stimmen eine Kommissionsinitiative (19.496) eingereicht, welche darauf abzielt, das Verlöbnisrecht im Zivilgesetzbuch aufzuheben. Die Kommission ist der Ansicht, dass die gesetzlichen Bestimmungen zum Verlöbnis in der Praxis nicht mehr relevant und gesellschaftlich überholt sind.

Revision der rechtlichen Bestimmungen zum Stockwerkeigentum

Die Kommission beantragt ihrem Rat mit 13 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Annahme der Motion 19.3410 («55 Jahre Stockwerkeigentum. Zeit für ein Update»). Diese beauftragt den Bundesrat, die gesetzlichen Bestimmungen zum Stockwerkeigentum so anzupassen, dass den Empfehlungen aus dem Bericht zum Postulat 14.3832 (Caroni. «Fünfzig Jahre Stockwerkeigentum. Zeit für eine Gesamtschau») Rechnung getragen wird. Mit dieser Anpassung sollen Lücken geschlossen und Anwendungsprobleme gelöst werden. Namentlich soll eine klare Regelung der Begründung des Stockwerkeigentums vor Fertigstellung des Gebäudes und der besonderen Nutzungsrechte an gemeinschaftlichen Teilen eingeführt werden.

Die Kommission tagte am 17./18. Oktober 2019 unter dem Vorsitz von Nationalrat Pirmin Schwander (SVP/SZ) in Bern.