Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates eröffnet die Vernehmlassung zu einer Vorlage, mit der die parlamentarische Initiative (Stamm) Walliser 17.523 («Ermöglichung von Doppelnamen bei der Heirat») umgesetzt werden soll. Die Vorlage enthält zwei Umsetzungsvarianten, mit denen die im Zivilgesetzbuch vorgesehenen Möglichkeiten der Namensführung während der Ehe um einen amtlichen Doppelnamen erweitert werden soll.

Seit dem 1. Januar 2013 sind im geltenden Recht keine amtlichen Doppelnamen mehr vorgesehen. Die Kommission hat an ihrer Sitzung vom 20. Mai 2022 einen Vorentwurf verabschiedet, der es den Eheleuten wieder ermöglichen soll, einen amtlichen Doppelnamen zu führen.

Die Kommission schickt zwei verschiedene Umsetzungsvarianten in die Vernehmlassung: Die «kleine Lösung» entspricht weitgehend der Regelung vor dem Inkrafttreten des geltenden Rechts. Der oder dem Verlobten, deren oder dessen Ledigname nicht zum gemeinsamen Familiennamen wird, soll ermöglicht werden, dem Familiennamen den eigenen bisherigen Namen voranzustellen. Die «grosse Lösung» sieht die Möglichkeit vor, dass beide Eheleute einen amtlichen Doppelnamen führen können, ohne dass dafür zwingend ein gemeinsamer Familienname gebildet werden muss. Der eheliche Doppelname setzt sich dann aus dem eigenen bisherigen und dem nachgestellten bisherigen Namen der oder des anderen Verlobten oder dem Familiennamen und dem nachgestellten bisherigen Namen der oder des Verlobten, deren oder dessen Name nicht zum Familiennamen erklärt wurde, zusammen. Die Vorlage hat keine Auswirkungen auf die Namensführung der gemeinsamen Kinder.

Beispiele (grosse Lösung):

Wenn die Eheleute Weber und Blanc ihren Namen behalten, können sie sich nach der Heirat wie folgt nennen:

  • Ehegatte/in Weber: Weber, Weber Blanc oder Weber-Blanc
  • Ehegatte/in Blanc: Blanc, Blanc Weber oder Blanc-Weber

Wenn die Eheleute Weber und Blanc einen gemeinsamen Familiennamen wählen:

  • Variante mit Familiennamen Weber: Die Eheleute können sich nach der Heirat Weber, Weber Blanc oder Weber-Blanc nennen.
  • Variante mit Familiennamen Blanc: Die Eheleute können sich nach der Heirat Blanc, Blanc Weber oder Blanc-Weber nennen.


Die Vernehmlassungsfrist dauert bis zum 8. Oktober 2022. Die Parlamentsdienste werden bei der Durchführung der Vernehmlassung vom Bundesamt für Justiz unterstützt. Die Stellungnahmen sind in elektronischer Form einzureichen (eazw@bj.admin.ch). Die Vernehmlassungsunterlagen können auf der Website der Bundesversammlung und jener der allgemeinen Bundesverwaltung abgerufen werden.