Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates hat an ihrer Sitzung vom 13. April 2020 einstimmig die Verordnungsänderung angenommen, mit der die Alterslimite für die Ämter der Bundesanwältin bzw. des Bundesanwalts und der stellvertretenden Bundesanwältinnen bzw. Bundesanwälte auf 68 Jahre angehoben werden soll (20.485).
Die Kommission hat im Einklang mit den rechtlichen Vorgaben darauf verzichtet, ein Vernehmlassungsverfahren zu eröffnen (Art. 3a Vernehmlassungsgesetz). Sie unterbreitet den
Erlassentwurf und den erläuternden
Bericht dem Bundesrat zur Stellungnahme (Art. 112 Abs. 3 Parlamentsgesetz).
Es hat sich gezeigt, dass der Ständerat den Entwurf bereits in der Sommersession 2021 beraten kann. In Kraft treten soll die Änderung per 1. Januar 2022.