Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates (SiK-N) kritisiert die Umsetzung des Bundesgesetzes über die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen (BPS). Sie vertritt die Auffassung, dass die Verwaltung das Gesetz nichtzutreffend interpretiert. Mittels Kommissionsmotion will sie den Bundesrat zum Handeln bewegen.

​Mit 13 zu 7 Stimmen bei 0 Enthaltung hat die SiK-N eine Motion verabschiedet, mit welcher derBundesrat beauftragt werden soll, der über das Söldnerwesen hinausgehenden Interpretation des BPS durch die Verwaltung umgehend Einhalt zu gebieten, so dass die Erbringung von Dienstleistungen an exportierten Gütern vorerst weiterhin erlaubt ist. Dies bis entweder ein Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts zum Fall Pilatus gefällt wurde oder die eidgenössischen Räte über eine Anpassung des BPS beraten haben.

Die Mehrheit weist darauf hin, dass das BPS 2013 unter dem Eindruck der damals zugezogenen Söldnerfirmen von den Räten erarbeitet wurde. Die heutige Interpretation des BPS durch die Verwaltungsstellen des EDA gehe nun aber bedeutend weiter und umfasse sämtliche Dienstleistungen von Schweizer Firmen im Ausland, die im weitesten Sinne etwas mit Sicherheit zu tun haben. Somit namentlich auch Dienstleistungen, die integrierender Bestandteil eines Produktes seien und dessen Export bereits durch das SECO geprüft und genehmigt wurde. Exportfirmen und ihre Kunden hätten Anspruch auf Rechtssicherheit, betont die Mehrheit. Zudem sieht sie wichtige Stärken der Schweiz, wie Verlässlichkeit und Rechtssicherheit, in Frage gestellt. Schliesslich würde nicht nur ein wichtiger Wettbewerbs- und Standortvorteil verloren gehen, sondern würde auch die Strategie des Bundesrates zur Sicherheits- und Rüstungspolitik untergraben.

Die Minderheit betont, der Wortlaut des BPS sei klar und die Verwaltung müsse das Gesetz entsprechend umsetzen. Das von der Politischen Direktion des EDA ausgesprochene Verbot für gewisse Tätigkeiten der Pilatus Flugzeugwerke AG in Saudi-Arabien und den Vereinigten Arabischen Emiraten erachtet sie als nachvollziehbar, namentlich aufgrund der Unvereinbarkeit mit den aussenpolitischen Zielen des Bundes. Zudem weist die Minderheit darauf hin, dass es in einem Rechtsstaat nicht Aufgabe des Parlaments sei, in ein laufendes verwaltungsrechtliches Verfahren einzugreifen. Es liege in der Kompetenz der Bundesanwaltschaft und der Gerichte festzustellen, ob die Pilatus Flugzeugwerke AG tatsächlich gegen geltendes Recht verstossen habe.

Informationssicherheitsgesetz: Aufnahme der Detailberatung

Die Kommission diskutierte eingangs die umfangreichen Zusatzinformationen, die sie vom VBS an ihrer Sitzung vom 8./9. Oktober 2018 zum Informationssicherheitsgesetz (17.028) verlangt hatte. Diese betrafen namentlich die Abstimmung auf die Nationale Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyber-Risiken, die Kostenfolgen und weitere mögliche Verbesserungen der Vorlage. Im Lichte dieser Zusatzinformationen nahm die Kommission die Detailberatung auf. Dabei stand die Frage der Verwendung der AHV-Nummer als Personenidentifikator im Vordergrund. Mit 14 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung sprach sich die Kommission gegen eine vom Ständerat beschlossene systematische Verwendung aus (Artikel 20 Absatz 3). Die Mehrheit unterstrich die Wichtigkeit des Persönlichkeitsschutzes und verwies auf mögliche Missbrauchsgefahren namentlich bei einer allfälligen Verknüpfung von Datenbanken. Zudem gäbe es im Bereich der Informatik keine absolute Sicherheit. Die Minderheit betont, dass es im vorliegenden Fall um ein Informatiksystem gehe, das nicht mit anderen Systemen verknüpft sei. Zudem sei der Arbeitgeber bereits im Besitz der AHV-Nummer seiner Angestellten, denen Zugang zum fraglichen System gewährt werde. Auch handle es sich um eine effiziente und kostengünstige Lösung. Ein weitergehender Antrag, der auch eine vorübergehende Verwendung der AHV-Nummer ausschliessen wollte, wurde mit 14 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt (Artikel 26). Weiter abgelehnt wurde u.a. auch ein Antrag, der bei den kritischen Infrastrukturen ausdrücklich auch «grundlegende Spitaleinrichtungen» erwähnen wollte, und zwar mit 18 zu 6 Stimmen. Mit 16 zu 6 Stimmen lehnte die Kommission schliesslich auch einen Antrag ab, der im Gesetz einen konkreten Bezug auf ein Managementssystem einfügen wollte, das auf international anerkannten Standards basiert.

Die Kommission wird die Detailberatung im 4. Quartal 2019 fortsetzen mit dem Ziel, dass der Nationalrat die Vorlage in der Wintersession behandeln kann.

Weitere Traktanden

Die Kommission wurde zu den die strategischen Ziele für die RUAG 2020-2023 konsultiert und von der Chefin des VBS über verschiedene Themen informiert, so u.a. über den Stand der Modernisierung der Duro-Fahrzeuge sowie den Armeebestand.

Die Kommission hat am 26. und 27. August 2019 unter dem Vorsitz von Nationalrat Werner Salzmann (SVP, BE) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrätin Viola Amherd, Chefin des VBS in Bern und Umgebung getagt.