Die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates (SiK-S) wurde zu den Verordnungsentwürfen zur Umsetzung des Nachrichtendienstgesetzes (NDG) konsultiert. Sie stellte fest, dass die wichtigsten im Vernehmlassungsverfahren ausgesprochenen Empfehlungen in den Verordnungsentwürfen berücksichtigt worden sind. Sie verzichtet auf Änderungsvorschläge an den Bundesrat und spricht sich für eine rasche Inkraftsetzung des NDG und der dazugehörigen Verordnungen aus.

​Die SiK-S hörte an ihrer Sitzung den Vorsteher des VBS, verschiedene Vertreter von dessen Departement, darunter den Direktor des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB) und den Chef der Nachrichtendienstlichen Aufsicht, sowie den Präsidenten der Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) an. Sie nahm zur Kenntnis, dass die wichtigsten Anmerkungen aus dem Vernehmlassungsverfahren, insbesondere jene der Kantone und der GPDel, berücksichtigt wurden, und sie sieht von weiteren Empfehlungen an den Bundesrat ab. Die SiK-S empfiehlt dem Bundesrat, die drei Verordnungen in der aktuellen Fassung schnellstmöglich zu erlassen und gemeinsam mit dem NDG in Kraft zu setzen; auf diese Weise soll dem NDB ermöglicht werden, seinen Auftrag zum Schutz des Landes zeitgerecht zu erfüllen.

Die Kommission diskutierte eingehend über verschiedene Aspekte der Nachrichtendienstverordnung (NDV), darunter die Zusammenarbeit des NDB mit dem Nachrichtendienst der Armee (Art. 3) und die Abgeltung der Vollzugstätigkeiten der Kantone (Art. 6). Sie nahm ausserdem zur Kenntnis, dass bei der Verordnung über die Informations- und Speichersysteme des NDB (VIS-NDB) zwischen der GPDel und dem VBS unterschiedliche Ansichten zu Artikel 6 (Systemübergreifender Zugriff und temporäre Auswertung) bestehen; sie verzichtet aber auf eine Empfehlung an den Bundesrat.

Ferner fordert die SiK-S den Bundesrat dazu auf, dem Parlament möglichst rasch Änderungsanträge zu den Rechtsbestimmungen zu unterbreiten, sollten sich diese in der Praxis als nicht ausreichend erweisen.

Ja zum Abkommen mit Montenegro zur Kriminalitätsbekämpfung

Die SiK-S beantragt ihrem Rat einstimmig, den Bundesbeschluss über die Genehmigung des Abkommens mit Montenegro zur Bekämpfung der Kriminalität anzunehmen (16.068). Die Schweiz hat mit anderen Ländern Südosteuropas analog bereits ähnliche Abkommen abgeschlossen. Mit dem Abkommen soll der Informationsaustausch verbessert und die polizeiliche Zusammenarbeit verstärkt werden. Es ist Teil der bundesrätlichen Strategie zur internationalen Polizeikooperation in der Region.

Das Geschäft wird voraussichtlich in der Herbstsession im Ständerat behandelt. Der Nationalrat hat sich bereits einstimmig für das Abkommen ausgesprochen.

Pensions- und Vorruhestandsregelung bei der Armee. Weitere Informationen verlangt

Die Kommission liess sich über die Pensions- und Vorruhestandsregelungen beim Militärpersonal informieren. Bereits im Februar warf sie bei der Behandlung der Motion 15.3706 Fragen zur Thematik auf und verlangte damals Zusatzinformationen zur aktuellen Praxis beim VBS. Im Rahmen der gestrigen Diskussion stellte sie u.a. kritische Fragen zur entsprechenden Speziallösung innerhalb der Bundesverwaltung im Vergleich zur Praxis in der Privatwirtschaft sowie im Lichte der aktuellen Lage des Bundeshaushaltes. Die Kommission nahm zur Kenntnis, dass der Bundesrat demnächst über einen allfälligen Anpassungsbedarf der Regelung diskutieren soll. Sie wird das Thema danach – voraussichtlich im vierten Quartal des Jahres 2017 – wieder traktandieren.

Die Kommission hat am 28. Juni 2017 unter dem Vorsitz von Ständerat Isidor Baumann (CVP, UR) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Guy Parmelin, Chef des VBS, in Bern getagt.