Mit 11 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung stimmte die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates (SiK-S) nach erfolgter Detailberatung der Vorlage für ein neues Informationssicherheitsgesetz (17.028) zu. Sie schliesst sich dabei grösstenteils dem Entwurf des Bundesrates an.

​Die Kommission hatte dem VBS an ihrer letzten Sitzung Prüfaufträge erteilt. Basierend auf diesen Ergebnissen bereinigte sie nun die hängigen Artikel und schloss die Detailberatung ab. Über weite Teile schliesst sie sich der umfangreichen Vorlage des Bundesrates an, die in einem neuen Einheitserlass die Informationssicherheit im Zuständigkeitsbereich des Bundes verbessern soll. Änderungen, die sie dem Entwurf des Bundesrates gegenüber beantragt, betreffen unter anderem:

  • die Verwendung der AHV-Nummer: gemäss SiK-S sollen alle Behörden und Organisationen, die in den Geltungsbereich des Gesetzes fallen, die AHV-Nummer als Personenidentifikator verwenden dürfen (betrifft Artikel 20 und 26 E-ISG);
  • die Personensicherheitsüberprüfung von externen Mitarbeitenden der Bundesverwaltung: die SiK-S beantragt hier eine Präzisierung, die klarstellt, dass externe Mitarbeitende zwingend sicherheitsgeprüft werden, wenn sie sicherheitsempfindliche Tätigkeiten des Bundes ausüben (betrifft Artikel 30 E-ISG).

Der Ständerat wird das Geschäft in der Wintersession behandeln. Nach Abschluss der Beratungen möchte die SiK-S zu den Ausführungsverordnungen konsultiert werden.

Ja zur Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands

Die Kommission hat zwei Vorlagen zur Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes zugestimmt. Es handelt sich dabei um die Zusatzvereinbarung zum Fonds für innere Sicherheit (17.061) sowie um die Übernahme der EU-Verordnung über die Europäische Grenz- und Küstenwache (17.033).

Das Parlament hat bereits im vergangenen Dezember die rechtliche Grundlage für die Beteiligung am Fonds für die innere Sicherheit geschaffen (16.049). Die Kommission beantragt nun, der vorliegenden Zusatzvereinbarung mit 11 zu 1 Stimme bei 1 Enthaltung (17.061) zuzustimmen, kritisierte aber insbesondere, dass die beiden Vorlagen nicht als Gesamtpaket vorgelegt wurden sowie dass die Schweiz keine volle Kontrolle über den Einsatz der gesprochenen Gelder besitzt. Die Schweiz wird sich mit rund 20,6 Millionen Franken pro Jahr am Fonds beteiligen und über die Gesamtlaufzeit des Fonds rund 20 Millionen Franken zur Finanzierung nationaler Massnahmen erhalten.

Mit 9 zu 1 Stimme beantragt die Kommission, dem Bundesbeschluss zur Übernahme und Umsetzung der EU-Verordnung über die neue europäische Grenz- und Küstenwache zuzustimmen (17.033). Zu ausführlichen Diskussionen führte der Beschluss des Nationalrates, die Kostenbeteiligung der Schweiz pro Jahr auf höchstens 12 Millionen Franken zu beschränken. Die SiK-S lehnt dies mit 8 zu 2 Stimmen ab und befürwortet somit die Version des Bundesrates. Aus Sicht der Kommissionsmehrheit ist die Festschreibung dieses Kostendachs angesichts der Budgethoheit des Parlaments unnötig und nicht zielführend. Die Europäische Grenz- und Küstenwache trage zu mehr Sicherheit an der Schengen-Aussengrenze bei, diene zur Eindämmung der Migrationsströme und entlaste somit die nationalen Grenzwachen, d.h. auch die schweizerische. Eine Minderheit beantragt wie der Nationalrat, die Kostenbeteiligung auf 12 Millionen Franken zu beschränken, weil sie dem Trend entgegenwirken möchte, dass die Schweizer Beiträge an die Organisation ständig zunehmen.

Beide Geschäfte kommen in der Wintersession in den Ständerat.

Die Kommission hat am 19./20. Oktober 2017 unter dem Vorsitz von Ständerat Isidor Baumann (CVP, UR) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Guy Parmelin, Chef des VBS, in Andermatt getagt. Sie besichtigte zudem militärische Anlagen sowie das Resort «Andermatt Swiss Alps».