Bei der Vorlage «Terrorismus und organisierte Kriminalität. Übereinkommen des Europarates» (18.071) verblieben nach der Sommersession zwei Differenzen. Die vom Nationalrat ergänzte Ausnahme für humanitäre Dienste in Artikel 260ter des Strafgesetzbuches beantragt die Kommission mit 8 zu 4 Stimmen abzulehnen. Sie hält fest, dass der revidierte Straftatbestand die Aktivitäten von humanitären Organisationen nicht beeinträchtigt und dass die neutrale und unabhängige Hilfe an die Opfer von Konflikten weiterhin straflos bleibt, weshalb eine Ausnahme für humanitäre Organisationen nicht notwendig ist. Eine Minderheit besteht auf einer Ausschlussklausel, um zweifelsfrei festzuhalten, dass humanitäre Organisationen nicht unter die Bestimmung fallen, und beantragt ihrem Rat deshalb eine neue Formulierung. Ebenfalls mit 8 zu 4 Stimmen beantragt die Kommission ihrem Rat, bei der vorzeitigen Übermittlung von Informationen und Beweismitteln (Artikel 80dbis Rechtshilfegesetz) dem Nationalrat und damit dem Bundesrat zu folgen. Eine Minderheit will an der Fassung des Ständerates festhalten.
Beim Bundesgesetz «Polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus» (19.032) schliesst sich die Kommission ohne Gegenantrag dem Beschluss des Nationalrates an, welcher gegenüber dem Beschluss des Ständerates lediglich sprachliche Anpassungen vorgenommen hatte. Ausserdem beantragt die SiK-S ihrem Rat mit 8 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen die Ablehnung der Motion «Umgang mit staatsgefährdenden Personen» (16.3673). Die Mehrheit der Kommission betont die Unvereinbarkeit der vorgeschlagenen Massnahmen mit der Europäischen Menschenrechtskonvention und verweist auch auf die Verhandlungen des Nationalrates zur PMT-Vorlage (19.032). Eine Minderheit beantragt Annahme der Motion.
Informationssicherheitsgesetz (17.028)
Mit 7 zu 5 Stimmen beantragt die Kommission ihrem Rat, an der systematischen Verwendung der AHV-Nummer zur Personenidentifikation festzuhalten. Die Kommissionsmehrheit führt an, dass die AHV-Nummer die beste Möglichkeit zur fehlerfreien Personenidentifikation bietet und dass deren systematische Verwendung durch die Behörden auch im Entwurf zur Änderung des AHV-Gesetzes (19.057) vorgesehen ist. Eine Minderheit will wie der Nationalrat beim Entwurf des Bundesrates bleiben, da die Verwendung der AHV-Nummer ein grosses Missbrauchspotential bietet und die ursprünglich vorgesehene Verwendung einer nicht zurückrechenbaren Personennummer ebenso gut funktioniert.
Schengener Informationssystem (SIS)
Unter Vorbehalt der Beschlüsse des Nationalrates hat die Kommission die Vorlage zur definitiven Übernahme der Rechtsgrundlagen über die Einrichtung, den Betrieb und die Nutzung des Schengener Informationssystems (SIS) (20.025) diskutiert. Sie anerkennt die wichtige Rolle des SIS bei der Kontrolle der Schengen-Aussengrenzen und befürwortet die verstärkte internationale Zusammenarbeit der Sicherheits- und Migrationsbehörden in ganz Europa. Der Kommission ist es ein ausdrückliches Anliegen, für die Beratung dieser wichtigen Vorlage genügend Zeit zur Verfügung zu haben. Um zusätzliche Abklärungen in Bezug auf den weiteren Zeitplan und die Möglichkeit zur befristeten Umsetzung auf dem Verordnungsweg einholen zu können, hat die SiK-S deshalb mit 9 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen entschieden, die Beratung der Vorlage erst an ihrer Augustsitzung zu führen.
Im Rahmen ausführlicher Anhörungen hat sich die Kommission mit der
Cybersicherheit sowie der
wirtschaftlichen Landesversorgung befasst. Sie liess sich über die aktuellen Entwicklungen und die laufenden Arbeiten der Verwaltung informieren und wird die Themen weiterhin eng begleiten.
Die Kommission hat am 22./23. Juni 2020 unter dem Vorsitz von Ständerat Thomas Minder und teils in Anwesenheit der Vorsteherin des VBS, Bundesrätin Viola Amherd, der Vorsteherin des EJPD, Bundesrätin Karin Keller-Sutter, und des Vorstehers des WBF, Bundesrat Guy Parmelin, in Bern getagt.