Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates empfiehlt, die Volksinitiative «Für ein Verbot der Finanzierung von Kriegsmaterialproduzenten» abzulehnen. Sie beurteilt die Initiative als nicht zielführend, kaum umsetzbar und negativ für die staatliche und berufliche Vorsorge. Zudem würde der Schweizer Industriestandort und Finanzplatz geschwächt. Einen indirekten Gegenentwurf lehnt sie ebenfalls ab. Vorgängig führte sie Anhörungen durch.

​Die Kommission (SiK-N) beantragt mit 17 zu 8 Stimmen, die Volksinitiative (19.038) zur Ablehnung zu empfehlen. Den Antrag, mittels Kommissionsinitiative einen indirekten Gegenvorschlag auszuarbeiten, lehnte sie mit 15 zu 10 Stimmen ab.

Die Kommissionmehrheit unterstreicht, dass die Schweiz bereits ein Finanzierungsverbot für atomare, biologische und chemische Waffen sowie für Streumunition und Anti-Personenminen eingeführt hat, das sich bewährt hat. Zudem erscheint ihr das Ziel der Initiative, die Finanzierung von Kriegsmaterialherstellern weltweit zu verbieten, als nicht erreichbar. Die Annahme der Initiative hätte keinen Einfluss auf die globale Nachfrage und Produktion von Kriegsmaterial. Überdies erachtet sie Definitionen und Kriterien der Initiative als unklar und zum Teil als nicht oder nur mit einem unverhältnismässigen Aufwand und erhöhtem Risiko umsetzbar. Negativ betroffen wären nicht nur die Schweizerische Nationalbank, die berufliche und staatliche Vorsorge, sondern auch der Schweizer Finanz- und Werkplatz. So würde namentlich auch den Schweizer KMU und Maschinen-, Elektro- und Metall-Industrie den Zugang zu Krediten erschwert, wenn sie Teil der Zulieferkette für Rüstungsbetriebe im In- und Ausland sind.

Eine Minderheit beantragt ihrem Rat, die Initiative zur Annahme zu empfehlen. Sie erachtet das heutige Finanzierungsverbot als lückenhaft und appelliert an die ethische Verantwortung. Eine weitere Minderheit möchte mit einem indirekten Gegenvorschlag insbesondere das Verbot der indirekten Finanzierung verbotener Waffen stärken und mit Vorschriften die Transparenz für verantwortungsbewusste Anleger erhöhen.

Vor ihrem Entscheid hörte die SiK-N eine Vertretung der Nationalbank, des Schweizerischen Pensionskassenverbandes, von SWISSMEM sowie des Schweizer Vereins für verantwortungsbewusste Kapitalanlagen an. An ihrer Sitzung vom 13./14. Januar 2020 hat sie zudem eine Vertretung des Initiativkomitees angehört.
Das Geschäft wird in der Frühjahrsession im Nationalrat behandelt.

Weitere Schweizer Beteiligung an der multinationalen Kosovo Force (KFOR)

Die SiK-N beantragt mit 16 zu 8 Stimmen, der Verlängerung des Swisscoy-Einsatzes in Kosovo bis Ende 2023 sowie einer Bestandeserhöhung zuzustimmen. Mit dem gleichen Stimmverhältnis wurde ein Antrag auf Nichteintreten abgelehnt. Mit 21 zu 3 Stimmen lehnte die Kommission zudem einen Antrag ab, der die Vorlage an den Bundesrat zurückweisen wollte, um die Swisscoy bis Ende 2020 komplett zurückzuziehen, die Mittel in die zivile Friedensförderung umzulagern und Entwicklungshilfeprojekten in Kosovo zuzuführen. In der Detailberatung lehnte die SiK-N mit 14 zu 10 Stimmen ab, den Maximalbestand des Kontingents auf 165 – statt 195 – Armeeangehörige (AdA) zu beschränken. Ebenfalls mit 14 zu 10 Stimmen wurde ein Antrag abgelehnt, der verhindern wollte, dass der Bundesrat das Kontingent kurzfristig um 50 AdA für Instandhaltung und um 20 AdA zur Sicherung bei erhöhter Bedrohung erhöhen kann. Zu allen abgelehnten Anträgen wurden Minderheiten eingereicht.

Die Kommissionsmehrheitist der Ansicht, dass die politische Situation und die Sicherheitslage in Kosovo weiterhin die Präsenz der KFOR erfordert und der Einsatz der Swisscoy sinnvoll, notwendig sowie neutralitätsrechtlich unbedenklich ist. Angesichts der anhaltenden Spannungen vor Ort erachtet sie es zudem als gerechtfertigt, dem Bundesrat die Kompetenz für eine Erhöhung des Kontingents zu geben. Überdies hat die Schweiz angesichts ihrer kosovarischen Diaspora Interesse an stabilen Verhältnissen in Kosovo. Schliesslich unterstreicht die Mehrheit, dass die militärische Friedensförderung notwendig sei, um die zivile Entwicklungszusammenarbeit zu ermöglichen.

Eine Minderheit erachtet einen Militäreinsatz der neutralen Schweiz im Ausland grundsätzlich als falsch. Zudem dürfe der Swisscoy-Einsatz nicht zu einem Dauerauftrag werden und müsse nach 20 Jahren vor Ort beendet werden. Eine andere Minderheit erachtet den Einsatz von militärischen Mitteln als nicht zielführend und fordert eine Verstärkung der zivilen Entwicklungszusammenarbeit. Zwei weitere Minderheiten fordern eine Umlagerung der Mittel innerhalb des Kontingents anstelle einer Aufstockung und plädieren für einen vermehrten Einbezug des lokalen Gewerbes namentlich für Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten.

Der Nationalrat wird auch diese Vorlage (19.082) in der Frühjahrssession behandeln.

Sicherheitsdienstleistungen, die im Ausland erbracht werden

Mit 15 zu 10 Stimmen beantragt die SiK-N, die Motionen 19.4376 und 19.3991 anzunehmen. Beide Motionen verlangen eine Anpassung des Bundesgesetzes über die im Ausland erbrachten Sicherheitsdienstleistungen (BPS). Ebenfalls mit 15 zu 10 Stimmen wurde ein Antrag abgelehnt, den Entscheid auf eine ihrer nächsten Sitzungen zu vertagen, um den Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulats 19.4297 «Rechtssicherheit für die Exportwirtschaft» abzuwarten. Für die Mehrheit war es der ursprüngliche Wille des Gesetzgebers, mit dem BPS sogenannte Söldnerfirmen, welche ihren Sitz in der Schweiz haben, besser zu kontrollieren. In der Umsetzung des Gesetzes kam es aber jüngst zu unerwünschten und weitergehenden Entwicklungen, die eine Revision des Gesetzes erfordern. Aus Sicht der Minderheit sind diese Anpassungen nicht angezeigt, weil der Wortlaut des BPS klar sei und auf wichtigen aussenpolitischen Werten beruhe.

Die Kommission hat am 10./11. Februar 2020 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Ida Glanzmann-Hunkeler (CVP, LU) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrätin Viola Amherd, Chefin des VBS, Bundesrat Ignazio Cassis, Vorsteher des EDA, sowie Bundesrat Guy Parmelin, Vorsteher des WBF, in Bern getagt.