Die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates (SiK-S) hat die Beratung der Armeebotschaft 2024 abgeschlossen. Sie spricht sich für eine rasche Stärkung der Verteidigungsfähigkeit der Armee aus und beantragt deshalb, das Rüstungsprogramm 2024 um einen Verpflichtungskredit über 660 Millionen Franken für den Kauf von Mitteln der bodengestützten Luftverteidigung mittlerer Reichweite zu ergänzen. Zudem beantragt sie, den Zahlungsrahmen der Armee für den Zeitraum 2025 bis 2028 um 4 Milliarden Franken auf 29,8 Milliarden Franken anzuheben. Im Weiteren hat die Kommission eine Motion verabschiedet, welche die Schaffung eines Fonds zur Deckung des finanziellen Zusatzbedarfs der Armee und zur Finanzierung der Wiederaufbauhilfe für die Ukraine verlangt.

Die SiK-S war an ihrer Sitzung vom 21. und 22. März 2024 einstimmig auf die fünf in der Armeebotschaft enthaltenen Bundesbeschlüsse eingetreten und hatte die Stärkung der Verteidigungsfähigkeit der Armee im Sinne einer Ausrichtung auf eine hybride Konfliktführung, auf Bedrohungen aus der Distanz und im Extremfall auf einen umfassenden militärischen Angriff mehrheitlich befürwortet.

Die SiK-S empfiehlt ihrem Rat einstimmig, die Bundesbeschlüsse über die Eckwerte zur Ausrichtung der Armee bis 2035, über die Beschaffung von Armeematerial 2024 und über das Immobilienprogramm VBS 2024 zu genehmigen.

Ferner beantragt sie mit 12 Stimmen bei 1 Enthaltung, den Bundesbeschluss über das Rüstungsprogramm 2024 mit einer Änderung zu genehmigen: So hat sie mit 7 zu 2 Stimmen bei 4 Enthaltungen einen Antrag angenommen, wonach das Rüstungsprogramm um einen Verpflichtungskredit über 660 Millionen Franken für den Kauf von Mitteln der bodengestützten Luftverteidigung mittlerer Reichweite zu ergänzen sei. Die Kommissionsmehrheit ist angesichts der Entwicklung der internationalen Lage der Ansicht, dass die Lücken der Armee in diesem Bereich rasch geschlossen werden müssen und die Schweiz schnellstmöglich die entsprechende Bestellung aufgeben sollte, damit sich die Lieferung nicht zu stark verzögert und die Beschaffung zu den aktuellen Preisen erfolgen kann. Auch die Minderheit erachtet diese Beschaffung als wichtig, ist aber der Auffassung, dass zunächst die Frage der Finanzierung zu regeln ist. Sie erinnert zudem daran, dass der Zeitgewinn minimal ist, da diese Beschaffung so oder so in der Armeebotschaft 2025 vorgesehen ist.

Im Weiteren empfiehlt die SiK-S ihrem Rat einstimmig, den Bundesbeschluss über den Zahlungsrahmen der Armee 2025–2028 zu genehmigen. Mit 8 zu 2 Stimmen bei 3 Enthaltungen beantragt sie, den Ausgabenplafonds auf 29,8 Milliarden Franken anzuheben, um sicherzustellen, dass das Armeebudget bis 2030 den Zielwert von 1 Prozent des Bruttoinlandproduktes erreicht. Die Mehrheit ist angesichts der sich verschlechternden Sicherheitslage in Europa der Meinung, dass die Schweiz ihre Verteidigungsfähigkeit wie viele andere europäische Länder schnellstmöglich verbessern sollte. Entsprechen beantragt die Minderheit, den Zahlungsrahmen gemäss Bundesrat zu verabschieden. Eine Minderheit, die gemäss Botschaft eine Ausrichtung der Armee nach Variante 2 entspricht, den Zahlungsrahmen auf 16 Milliarden senken möchte, wurde eingereicht. Ein entsprechender Antrag wurde mit 11 zu 1 Stimme bei 1 Enthaltung abgelehnt. Eine weitere Minderheit, die die Erhöhung des Zahlungsrahmens um 4 Milliarden Franken in der internationalen Entwicklungshilfe kompensieren möchte, wurde ebenfalls eingereicht. Ein entsprechender Antrag wurde mit 8 zu 5 Stimmen abgelehnt.

Die Kommission hat ausserdem mit 8 zu 5 Stimmen die Motion 24.3467 verabschiedet, welche den Bundesrat beauftragt, ein Bundesgesetz über einen ausserordentlichen Beitrag für die Sicherheit der Schweiz und den Frieden in Europa angesichts des Krieges gegen die Ukraine auszuarbeiten. Konkret geht es darum, einen spezialgesetzlich geregelten befristeten Fonds zu schaffen, mit dem der gesamte finanzielle Zusatzbedarf ab 2025 von 10,1 Milliarden Franken für die Nachrüstung der Armee bis 2030 gedeckt und der Schweizer Beitrag für die Unterstützung des Wiederaufbaus und Instandsetzung der für das tägliche Leben und Überleben notwendigen Infrastruktur in der Ukraine im Umfang von 5 Milliarden Franken finanziert wird. Der Fonds soll sich vorübergehend verschulden können. Die Mehrheit ist der Ansicht, dass die beiden Zwecke des Fonds einen unmittelbaren Zusammenhang haben, nämlich die sich verschlechternde Sicherheitslage in Europa infolge des Ukrainekriegs. In ihren Augen handelt es sich hierbei zudem um die einzige Lösung, die politisch mehrheitsfähig ist. Die Minderheit kritisiert die Verknüpfung zweier Anliegen, die ihrer Ansicht nach voneinander zu unterscheiden sind. Zudem hält sie fest, dass die Sicherheitslage in Europa, so schlecht sie auch sein mag, keine ausserordentliche Verbuchung dieser Ausgaben rechtfertigt.

Zu guter Letzt hat die Kommission Kenntnis genommen vom Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulates 23.3000 der SiK-S («Stärkung der Verteidigungsfähigkeit der Schweiz») und des Postulats 23.3131 von Ständerat Josef Dittli («Nato-Kooperation im Verteidigungsbereich verstärken, ohne dem Bündnis beizutreten!»).

Die Kommission hat am 25. April 2024 unter dem Vorsitz von Ständerätin Andrea Gmür-Schönenberger (Die Mitte, LU) und teilweise im Beisein von Bundespräsidentin Viola Amherd, Vorsteherin des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), in Bern getagt.