Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) möchte wissen, wie es um die Betreuung von Patientinnen und Patienten mit Langzeitfolgen einer Covid-19-Infektion steht und wer langdauernde Therapien finanziert.

Die Kommission sprach sich mit Bundesrat Alain Berset und dem Präsidenten der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK), Regierungsrat Lukas Engelberger, sowie Vertretungen der Verwaltung über die aktuelle Lage bei der Bekämpfung der Covid-19-Epidemie aus. Genauer liess sie sich auch über die geplante Verlängerung der Taggeldbezugsdauer für Arbeitslose um höchstens drei Monate und die Finanzierung der Kurzarbeitsentschädigung im Jahr 2021 durch den Bund informieren; sie nahm diese Pläne zustimmend zur Kenntnis. Generell würdigte sie das Engagement aller Beteiligten und die Besonnenheit, mit der die Verantwortlichen die Schweiz durch die Krise steuern.

Die Kommission beschloss, dem Ständerat das Postulat «Sicherstellung einer angemessenen Behandlung und Rehabilitation für Menschen mit Long Covid» (21.3014 ) zu unterbreiten. Der Bundesrat soll in einem Bericht darlegen, wie es um die gesundheitliche Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Langzeitfolgen einer Covid-19-Infektion steht. Insbesondere soll er aufzeigen, wie die Behandlungsprogramme bei Long Covid finanziert werden.

Die Kommission befasste sich zudem eingehend mit der einheitlichen Finanzierung der Leistungen im stationären und im ambulanten Bereich (Pa. Iv. 09.528), einer der gewichtigsten Reformen der seit 1996 geltenden obligatorischen Krankenversicherung. Ihr lag ein Bericht des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) über umfangreiche Abklärungen vor, welche die Kommission zur Vorlage aus dem Nationalrat in Auftrag gegeben hatte. Bevor sie in die Detailberatung einsteigt, will die Kommission nach der Frühjahrssession Vertretungen der Kantone, der Versicherer und Versicherten sowie von Leistungserbringern anhören.

Die Kommission beantragt ihrem Rat einstimmig die Annahme des Bundesbeschlusses zu 20.047 n Soziale Sicherheit. Abkommen mit Bosnien und Herzegowina. Als einziger Staat im ehemaligen Jugoslawien gilt heute in Bosnien-Herzegowina noch das Sozialversicherungsabkommen von 1962. Es soll an die heute geltende Gesetzgebung der beiden Staaten angepasst werden.

Die Kommission tagte vom 27. bis 29. Januar 2021 in Bern unter dem Vorsitz von Rechsteiner Paul (SP, SG) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Alain Berset.